am Dienstag, 21.04.2026 im großen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach
| Beginn der Sitzung: | 19:02 Uhr |
| Ende der Sitzung: | 21:05 Uhr |
Es sind anwesend:
Bürgermeister
Koch, Andreas
von der CDU-Fraktion:
Beck, Leon
Beck, Lorenz
Fill, Ulrike
Fischer, Thilo
Fornoff, Marcus
Jöckel, Nico
Loy, Andreas
Tenhaef, Maria
Kurz, Stefan
Ripper, Heinz
von der SPD-Fraktion:
Hennemann, Andreas
Schneider, Michel
von der G.S.B.-Fraktion:
Akseven, Sudem
Emig-Mally, Dagmar
Huf, Hedwig
Schädler, Daniel
von der Grüne-Fraktion:
Friedrich, Jörg
Krämer, Sabine
Contag, Thomas
von der AFD-Fraktion:
Bletzer, Karsten
Dietrich, Waldemar
Feigk, Pascal
Dietrich, Henryka
von der Verwaltung:
Grages, Sandra
Friedrich, Daniela
Schriftführung:
Orner, Maxine
| Tagesordnung | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit durch das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung |
| 3. | Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
| 4. | Wahl der Stellvertreter/innen der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung |
| 5. | Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers und der Vertreterin/des Vertreters |
| 6. | Beschlussfassung über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der einzelnen Ortsbeiratswahlen |
| 7. | Beschlussfassung über die Bildung von Ausschüssen und die jeweilige Zahl der Ausschussmitglieder |
| 8. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, sowie Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Beigeordneten |
| 9. | Wahl zwei Vertreter/innen und Stellvertretern in den Verbandvorstand des Wasserbeschaffungsverband Brombachtal / Bad König |
| 10. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern für den Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König (Verbandversammlung) |
| 11. | Wahl von zwei Vertreter/innen und zwei Stellvertretern für den Wasserverband Mümling (Verbandversammlung) |
| 12. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Forstzweckverband (Verbandversammlung) |
| 13. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für die Verbandversammlung der ekom21 |
| 14. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Abwasserverband Obere Gersprenz (Verbandversammlung und Verbandsvorstand) |
| 15. | Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter für die Verbandversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes Odenwald |
| 16. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Zentrums Gemeinschaftshilfe mit gleichzeitiger Besetzung des Stiftungsrates der Pflegestiftung Odenwald |
| 17. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in den Kindergartenausschuss |
| 18. | Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter in den Verbandsvorstand Abwasserverband Bad König |
| 19. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Bad König |
| 20. | Vergabe der Bauleistung Kanalerneuerung Herrenwäldchen BA 3.3 |
| 21. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung einzelner Aufgaben durch die Gemeinde Brombachtal für den Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO) |
| 22. | Verschiedenes |
öffentliche Sitzung
| 1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister |
Bürgermeister (BGM) Andreas Koch eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr mit einer kurzen Rede.
Bis zur Wahl der/des Vorsitzenden übernimmt das am längsten, ununterbrochen angehörenden Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.
BGM Andreas Koch stellt Gemeindevertreter/in (GVin) Ulrike Fill als das am längsten, ununterbrochen angehörenden Mitglied der Gemeindevertretung fest. GVin Ulrike Fill übernimmt den Vorsitz.
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit durch das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung |
GVin Ulrike Fill stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Sie erklärt, dass ein Wahlausschuss gebildet werden soll. Die Fraktionen sind dazu aufgerufen jeweils ein Mitglied zu bestimmen, um den Wahlausschuss zu bilden.
| 3. | Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
Für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung liegt ein Wahlvorschlag vor. Dieser ist von der CDU für GV Andreas Loy.
Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, da keine Widersprüche gegen die Wahl durch Handzeichen gestellt wurden.
GV Andreas Loy wird mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung als Vorsitzender der Gemeindevertretung gewählt und nimmt das Amt an.
| 4. | Wahl der Stellvertreter/innen der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung |
GVin Ulrike Fill übergibt das Wort an den Vors. d. GV Andreas Loy, der diesen TOP mit einer kurzen Rede beginnt.
