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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift​​​​​​​ über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

am Dienstag, 21.04.2026 im großen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:02 Uhr

Ende der Sitzung:

21:05 Uhr

Es sind anwesend:

Bürgermeister

Koch, Andreas

von der CDU-Fraktion:

Beck, Leon

Beck, Lorenz

Fill, Ulrike

Fischer, Thilo

Fornoff, Marcus

Jöckel, Nico

Loy, Andreas

Tenhaef, Maria

Kurz, Stefan

Ripper, Heinz

von der SPD-Fraktion:

Hennemann, Andreas

Schneider, Michel

von der G.S.B.-Fraktion:

Akseven, Sudem

Emig-Mally, Dagmar

Huf, Hedwig

Schädler, Daniel

von der Grüne-Fraktion:

Friedrich, Jörg

Krämer, Sabine

Contag, Thomas

von der AFD-Fraktion:

Bletzer, Karsten

Dietrich, Waldemar

Feigk, Pascal

Dietrich, Henryka

von der Verwaltung:

Grages, Sandra

Friedrich, Daniela

Schriftführung:

Orner, Maxine

öffentliche Sitzung

1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister

Bürgermeister (BGM) Andreas Koch eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr mit einer kurzen Rede.

Bis zur Wahl der/des Vorsitzenden übernimmt das am längsten, ununterbrochen angehörenden Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.

BGM Andreas Koch stellt Gemeindevertreter/in (GVin) Ulrike Fill als das am längsten, ununterbrochen angehörenden Mitglied der Gemeindevertretung fest. GVin Ulrike Fill übernimmt den Vorsitz.

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit durch das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung

GVin Ulrike Fill stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Sie erklärt, dass ein Wahlausschuss gebildet werden soll. Die Fraktionen sind dazu aufgerufen jeweils ein Mitglied zu bestimmen, um den Wahlausschuss zu bilden.

3.

Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung liegt ein Wahlvorschlag vor. Dieser ist von der CDU für GV Andreas Loy.

Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, da keine Widersprüche gegen die Wahl durch Handzeichen gestellt wurden.

GV Andreas Loy wird mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung als Vorsitzender der Gemeindevertretung gewählt und nimmt das Amt an.

4.

Wahl der Stellvertreter/innen der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung

GVin Ulrike Fill übergibt das Wort an den Vors. d. GV Andreas Loy, der diesen TOP mit einer kurzen Rede beginnt.

Für die Wahl der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung liegen vier Wahlvorschläge vor (je einer von G.S.B. – Sudem Akseven, AFD – Karsten Bletzer, SPD – Michel Schneider und GRÜNE – Jörg Friedrich).

Ein Widerspruch wird gegen die Wahl durch Handzeichen gestellt, weswegen die geheime Wahl durchgeführt wird.

Hierfür wird ein Wahlausschuss mit folgenden Personen gebildet: GV Leon Beck (CDU), GVin Hedwig Huf (G.S.B.), GV Michel Schneider (SPD), GV Jörg Friedrich (Grüne) und GV Waldemar Dietrich (AFD).

Bedingt durch eine falsche Stimmabgabe musste diese Abstimmung wiederholt werden.

Die Sitzung wurde um 19:22 Uhr unterbrochen und um 19:35 Uhr mit der Wahl fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden neue Stimmzettel beschafft.

Als Stellvertreter des Gemeindevertretervorstehers werden in geheimer Wahl, wie folgt gewählt:

1. Stellvertreterin GV Sudem Akseven mit 8 Stimmen

2. Stellvertreter GV Michel Schneider mit 5 Stimmen

Weitere Stimmen entfielen auf GV Karsten Bletzer mit 3 Stimmen, GV Jörg Friedrich mit 2 Stimmen. Weiter gab es eine Stimmenthaltung.

5.

Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers und der Vertreterin/des Vertreters

Es werden als Schriftführerin Frau Maxine Orner und als stellvertretende Schriftführerin Frau Simone Steiger vorgeschlagen.

