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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wiederaufnahme der Veröffentlichung standesamtlicher Nachrichten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die frühere Mitteilung, dass die Gemeinde Brombachtal aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) künftig auf die Veröffentlichung standesamtlicher Nachrichten in den „Brombachtal Nachrichten“ verzichtet, ist nicht mehr aktuell.

Ab sofort werden standesamtliche Nachrichten wieder veröffentlicht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Alters- und Ehejubilare künftig nur noch mit Ihrer schriftlichen Einwilligungserklärung veröffentlicht. Gleiches gilt für Veröffentlichungen von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen des Standesamts Brombachtal. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Einwilligung ist ausgeschlossen. Die Einwilligung muss der Gemeindeverwaltung mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Jubiläumsdatum vorliegen, um die rechtzeitige Veröffentlichung zu gewährleisten. Liegt diese nicht rechtzeitig vor, gilt die Einwilligung ab dem kommenden Jahr. Bei Geburten bzw. Sterbefällen wird die Veröffentlichung entsprechend nach der Einwilligung veröffentlicht.

Altersjubiläen im Sinne dieser Einwilligung sind der 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes 5. weitere Ehejubiläum.

Aus Gründen des Datenschutzes werden bei der Veröffentlichung nicht mehr die vollständigen Anschriften angegeben, es erscheint ausschließlich der jeweilige Ortsteil.

Mit dieser Regelung möchten wir einerseits der öffentlichen Tradition gerecht werden und andererseits Ihre personenbezogenen Daten bestmöglich schützen.

Wir bitten die nachfolgend abgedruckte Einwilligungserklärung (diese finden Sie auch auf unsere Homepage) zu verwenden und bei dem Bürgerbüro abzugeben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Bürgerbüro