Für die Wahl der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung liegen vier Wahlvorschläge vor (je einer von G.S.B. – Sudem Akseven, AFD – Karsten Bletzer, SPD – Michel Schneider und GRÜNE – Jörg Friedrich).
Ein Widerspruch wird gegen die Wahl durch Handzeichen gestellt, weswegen die geheime Wahl durchgeführt wird.
Hierfür wird ein Wahlausschuss mit folgenden Personen gebildet: GV Leon Beck (CDU), GVin Hedwig Huf (G.S.B.), GV Michel Schneider (SPD), GV Jörg Friedrich (Grüne) und GV Waldemar Dietrich (AFD).
Bedingt durch eine falsche Stimmabgabe musste diese Abstimmung wiederholt werden.
Die Sitzung wurde um 19:22 Uhr unterbrochen und um 19:35 Uhr mit der Wahl fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden neue Stimmzettel beschafft.
Als Stellvertreter des Gemeindevertretervorstehers werden in geheimer Wahl, wie folgt gewählt:
1. Stellvertreterin GV Sudem Akseven mit 8 Stimmen
2. Stellvertreter GV Michel Schneider mit 5 Stimmen
Weitere Stimmen entfielen auf GV Karsten Bletzer mit 3 Stimmen, GV Jörg Friedrich mit 2 Stimmen. Weiter gab es eine Stimmenthaltung.
| 5. | Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers und der Vertreterin/des Vertreters |
Es werden als Schriftführerin Frau Maxine Orner und als stellvertretende Schriftführerin Frau Simone Steiger vorgeschlagen.
Die Gemeindevertretung wählen einstimmig Maxine Orner als Schriftführerin und Simone Steiger als stellvertretende Schriftführerin.
| 6. | Beschlussfassung über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der einzelnen Ortsbeiratswahlen |
Nach Mitteilung der Gemeindewahlleiterin Maxine Orner, hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2026 festgestellt, dass die Wahl zur Gemeindevertretung und zu den jeweiligen Ortsbeiräten ordnungsgemäß verlaufen ist. Einsprüche zur Wahl sind, bis zum Fristende, keine eingegangen.
Die Gültigkeit der Gemeindewahl und der Ortsbeiratswahlen wird daraufhin separat von der Gemeindevertretung beschlossen.
| Beschluss | |
| 1. | Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung |
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung. |
| 2. | Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Böllstein |
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Böllstein |
| 3. | Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Birkert |
| Die Gemeindevertretung beschließt, mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Birkert |
| 4. | Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Hembach |
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Hembach |
| 7. | Beschlussfassung über die Bildung von Ausschüssen und die jeweilige Zahl der Ausschussmitglieder |
Vors. d. GV Andreas Loy weist darauf hin, dass nach der Hauptsatzung der Gemeinde Brombachtal die Bildung der Ausschüsse, die Festlegung der jeweiligen Zahl der Ausschussmitglieder sowie das Verfahren zur Besetzung in der Hauptsatzung geregelt sind. Eine gesonderte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung hierzu entfällt.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Benennungsverfahren nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Auf Grundlage der Sitzverteilung werden die Sitze wie folgt zugeordnet:
CDU: 2 Sitze
G.S.B.: 1 Sitz
AFD: 1 Sitz
Verbleibender Sitz (je Ausschuss): zwischen GRÜNE und SPD ist durch Losentscheidung zu bestimmen und wird für jeden betroffenen Ausschuss separat durchgeführt.
Zwei Lose mit den Bezeichnungen „GRÜNE“ und „SPD“ wurden in eine Wahlurne gelegt. Vors. d. GV Andreas Loy übernimmt die Losziehung.
| 1. | Haupt- und Finanzausschuss - Sitz durch Los erhält die Fraktion Bündnis 90 / Grüne |
| 2. | Bau- und Umweltausschuss – Sitz durch Los erhält die Fraktion SPD |
| 3. | Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren – Sitz durch Los erhält die Fraktion SPD |
| 8. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, sowie Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Beigeordneten |
Die Beigeordneten sind von der Gemeindevertretung zu wählen.