Die Gemeindevertretung wählen einstimmig Maxine Orner als Schriftführerin und Simone Steiger als stellvertretende Schriftführerin.

6.

Beschlussfassung über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der einzelnen Ortsbeiratswahlen

Nach Mitteilung der Gemeindewahlleiterin Maxine Orner, hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2026 festgestellt, dass die Wahl zur Gemeindevertretung und zu den jeweiligen Ortsbeiräten ordnungsgemäß verlaufen ist. Einsprüche zur Wahl sind, bis zum Fristende, keine eingegangen.

Die Gültigkeit der Gemeindewahl und der Ortsbeiratswahlen wird daraufhin separat von der Gemeindevertretung beschlossen.

Beschluss

1.

Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung.

2.

Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Böllstein

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Böllstein

3.

Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Birkert

Die Gemeindevertretung beschließt, mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Birkert

4.

Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Hembach

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Hembach

7.

Beschlussfassung über die Bildung von Ausschüssen und die jeweilige Zahl der Ausschussmitglieder

Vors. d. GV Andreas Loy weist darauf hin, dass nach der Hauptsatzung der Gemeinde Brombachtal die Bildung der Ausschüsse, die Festlegung der jeweiligen Zahl der Ausschussmitglieder sowie das Verfahren zur Besetzung in der Hauptsatzung geregelt sind. Eine gesonderte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung hierzu entfällt.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Benennungsverfahren nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Auf Grundlage der Sitzverteilung werden die Sitze wie folgt zugeordnet:

CDU: 2 Sitze

G.S.B.: 1 Sitz

AFD: 1 Sitz

Verbleibender Sitz (je Ausschuss): zwischen GRÜNE und SPD ist durch Losentscheidung zu bestimmen und wird für jeden betroffenen Ausschuss separat durchgeführt.

Zwei Lose mit den Bezeichnungen „GRÜNE“ und „SPD“ wurden in eine Wahlurne gelegt. Vors. d. GV Andreas Loy übernimmt die Losziehung.

1.

Haupt- und Finanzausschuss - Sitz durch Los erhält die Fraktion Bündnis 90 / Grüne

2.

Bau- und Umweltausschuss – Sitz durch Los erhält die Fraktion SPD

3.

Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren – Sitz durch Los erhält die Fraktion SPD

8.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, sowie Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Beigeordneten

Die Beigeordneten sind von der Gemeindevertretung zu wählen.

Die Stellen sind als gleichartige unbesoldete Stellen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen § 55 HGO. Falls für einen Platz zwischen zwei Fraktionen keine eindeutige Zuordnung besteht, ist zuvor per Los zu bestimmen, welche Fraktion den Wahlvorschlag einreichen darf.

Aufgrund der Sitzverteilung in der Gemeindevertretung und der gemeinsamen Liste der CDU mit der G.S.B. ergibt sich für die zu vergebende Plätze folgende grundsätzliche Verteilung:

  • Gemeinsame Liste der CDU mit der G.S.B.: 3 Beigeordnete
  • AFD: 1 Beigeordneter
  • Verbleibender Beigeordneter: Entscheidung zwischen GRÜNE und SPD durch Losentscheidung

Zwei Lose mit den Bezeichnungen „GRÜNE“ und „SPD“ werden in eine Wahlurne gelegt. Vors. d. GV Andreas Loy übernimmt die Losziehung.

Das gezogene Los fällt auf die Fraktion Bündnis 90 / Grüne.

Im Anschluss wird die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten in geheimer Abstimmung durchgeführt. Diese wird von dem gebildeten Wahlvorstand überwacht und durchgeführt.

Die Wahl erfolgt auch hier unter der Aufsicht des Wahlausschusses.

