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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Lebensmittelhygieneanforderungen bei Vereins- und Straßenfesten

Die Sommerzeit ist auch die Zeit der Vereins- und Straßenfeste. Warme Temperaturen locken viele Besucherinnen und Besucher nach draußen, und Verkaufsaktionen sorgen oft für zusätzliche Einnahmen in den Vereinskassen.

Wer bei öffentlichen Veranstaltungen Speisen und Getränke anbietet, muss jedoch verschiedene Hygienevorschriften beachten, um die Gesundheit der Gäste nicht zu gefährden. Darauf weist die Abteilung Veterinärwesen und Verbrauschschutz des Odenwaldkreises hin.

Zu den wichtigsten Anforderungen zählen unter anderem ein geeigneter Standplatz für Imbissstände, der sachgerechte Umgang mit den Lebensmitteln und Getränken sowie die Einhaltung vorgeschriebener Temperaturen.

Auf der Homepage des Odenwaldkreises finden Vereine, Kirchen, Kindergärten und Schulen ein Merkblatt mit einer Übersicht über die geltenden Hygienevorgaben.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz telefonisch unter 06062-6014-6200 oder per E-Mail an verbraucherschutz@odenwaldkreis.de.