Die Stellen sind als gleichartige unbesoldete Stellen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen § 55 HGO. Falls für einen Platz zwischen zwei Fraktionen keine eindeutige Zuordnung besteht, ist zuvor per Los zu bestimmen, welche Fraktion den Wahlvorschlag einreichen darf.
Aufgrund der Sitzverteilung in der Gemeindevertretung und der gemeinsamen Liste der CDU mit der G.S.B. ergibt sich für die zu vergebende Plätze folgende grundsätzliche Verteilung:
Zwei Lose mit den Bezeichnungen „GRÜNE“ und „SPD“ werden in eine Wahlurne gelegt. Vors. d. GV Andreas Loy übernimmt die Losziehung.
Das gezogene Los fällt auf die Fraktion Bündnis 90 / Grüne.
Im Anschluss wird die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten in geheimer Abstimmung durchgeführt. Diese wird von dem gebildeten Wahlvorstand überwacht und durchgeführt.
Die Wahl erfolgt auch hier unter der Aufsicht des Wahlausschusses.
Das Abstimmungsergebnis wurde wie folgt festgestellt:
Somit erhält Frau Dagmar Emig-Mally die Position der Ersten Beigeordneten.
Weitere Beigeordnete sind:
von der CDU/G.S.B.-Fraktion - Herr Stefan Kurz, Herr Heinz Ripper
von der AFD-Fraktion - Frau Henryka Dietrich
von der Grünen-Fraktion - Herr Thomas Contag
Die Beigeordneten werden von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Andreas Loy in ihr Amt eingeführt und vereidigt. Bürgermeister Andreas Koch händigt die Ernennungsurkunden aus.
Wahlleiterin Maxine Orner stellt fest, dass die gewählten Personen aus der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand aufrücken und beruft für die offenen Plätze in der Gemeindevertretung die Personen der jeweiligen Parteien als Nachrücker, welche als nächstes auf der Liste der gewählten Bewerberinnen und Bewerber stehen, die noch nicht berufen wurden.
Diese sind:
Für G.S.B.-Fraktion: Herr Aaron Schwab, der in der heutigen Sitzung auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet. Folglich wird als Nachrückerin der G.S.B.-Fraktion Liane Gröger festgestellt.
| 9. | Wahl zwei Vertreter/innen und Stellvertretern in den Verbandvorstand des Wasserbeschaffungsverband Brombachtal / Bad König |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Bürgermeister Andreas Koch
- Erste Beigeordnete Frau Dagmar Emig-Mally
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Heinz Ripper
- Herr Thomas Contag
| 10. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern für den Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König (Verbandversammlung) |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Frau Ulrike Fill
- Herr Waldemar Dietrich
- Herr Daniel Schädler
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Thilo Fischer
- Herr Marcus Fornoff
- Frau Hedwig Huf
| 11. | Wahl von zwei Vertreter/innen und zwei Stellvertretern für den Wasserverband Mümling (Verbandversammlung) |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Andreas Hennemann
- Frau Liane Gröger
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Michel Schneider
- Frau Maria Tenhaef
| 12. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Forstzweckverband (Verbandversammlung) |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Jörg Friedrich
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Frau Liane Gröger
| 13. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für die Verbandversammlung der ekom21 |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Andreas Koch
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Frau Dagmar Emig-Mally
| 14. | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Abwasserverband Obere Gersprenz (Verbandversammlung und Verbandsvorstand) |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Pascal Feigk
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Daniel Schädler