Das Abstimmungsergebnis wurde wie folgt festgestellt:

  • Die gemeinsame Liste der CDU mit der G.S.B. erhält 13 Stimmen
  • Die AFD-Fraktion erhält 3 Stimmen
  • Die Grüne-Fraktion erhält 3 Stimmen.

Somit erhält Frau Dagmar Emig-Mally die Position der Ersten Beigeordneten.

Weitere Beigeordnete sind:

von der CDU/G.S.B.-Fraktion - Herr Stefan Kurz, Herr Heinz Ripper

von der AFD-Fraktion - Frau Henryka Dietrich

von der Grünen-Fraktion - Herr Thomas Contag

Die Beigeordneten werden von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Andreas Loy in ihr Amt eingeführt und vereidigt. Bürgermeister Andreas Koch händigt die Ernennungsurkunden aus.

Wahlleiterin Maxine Orner stellt fest, dass die gewählten Personen aus der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand aufrücken und beruft für die offenen Plätze in der Gemeindevertretung die Personen der jeweiligen Parteien als Nachrücker, welche als nächstes auf der Liste der gewählten Bewerberinnen und Bewerber stehen, die noch nicht berufen wurden.

Diese sind:

Für G.S.B.-Fraktion: Herr Aaron Schwab, der in der heutigen Sitzung auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet. Folglich wird als Nachrückerin der G.S.B.-Fraktion Liane Gröger festgestellt.

9.

Wahl zwei Vertreter/innen und Stellvertretern in den Verbandvorstand des Wasserbeschaffungsverband Brombachtal / Bad König

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Bürgermeister Andreas Koch

- Erste Beigeordnete Frau Dagmar Emig-Mally

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Heinz Ripper

- Herr Thomas Contag

10.

Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern für den Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König (Verbandversammlung)

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Frau Ulrike Fill

- Herr Waldemar Dietrich

- Herr Daniel Schädler

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Thilo Fischer

- Herr Marcus Fornoff

- Frau Hedwig Huf

11.

Wahl von zwei Vertreter/innen und zwei Stellvertretern für den Wasserverband Mümling (Verbandversammlung)

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Andreas Hennemann

- Frau Liane Gröger

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Michel Schneider

- Frau Maria Tenhaef

12.

Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Forstzweckverband (Verbandversammlung)

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Jörg Friedrich

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Frau Liane Gröger

13.

Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für die Verbandversammlung der ekom21

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Andreas Koch

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Frau Dagmar Emig-Mally

14.

Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters und Stellvertretung für den Abwasserverband Obere Gersprenz (Verbandversammlung und Verbandsvorstand)

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Pascal Feigk

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Daniel Schädler

15.

Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter für die Verbandversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes Odenwald

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Frau Ulrike Fill

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Andreas Hennemann

16.

Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Zentrums Gemeinschaftshilfe mit gleichzeitiger Besetzung des Stiftungsrates der Pflegestiftung Odenwald

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Michel Schneider

- Frau Sabine Krämer

- Frau Hedwig Huf

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Andreas Hennemann

- Herr Leon Beck

- Frau Sudem Akseven

17.

Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in den Kindergartenausschuss

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Michel Schneider

- Frau Ulrike Fill

- Frau Sudem Akseven

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Andreas Hennemann

- Frau Maria Tenhaef

- Herr Karsten Bletzer

18.

Wahl von einem Vertreter/in und einem Stellvertreter in den Verbandsvorstand Abwasserverband Bad König

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Bürgermeister Andreas Koch

- Frau Dagmar Emig-Mally

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Stefan Kurz

- Frau Henryka Dietrich

19.

Wahl dreier Vertreter/innen und Stellvertretern in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Bad König

Als Vertreter werden einstimmig gewählt:

- Frau Liane Gröger

- Herr Thilo Fischer

- Herr Andreas Hennemann

Als Stellvertreter werden einstimmig gewählt:

- Herr Daniel Schädler

- Herr Nico Jöckel

- Herr Marcus Fornoff

20.

