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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Brombachtal

Die Vereine in Brombachtal bieten der Bevölkerung ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an Freizeit-, Sport- und musikalischen Aktivitäten. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben, erfüllen wichtige pädagogische, soziale, kulturelle und gesundheitsvorsorgende Funktionen, erhöhen die Lebensqualität und prägen das soziale Leben im Ort. Sie haben insbesondere für Jugendliche eine sozialisierende Wirkung und geben neu zugezogenen Bürgern die Möglichkeit der Integration in ihrem neuen Heimatort. Möglich ist das nur dank des großen und zeitintensiven ehrenamtlichen Engagements vieler Bürger, die in den Vereinen hervorragende Arbeit leisten. Die Gemeinde Brombachtal misst der Arbeit der örtlichen Vereine eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu.

Mit dieser Richtlinie wird die Bedeutung der örtlichen Vereine für das gesellschaftliche, kulturelle, soziale und sportliche Geschehen in der Gemeinde anerkannt und versucht durch gezielte Hilfen dazu beizutragen, dass die Vereine in Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Die Vereinsförderrichtlinie hat zum Ziel, eine gleichmäßige, gerechte und überschaubare Förderung der Vereine zu erreichen. Durch die allgemein gehaltenen Regelungen in der Richtlinie kann es erforderlich sein, im Einzelfall durch gesonderten Beschluss des Gemeindevorstandes zu entscheiden.

I. Grundsätzliche Förderkriterien

1) Gefördert werden sollen im Rahmen dieser Richtlinie grundsätzliche alle Vereine,

die ihren Sitz in der Gemeinde Brombachtal haben

im Vereinsregister eingetragen sind oder als Ortsgruppe einem Fach- oder Dachverband angehören

als gemeinnützig anerkannt sind und seit mindestens 2 Jahren bestehen.

Die Vereine erheben angemessene Beiträge.

2) nicht gefördert nach diesen Richtlinien werden grundsätzlich

Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften

politische Parteien oder deren Ortsverbände,

wirtschaftliche Vereine und Organisationen

Freiwillige Feuerwehr

3) Fördermittel

Auf eine Förderung der folgenden Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch;

auch eine Mittelbereitstellung im Haushaltsplan ist keine Anspruchsgrundlage.

Der Bewilligungsbescheid kann bis zur Auszahlung der Förderung widerrufen werden ohne, dass es hierfür einer Begründung bedarf. (Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der Kommune).

II. Förderbeträge

1. Jahreshauptversammlungen

Für Jahreshauptversammlungen, die vom Bürgermeister bzw. Vorstand auf Einladung besucht werden, erhält der Verein € 50,00.

2. Jubiläumsprämien für Vereine

Die Zuwendung an Vereine aus Anlass eines Jubiläums wird wie folgt beibehalten: Zu Vereinsjubiläen ab 25 Jahre wird ein Sockelbetrag von € 50,00 und für jedes Vereinsjahr € 0,50 gewährt, d.h. bei 25 Jahren z.B. erhält der Verein € 62,50. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn ein Festakt anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung stattfindet.

3. Kultur- und Jugendförderung

  • Für die Kultur- und Jugendförderung stellt die Gemeinde Brombachtal jährlich ein Budget von € 4.000,00 zur Verfügung. Dieser Betrag wird für Projekte/Anschaffungen auf Antrag der Vereine ausgezahlt. Der Betrag ist auf je ein Projekt bzw. einen Verein mit max. € 500,00 begrenzt.
  • Den Musikvereinen wird jährlich € 410,00 Kulturzuschuss auf Antrag ausgezahlt.
  • die Grundschule erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von € 500,00 auf Antrag.

Die Förderanträge sind schriftlich bis zum 30. September eines Jahres bei der Gemeinde Brombachtal einzureichen.

4. Plakatierungen und Absperrungen

Die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (Plakatierungen, Straßensperrungen, usw.) werden für Vereine und Verbände von der Gemeinde Brombachtal übernommen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Gebühr auf dem Bescheid des Ordnungsamtes ausgewiesen sein. Dem Empfänger wird mitgeteilt, dass die Gebühr nicht bezahlt werden muss, sondern im Rahmen der Kultur- und Jugendförderung übernommen wird.

III. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Formen der Vereinsförderung.

Die Änderungen wurden vom Gemeindevorstand am 18. Januar 2024 empfohlen und von der Gemeindevertretung am 4. Juni 2024 verabschiedet.

Brombachtal, 5. Juni 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal
Koch, Bürgermeister