| 15. | Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter für die Verbandversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes Odenwald |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Frau Ulrike Fill
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Andreas Hennemann
| 16. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Zentrums Gemeinschaftshilfe mit gleichzeitiger Besetzung des Stiftungsrates der Pflegestiftung Odenwald |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Michel Schneider
- Frau Sabine Krämer
- Frau Hedwig Huf
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Andreas Hennemann
- Herr Leon Beck
- Frau Sudem Akseven
| 17. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in den Kindergartenausschuss |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Michel Schneider
- Frau Ulrike Fill
- Frau Sudem Akseven
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Andreas Hennemann
- Frau Maria Tenhaef
- Herr Karsten Bletzer
| 18. | Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter in den Verbandsvorstand Abwasserverband Bad König |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Bürgermeister Andreas Koch
- Frau Dagmar Emig-Mally
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Stefan Kurz
- Frau Henryka Dietrich
| 19. | Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Bad König |
Als Vertreter werden einstimmig gewählt:
- Frau Liane Gröger
- Herr Thilo Fischer
- Herr Andreas Hennemann
Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:
- Herr Daniel Schädler
- Herr Nico Jöckel
- Herr Marcus Fornoff
| 20. | Vergabe der Bauleistung Kanalerneuerung Herrenwäldchen BA 3.3 |
| VL-46/2026 |
Das komplette Siedlungsgebiet Herrenwäldchen liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III. Die Gemeinde wurde daher durch die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises aufgefordert, Kanalinspektions- und Sanierungsmaßnahmen dort vordringlich durchzuführen.
Im gesamten Bauabschnitt 3 wurde durch eine Netzberechnung in 2020 festgestellt, dass die Dimension der Abwasserleitungen nicht ausreichend ist. Die Abwasserleitungen müssen somit durch Leitungen größerer Dimension vollständig erneuert werden. Der BA 3.1 wurde 2023 fertig gestellt, der BA 3.2 in 2024. Auf Grund der Aufforderung der Unteren Naturschutzbehörde besteht direkter Handlungsbedarf.
Ausschreibung
Als letzter Bauabschnitt wurde nun der BA 3.3 zur Erneuerung öffentlich ausgeschrieben. Die Planung und die Erstellung der Ausschreibung wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Die Ausschreibung wurde von der Vergabestelle des Odenwaldkreises begleitet. Die Submission (Angebotseröffnung) fand am 25.03.2025 statt. Ein besonderer Umstand, der bei der Ausschreibung berücksichtigt wurde, ist die Zugängigkeit der Grundstücke im Herrenwäldchen. Der Birkenweg ist die einzige Zufahrt zum Fasanen- und Drosselweg. Die Kanalarbeiten müssen derart geplant und ausgeführt werden, dass die Anwohner täglich zum Ende der Baustellenarbeiten und am Wochenende zu ihren Grundstücken zufahren können.
Das erwartete Ausschreibungsergebnis liegt gemäß des bepreisten Leistungsverzeichnisses bei 315.199,50 € brutto. Die Summe übersteigt den Handlungsspielraum des Gemeindevorstandes, welcher gemäß Hauptsatzung § 1 Abs. 3 Satz 8 auf 250.000,00 € begrenzt ist, so dass die Auftragsvergabe in der Gemeindevertretung beschlossen werden muss.
Finanziell waren die Gelder für die investive Maßnahme in der notwendigen Höhe im HH 2025 eingestellt und sind auch im HH 2026 vorgesehen, so dass die Maßnahme vergeben werden kann.
Vergabe
Zum Submissionszeitpunkt waren 3 Angebote abgegeben worden. Diese wurden vom Ingenieurbüro geprüft und es ergaben sich keine Abweichungen. Eine Baufirma reichte ein Nebenangebot ein, welches im Rahmen der Prüfung als gleichwertig beurteilt und damit zugelassen wurde.