Vergabe der Bauleistung Kanalerneuerung Herrenwäldchen BA 3.3

VL-46/2026

Das komplette Siedlungsgebiet Herrenwäldchen liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III. Die Gemeinde wurde daher durch die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises aufgefordert, Kanalinspektions- und Sanierungsmaßnahmen dort vordringlich durchzuführen.

Im gesamten Bauabschnitt 3 wurde durch eine Netzberechnung in 2020 festgestellt, dass die Dimension der Abwasserleitungen nicht ausreichend ist. Die Abwasserleitungen müssen somit durch Leitungen größerer Dimension vollständig erneuert werden. Der BA 3.1 wurde 2023 fertig gestellt, der BA 3.2 in 2024. Auf Grund der Aufforderung der Unteren Naturschutzbehörde besteht direkter Handlungsbedarf.

Ausschreibung

Als letzter Bauabschnitt wurde nun der BA 3.3 zur Erneuerung öffentlich ausgeschrieben. Die Planung und die Erstellung der Ausschreibung wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Die Ausschreibung wurde von der Vergabestelle des Odenwaldkreises begleitet. Die Submission (Angebotseröffnung) fand am 25.03.2025 statt. Ein besonderer Umstand, der bei der Ausschreibung berücksichtigt wurde, ist die Zugängigkeit der Grundstücke im Herrenwäldchen. Der Birkenweg ist die einzige Zufahrt zum Fasanen- und Drosselweg. Die Kanalarbeiten müssen derart geplant und ausgeführt werden, dass die Anwohner täglich zum Ende der Baustellenarbeiten und am Wochenende zu ihren Grundstücken zufahren können.

Das erwartete Ausschreibungsergebnis liegt gemäß des bepreisten Leistungsverzeichnisses bei 315.199,50 € brutto. Die Summe übersteigt den Handlungsspielraum des Gemeindevorstandes, welcher gemäß Hauptsatzung § 1 Abs. 3 Satz 8 auf 250.000,00 € begrenzt ist, so dass die Auftragsvergabe in der Gemeindevertretung beschlossen werden muss.

Finanziell waren die Gelder für die investive Maßnahme in der notwendigen Höhe im HH 2025 eingestellt und sind auch im HH 2026 vorgesehen, so dass die Maßnahme vergeben werden kann.

Vergabe

Zum Submissionszeitpunkt waren 3 Angebote abgegeben worden. Diese wurden vom Ingenieurbüro geprüft und es ergaben sich keine Abweichungen. Eine Baufirma reichte ein Nebenangebot ein, welches im Rahmen der Prüfung als gleichwertig beurteilt und damit zugelassen wurde.

Die Angebote verteilen sich wie folgt:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgendes Preisbild:

Die Michael Gärtner GmbH, Eberbach hat das preisgünstigste Angebot mit brutto 403.210,95 € bzw. netto 338.832,73 € eingereicht. Die Kostenberechnung nach dem eingepreisten Leistungsverzeichnis vom 05.03.2026 ergab einen Gesamtpreis netto von 315.199,50 €.

Das preisgünstigste Angebot liegt somit netto um rd. 23.500 € entsprechend 7 % über dem Preis der Kostenberechnung.

Im Übrigen sind im Vergleich Angebot / Kostenberechnung keine Auffälligkeiten festzustellen.

Das Preisgefüge innerhalb der abgegebenen Angebote ist homogen, es wird folglich davon ausgegangen, dass alle Bieter die Ausschreibung im gleichen Sinn verstehen konnten.

Die allgemeine politische Lage, welche sich zu Beginn des Ausschreibungszeitraumes durch die Auseinandersetzungen im Iran geprägt war, kann als Einfluss auf die Kalkulation und u.a. als Begründung für die Mehrkosten gewertet werden.

Die Höhe der Auftragssumme von 403.201,95 € brutto war im Rahmen der Mittel im HH 2025 vorgesehen und ist ebenfalls im HH-Entwurf für 2026 enthalten.

