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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Verleihung von Verdienstmedaillen

Aufgrund des § 5 in Verbindung mit § 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 wird auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2023 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Zur öffentlichen Anerkennung langjähriger Verdienste oder besonderer Einzel- oder Mannschaftsleistungen, die dem Wohl oder dem Ansehen der Gemeinde Brombachtal dienen, insbesondere auf dem Gebiet der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Sport oder Sozialpflege, kann die Verdienstmedaille der Gemeinde Brombachtal verliehen werden.

§ 2

Die Verdienstmedaille zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift „Gemeinde Brombachtal“.

§ 3

Die Verdienstmedaille der Gemeinde Brombachtal wird in drei Stufen verliehen:

1. Stufe:

Bronzemedaille

Auf der Rückseite mit der Prägung: „Für Verdienste um das öffentliche Wohl“

2. Stufe:

Silbermedaille

Auf der Rückseite mit der Prägung: „Für besondere Verdienste um das öffentliche Wohl“

3. Stufe:

Goldmedaille

Auf der Rückseite mit der Prägung: „Für hervorragende Verdienste um das öffentliche Wohl“

§ 4

(1) Die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Brombachtal kann aus folgenden Anlässen an Einwohner sowie Vereinigungen der Gemeinde oder an andere Persönlichkeiten verliehen werden:

a)

für Verdienste um das Leben und das allgemeine Wohl der Bevölkerung

b)

für Verdienste auf dem Gebiet der Kultur, des Sports und im Sozialbereich

c)

bei mindestens 15jähriger Tätigkeit als Vorstandsmitglied in einem örtlichen Verein

d)

bei mindestens 15jähriger Wahrnehmung eines politischen Mandats in der Gemeinde

(2) Die silberne Verdienstmedaille der Gemeinde Brombachtal kann aus folgenden Anlässen an Einwohner sowie Vereinigungen der Gemeinde oder an andere Persönlichkeiten verliehen werden:

a)

für besondere Verdienste um das Leben und das allgemeine Wohl der Bevölkerung

b)

für besondere langjährige Verdienste, auf dem Gebiet der Politik, Kultur, Wirtschaft, des Sports und im Sozialbereich

c)

bei besonderer Hilfeleistung, durch die andere vor Schaden bewahrt oder aus Not und Gefahr gerettet wurden

d)

bei mindestens 20jähriger Wahrnehmung eines politischen Mandats in der Gemeinde

e)

bei mindestens 25jähriger Tätigkeit als Vorstandsmitglied in einem örtlichen Verein

(3) Die goldene Verdienstmedaille der Gemeinde Brombachtal kann aus folgenden Anlässen an Einwohner sowie Vereinigungen der Gemeinde oder an andere Persönlichkeiten verliehen werden:

a)

für hervorragende Verdienste innerhalb der Gemeinde oder über die Grenzen der Gemeinde hinaus auf den Gebieten Politik, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Sport

b)

bei mindestens 25jähriger Wahrnehmung eines politischen Mandats in der Gemeinde

c)

bei mindestens 30jähriger Tätigkeit als Vorstandsmitglied in einem örtlichen Verein

(4) Die bronzenen, silbernen und goldenen Verdienstmedaillen werden zusammen mit einer Urkunde verliehen, die den Namen und eine Würdigung der Verdienste der ausgezeichneten Personen oder Vereinigungen sowie den Beschluss über die Verleihung enthält.

(5) Die ausgezeichneten Personen, denen die Verdienstmedaille verliehen wird, erhalten zusätzlich ein Ehrenabzeichen entsprechend in Bronze, Silber oder Gold. Es wird nur in Verbindung mit der Verdienstmedaille verliehen.

§ 5

Unabhängig von den Festsetzungen dieser Satzung sind zusätzlich Ehrungen von Sportlern und Sportmannschaften auf besonderen Beschluss der Ehrenkommission möglich. Diese Ehrungen sollen in der Regel jährlich stattfinden.

§ 6

Über die Verleihung der Verdienstmedaille entscheidet die Ehrenkommission der Gemeinde Brombachtal. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der / dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der / den Vorsitzenden der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammen.

§ 7

Die Übergabe der Medaille und Urkunde an die ausgezeichneten Personen oder Vereine wird in würdiger Form durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten vorgenommen.

§ 8

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.03.2011 außer Kraft.

Brombachtal, 07.07.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal
Koch
Bürgermeister