Titel Logo
Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freilaufende Hunde

Nachdem vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde (ohne Besitzer) im Bereich des Burghofs und Umgebung beim Ordnungsamt der Gemeinde Brombachtal eingegangen sind, weisen wir alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahr Leben oder Gesundheit anderer ausgeht.

Es ist unverantwortlich, die Tiere ohne Aufsicht frei herum laufen lassen, da sich Passanten und Kinder möglicherweise bedroht fühlen und von den Hunden eine potentielle Gefahr ausgeht.

Davon abgesehen sind gemäß der Satzung der Gemeinde Brombachtal über das Verhalten in Feld und Flur (beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juli 2015), Hunde während der Setz- und Brutzeit vom 01. März bis 15. Juni jeden Jahres an der Leine zu führen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Anleinpflicht seinen Hund frei laufen lässt handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 (1) Nr. 4 b HAGBNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung!

Gemeinde Brombachtal
Ordnungsamt