Die Fa. Michael Gärtner ist als leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bekannt.

Wir empfehlen, den Auftrag an die Michael Gärtner GmbH zu vergeben.

Die Zuschlagsfrist endet am 06.05.2026.

Frau Grages erläutert den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen PowerPoint-Präsentation.

Fragen zu dem Grund dem Tagesordnungspunkt wurden durch Frau Grages beantwortet.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt die Vergabe der Bauleistung zur Kanalerneuerung im Herrenwäldchen BA 3.3 gemäß Empfehlung aus dem Prüfbericht an die Michael Gärtner GmbH zu einem Angebotspreis von 338.832,73 € netto bzw. 403.210,95 € brutto.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

19

Abstimmung:

dafür:

19

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

21.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung einzelner Aufgaben durch die Gemeinde Brombachtal für den Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO)

VL-47/2026

Die Städte und Gemeinden erbringen als Mitglieder des MZVO verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen für den Verband. Dazu gehören:

-

Erhebung und Veranlagung der Abfallgebühren

-

Verkauf von Müllsäcken, Windelsäcken und Banderolen

-

Erstellung von abfallrechtlichen Bescheiden (z.B. zur Anordnung von Sammelplätzen)

-

Bereitstellung von Container-Stellplätzen

-

Betrieb von Annahmestellen für Grünschnitt und E-Schrott

-

Sammlung und Entsorgung von wild lagerndem Müll

Umgekehrt gibt es mit der kostenfreien Grünschnittannahme aus öffentlichen Grünflächen/Parkanlagen auch eine Leistung, die der MZVO gegenüber den Städten und Gemeinden erbringt.

Aus steuer- und gebührenrechtlichen Gründen sollen dieser Leistungsaustausch und die damit verbundenen finanziellen Ausgleichsregelungen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verankert und abgesichert werden, die zwischen Verband und jedem Verbandsmitglied abzuschließen ist.

Der als Anlage beigefügte Vereinbarungsentwurf wurde unter Einbindung der steuerrechtlichen Expertise des Büros Schüllermann & Partner erstellt. Wesensinhalt ist die mandatierende Übertragung einzelner Aufgaben, wodurch die Städte und Gemeinden lediglich im Auftrag handeln und die Zuständigkeit des MZVO als Aufgabenträger erhalten bleibt.

Dieser Fakt ist vor allem in der rechtlichen Außenwirkung gegenüber dem Bürger wichtig und soll - ungeachtet des nachfolgend beschriebenen (als gering eingeschätzten) steuerrechtlichen Risikos – nicht angetastet werden.

Im Gegensatz zur Delegation (Übertragung mit befreiender Wirkung) gehen die Finanzbehörden „bei einem Mandat regelmäßig von einer Unternehmereigenschaft der durchführenden juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) und somit einer Pflicht zur Umsatzbesteuerung aus – „es sei denn, für konkrete und auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen können größere Wettbewerbsverzerrungen im Falle einer Nichtbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ausgeschlossen werden“ (Zitat aus: Informationsschreiben des HMdF an die kommunalen Spitzenverbände und Arbeitsanweisung an die hessischen Finanzämter vom 16.06.2025).

Zu beachten ist zunächst § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG, wonach bei einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 €, der von einer jPöR aus gleichartigen Tätigkeiten erzielt wird, größere Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden. Diese sogenannte Wettbewerbsbagatellschwelle greift für unterschiedliche Tätigkeiten jeweils neu ein, so dass bei mehreren Tätigkeiten jede für sich zu beurteilen ist. Auf Grundlage dieser Vorschrift kommt deshalb zumeist nur der an die größeren Kommunen gezahlte Aufwandsersatz für das Behältermanagement für eine etwaige Umsatzbesteuerung in Betracht.

Weiterhin liegen gemäß § 2b Abs. 3 UStG (bei der Ausführung einer Leistung an eine andere jPöR – vorliegend an den MZVO) größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere nicht vor, wenn

1.

die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (sogenannte hoheitliche Tätigkeiten) oder

2.

die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird.