Die Angebote verteilen sich wie folgt:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgendes Preisbild:
| Bieter- Nr. | Bieter: | Angebots-summe netto (einschließlichgewährte Preis-nachlässe) | Angebots-summe brutto (inkl.19% MWSt) | in % |
| 2 | Michael Gärtner GmbH, Eberbach | 338.832,73 € | 403.210,95 € | 100,0 % |
| 1 | Aumann GmbH, Babenhausen | 352.979,70 € | 420.045,84 € | 104,2 % |
| 3 | Nikolaus Kilian GmbH, Fürth (NebenangebotNr. 1) | 378.969,72 € | 450.973,97 € | 111,8 % |
| 3 | Nikolaus Kilian GmbH, Fürth (Hauptangebot) | 393.371,80 € | 468.112,44 € | 116,1 % |
Die Michael Gärtner GmbH, Eberbach hat das preisgünstigste Angebot mit brutto 403.210,95 € bzw. netto 338.832,73 € eingereicht. Die Kostenberechnung nach dem eingepreisten Leistungsverzeichnis vom 05.03.2026 ergab einen Gesamtpreis netto von 315.199,50 €.
Das preisgünstigste Angebot liegt somit netto um rd. 23.500 € entsprechend 7 % über dem Preis der Kostenberechnung.
Im Übrigen sind im Vergleich Angebot / Kostenberechnung keine Auffälligkeiten festzustellen.
Das Preisgefüge innerhalb der abgegebenen Angebote ist homogen, es wird folglich davon ausgegangen, dass alle Bieter die Ausschreibung im gleichen Sinn verstehen konnten.
Die allgemeine politische Lage, welche sich zu Beginn des Ausschreibungszeitraumes durch die Auseinandersetzungen im Iran geprägt war, kann als Einfluss auf die Kalkulation und u.a. als Begründung für die Mehrkosten gewertet werden.
Die Höhe der Auftragssumme von 403.201,95 € brutto war im Rahmen der Mittel im HH 2025 vorgesehen und ist ebenfalls im HH-Entwurf für 2026 enthalten.
Die Fa. Michael Gärtner ist als leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bekannt.
Wir empfehlen, den Auftrag an die Michael Gärtner GmbH zu vergeben.
Die Zuschlagsfrist endet am 06.05.2026.
Frau Grages erläutert den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen PowerPoint-Präsentation.
Fragen zu dem Grund dem Tagesordnungspunkt wurden durch Frau Grages beantwortet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt die Vergabe der Bauleistung zur Kanalerneuerung im Herrenwäldchen BA 3.3 gemäß Empfehlung aus dem Prüfbericht an die Michael Gärtner GmbH zu einem Angebotspreis von 338.832,73 € netto bzw. 403.210,95 € brutto.
Beratungsergebnis:
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 19 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 19 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 21. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung einzelner Aufgaben durch die Gemeinde Brombachtal für den Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO) |
| VL-47/2026 |
| Die Städte und Gemeinden erbringen als Mitglieder des MZVO verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen für den Verband. Dazu gehören: | |
| - | Erhebung und Veranlagung der Abfallgebühren |
| - | Verkauf von Müllsäcken, Windelsäcken und Banderolen |
| - | Erstellung von abfallrechtlichen Bescheiden (z.B. zur Anordnung von Sammelplätzen) |
| - | Bereitstellung von Container-Stellplätzen |
| - | Betrieb von Annahmestellen für Grünschnitt und E-Schrott |
| - | Sammlung und Entsorgung von wild lagerndem Müll |
Umgekehrt gibt es mit der kostenfreien Grünschnittannahme aus öffentlichen Grünflächen/Parkanlagen auch eine Leistung, die der MZVO gegenüber den Städten und Gemeinden erbringt.
Aus steuer- und gebührenrechtlichen Gründen sollen dieser Leistungsaustausch und die damit verbundenen finanziellen Ausgleichsregelungen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verankert und abgesichert werden, die zwischen Verband und jedem Verbandsmitglied abzuschließen ist.
Der als Anlage beigefügte Vereinbarungsentwurf wurde unter Einbindung der steuerrechtlichen Expertise des Büros Schüllermann & Partner erstellt. Wesensinhalt ist die mandatierende Übertragung einzelner Aufgaben, wodurch die Städte und Gemeinden lediglich im Auftrag handeln und die Zuständigkeit des MZVO als Aufgabenträger erhalten bleibt.
