Gemäß § 114 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24/2025) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal in ihrer Sitzung vom 06. Mai 2025 die vom Rechnungsprüfungsamt des Odenwaldkreises geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 eingehend beraten und abschließend
| 1. | die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig beschlossen |
| und | |
| 2. | dem Gemeindevorstand einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt hat. |
Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung der Gemeinde Brombachtal mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 werden gem. § 114 Abs. 2 S. 2) bis einschließlich 30. Juni 2026 auf der Homepage der Gemeinde Brombachtal unter Rathaus – Finanzangelegenheiten – Jahresabschlüsse veröffentlicht.