Dies ist regelmäßig der Fall, wenn

1.

die Leistungen auf langfristigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beruhen,

2.

die Leistungen dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen,

3.

die Leistungen ausschließlich gegen Kostenerstattung erbracht werden und

4.

der Leistende gleichartige Leistungen im Wesentlichen an andere jPöR erbringt.

Die Tatbestände aller mit der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung vorgesehenen Aufgaben sprechen für eine Anwendbarkeit der Ziffer 1 und (zusätzlich hilfsweise) auch der Ziffer 2:

  • Der hoheitliche Charakter der Aufgaben ist für einige Teilleistungen gegeben, mithin ihre Durchführung nur durch eine jPöR möglich. Dies gilt im Besonderen für die Festsetzung und Erhebung der damit verbundenen Gebühren.
  • Auch den nicht gebührenpflichtigen Leistungen wie der Einrichtung allgemein zugänglicher und nach gesetzlichen Standards zu betreibenden Abfallsammelplätzen und -annahmestellen liegt eine öffentlich-rechtliche Aufgabenerfüllung zugrunde. Hier geht es um die nachhaltige Bereitstellung und den Erhalt öffentlicher Infrastruktur und die Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe.
  • Im Übrigen würde „die Aufsplittung der Tätigkeiten und Vergabe einzelner übertragbarer Aufgaben auf einen privatrechtlichen Wirtschaftsteilnehmer aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers nicht dieselben Bedürfnisse befriedigen“ (Zitat aus: Rundschreiben Finanzministerium Baden-Württemberg vom 18.11.2022). Die Verbandsmitglieder sind schon immer und aufgrund ihrer Stellung natürliche erste Ansprechpartner ihrer Bürger bei allen grundstücksbezogenen Anforderungen der Daseinsvorsorge.
  • Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist langfristig (auf mind. 20 Jahre) angelegt.
  • Bei allen zu vereinbarenden Beträgen handelt es sich dem Grunde und der Höhe nach nur um Aufwands- bzw. Kostenerstattungen und nicht um ein Entgelt im weitergehenden (steuerrechtlichen) Sinne.

Aufgrund der vorgenannten Punkte wird das Risiko einer nachgelagerten Umsatzbesteuerung als gering eingeschätzt, kann aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall aber ist es in der Abwägung mit den Nachteilen einer alternativen Aufgabendelegation als nachrangig einzustufen.

Um die Städte und Gemeinden als Verbandsmitglieder in Bezug auf dieses (geringe) Risiko zu schützen, ist mit der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehenen Steuerklausel geregelt, dass eine etwaig doch anfallende Besteuerung vom Verband übernommen und damit das Verbandsmitglied wirtschaftlich entlastet wird.

Fragen aus der Gemeindevertretung sollen in einer interfraktionellen Sitzung direkt mit Verantwortlichen des MZVOs geklärt werden. Diese sind z.B., ob die Kosten der Gemeinde Brombachtal für die übernommenen Tätigkeiten für den MZVO durch deren zugeteilten Verwaltungskosten gedeckt sind. Weiterhin sind die Laufzeiten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung evtl. zu hoch angesetzt.

Es wird sich darauf verständigt, dass die Thematik der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung interfraktionell geklärt werden soll und im Anschluss in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten und in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt werden soll.

Beschluss:

Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben.

22.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung.

Bürgermeister Andreas Koch richtet das Wort an die neue Gemeindevertretung und dankt besonders der Verwaltung für die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung, sowie für die Durchführung der Kommunalwahl 2026.

Der Vors. d. Gemeindevertretung Andreas Loy schließt die Sitzung um 21:05 Uhr und bedankt sich bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die Teilnahme.

Brombachtal, 22.04.2026

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführerin

Andreas Loy

Maxine Orner