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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

am Dienstag, 09.05.2023 im großen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:08 Uhr

Ende der Sitzung:

20:41 Uhr

Es sind anwesend:

Bürgermeister:

Koch, Andreas (CDU)

Ausschussmitglieder:

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Ripper, Karsten (CDU)  —  vertritt Herr Thilo Fischer (CDU)

Röser, Jürgen (CDU)

Ruff, Sabine (G.S.B.)

Rupprecht, Johannes (SPD)

von der CDU-Fraktion:

Fill, Ulrike (CDU)

von der G.S.B.-Fraktion:

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)

von der FDP-Fraktion:

Müller, Rainer (FDP)

von der Grüne-Fraktion:

Ertl, Frank (Grüne)

vom Gemeindevorstand:

Mally, Thomas (G.S.B.)

von der Verwaltung:

Grages, Sandra

Schriftführung:

Prattinger, Jörg

Tagesordnung

1.

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.03.2023

2.

Mitteilungen

3.

Bebauungsplan "Tannhäuser Grund" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

4.

Information zu Standardfestsetzungen der Grünordnung und des Klimaschutzes in zukünftigen Bebauungsplänen

5.

Verschiedenes

Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki eröffnet die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:08 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist. Fr. Kawecki verweist auf die Berücksichtigung von § 25 HGO – Widerstreit der Interessen.

Eine Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnung wird nicht vorgenommen.

Zu TOP 4 erläutert Fr. Kawecki, dass im Rahmen dieser Sitzung nur eine Information erfolgt.

1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.03.2023

Beschluss

Das Protokoll für die Bau- und Umweltausschusssitzung am 01.03.2023 wurde einstimmig angenommen.

2. Mitteilungen

Es werden zwei Mitteilungen zu Sachständen vorgetragen.

Neubau Feuerwehrhaus: Ausschreibungsverfahren Phase 1 für Planungsleistung abgeschlossen. 14 Bewerber, die fünf Bestplatzierten der Wertungsmatrix werden aufgefordert zur Abgabe eines Honorarangebotes und zum Bietergespräch Anfang Juli (06./07.07.2023).

Fahrbahnsanierung L 3414: Die Ausschreibung ist für Juni vorgesehen, Baubeginn soll Ende der Sommerferien sein. Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird eine Bürgerinformation erfolgen.

3. Bebauungsplan "Tannhäuser Grund" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Es soll abgestimmt werden, über drei mögliche Varianten zur Entwicklung einer Wohnbebauung im Tannhäuser Grund.

Variante 1 umfasst ein neues Baugebiet mit zwei Bauabschnitten und insgesamt 29 Häuser einschließlich infrastruktureller Erschließung.

Variante 2 beschreibt das o. a. Baugebiet mit nur einem Bauabschnitt und ca. 22 Häuser einschl. infrastruktureller Erschließung.

Variante 3 behandelt das im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellte Bauerwartungsland entlang der Straße „Tannhäuser Grund“.

Es wurde für jede Variante mit den anwesenden Ausschussmitgliedern eine separate Abstimmung durchgeführt.

Beschluss

Abstimmung Variante 1:

dafür:

0

dagegen:

5

Stimmenthaltung:

0

Abstimmung Variante 2:

dafür:

0

dagegen:

5

Stimmenthaltung:

0

Abstimmung Variante 3:

dafür:

5

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

Damit wurde einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung Variante 3 zur Weiterentwicklung zu empfehlen.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Brombachtal empfiehlt der Gemeindevertretung, die Rücknahme des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“ auf die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zu beschließen und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan entsprechend abzuändern.

Es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben.

In Richtung Westen kann eine Teilfläche auf Flurst. 89/1, Flur 11, mit in den Geltungsbereich einbezogen werden, sofern von Seiten der Grundstückseigentümerin Einverständnis bzgl. der anteiligen Kostenübernahme besteht. Der Geltungsbereich würde dann ca. 0,42 ha Baufläche zuzüglich Verkehrsflächen umfassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gutachten und Planungsleistungen zu beauftragen bzw. über den Grundstückseigentümern zu veranlassen.

4. Information zu Standardfestsetzungen der Grünordnung und des Klimaschutzes in zukünftigen Bebauungsplänen

Das Büro Grosser, Seeger & Partner erarbeitete eine Informationsvorlage mit Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich grünordnerischen und klimaschutztechnischen Standardfestsetzungen.

Frau Grages stellt die ausgearbeiteten Vorschläge vor, von denen manche schon in vorangegangenen Bebauungsplänen Erwähnung erhielten.

Es betrifft hier:

Anlagen zur solaren Energiegewinnung

Es ist zu erwarten, dass auf Landesebene Festsetzungen für den Klimaschutz wie z. B. Photovoltaik oder andere solare Energiegewinnungssysteme per Gesetz geregelt werden. Mit einer gesetzlichen Regelung wären gesonderte Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht mehr notwendig.

Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser

Es werden bereits finanzielle Anreize über die gesplittete Abwassergebühr geschaffen. Weiteres soll zunächst nicht veranlasst werden.

Dachbegrünung

Fassadenbegrünung bezieht sich überwiegend auf größere Industriegebäude und wird in Brombachtal wenig Anwendung finden.

Ausnahmen von Festsetzungen zur Begrünung

Schottergärten, Begrünung von Vorgärten

Die Vorgabe zur Begrünung von nicht befestigten Freiflächen beinhaltet bereits, dass Schottergärten nicht erlaubt sind. Eine weitere Formulierung wäre nur eine zusätzliche Konkretisierung und ist nicht zwingend notwendig.

Baumpflanzungen

Vorgaben hierzu wurden bereits in die Bebauungspläne aufgenommen.

Pflanzflächen Bäume und Sträucher

Vorgaben hierzu wurden bereits in die Bebauungspläne aufgenommen.

5. Verschiedenes

Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“

Aufgrund der aktuell in der Bevölkerung auftretenden Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Bebauungsplans „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ erklärt Frau Grages / das Bauamt noch einmal die Vorgehensweise bzw. die räumlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bei der in der zeichnerischen Darstellung gekennzeichneten Fläche handelt es sich nicht um den zu bebauenden Bereich, sondern beinhaltet auch eine zu bepflanzende Grünfläche (nördliches Teilgebiet).

Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki schließt die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 20:41 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.

Brombachtal, 26.05.2023
Ausschussvorsitzende
Schriftführer
Lieselotte Kawecki
Jörg Prattinger