Dieser Fakt ist vor allem in der rechtlichen Außenwirkung gegenüber dem Bürger wichtig und soll - ungeachtet des nachfolgend beschriebenen (als gering eingeschätzten) steuerrechtlichen Risikos – nicht angetastet werden.
Im Gegensatz zur Delegation (Übertragung mit befreiender Wirkung) gehen die Finanzbehörden „bei einem Mandat regelmäßig von einer Unternehmereigenschaft der durchführenden juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) und somit einer Pflicht zur Umsatzbesteuerung aus – „es sei denn, für konkrete und auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen können größere Wettbewerbsverzerrungen im Falle einer Nichtbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ausgeschlossen werden“ (Zitat aus: Informationsschreiben des HMdF an die kommunalen Spitzenverbände und Arbeitsanweisung an die hessischen Finanzämter vom 16.06.2025).
Zu beachten ist zunächst § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG, wonach bei einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 €, der von einer jPöR aus gleichartigen Tätigkeiten erzielt wird, größere Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden. Diese sogenannte Wettbewerbsbagatellschwelle greift für unterschiedliche Tätigkeiten jeweils neu ein, so dass bei mehreren Tätigkeiten jede für sich zu beurteilen ist. Auf Grundlage dieser Vorschrift kommt deshalb zumeist nur der an die größeren Kommunen gezahlte Aufwandsersatz für das Behältermanagement für eine etwaige Umsatzbesteuerung in Betracht.
| Weiterhin liegen gemäß § 2b Abs. 3 UStG (bei der Ausführung einer Leistung an eine andere jPöR – vorliegend an den MZVO) größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere nicht vor, wenn | |
| 1. | die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (sogenannte hoheitliche Tätigkeiten) oder |
| 2. | die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. |
| Dies ist regelmäßig der Fall, wenn | |
| 1. | die Leistungen auf langfristigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beruhen, |
| 2. | die Leistungen dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen, |
| 3. | die Leistungen ausschließlich gegen Kostenerstattung erbracht werden und |
| 4. | der Leistende gleichartige Leistungen im Wesentlichen an andere jPöR erbringt. |
Die Tatbestände aller mit der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung vorgesehenen Aufgaben sprechen für eine Anwendbarkeit der Ziffer 1 und (zusätzlich hilfsweise) auch der Ziffer 2:
Aufgrund der vorgenannten Punkte wird das Risiko einer nachgelagerten Umsatzbesteuerung als gering eingeschätzt, kann aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall aber ist es in der Abwägung mit den Nachteilen einer alternativen Aufgabendelegation als nachrangig einzustufen.
Um die Städte und Gemeinden als Verbandsmitglieder in Bezug auf dieses (geringe) Risiko zu schützen, ist mit der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehenen Steuerklausel geregelt, dass eine etwaig doch anfallende Besteuerung vom Verband übernommen und damit das Verbandsmitglied wirtschaftlich entlastet wird.
Fragen aus der Gemeindevertretung sollen in einer interfraktionellen Sitzung direkt mit Verantwortlichen des MZVOs geklärt werden. Diese sind z.B., ob die Kosten der Gemeinde Brombachtal für die übernommenen Tätigkeiten für den MZVO durch deren zugeteilten Verwaltungskosten gedeckt sind. Weiterhin sind die Laufzeiten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung evtl. zu hoch angesetzt.
Es wird sich darauf verständigt, dass die Thematik der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung interfraktionell geklärt werden soll und im Anschluss in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten und in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt werden soll.
Beschluss:
Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben.
| 22. | Verschiedenes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung.
Bürgermeister Andreas Koch richtet das Wort an die neue Gemeindevertretung und dankt besonders der Verwaltung für die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung, sowie für die Durchführung der Kommunalwahl 2026.
Der Vors. d. Gemeindevertretung Andreas Loy schließt die Sitzung um 21:05 Uhr und bedankt sich bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die Teilnahme.
| Brombachtal, 22.04.2026 | |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführerin |
| Andreas Loy | Maxine Orner |