aufgrund der Sperrung der Brücke sowie der zusätzlichen Sperrung des Helmertwegs wegen einer kurzfristig angesetzten Fahrbahnerneuerung und der damit verbundenen Umleitungsverkehre hat sich das Verkehrsaufkommen in Langenbrombach erheblich erhöht.
Im Rahmen eines Ortstermins mit der Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises, dem zuständigen Straßenbaulastträger Hessen Mobil sowie Vertreterinnen und Vertretern der Polizeiinspektion Erbach wurde die Situation ausführlich erörtert. Die Polizei wird auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet durchführen.
Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigetafeln werden regelmäßig ausgewertet. Sie erfassen sowohl die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge als auch die gefahrene Geschwindigkeit.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Ortsdurchfahrt wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises und Hessen Mobil mit Verweis auf die vorhandene Fahrbahnbreite, die durchgehenden Gehwege sowie die aus Sicht der Behörde gegebene Übersichtlichkeit der Straße abgelehnt.
Leider hat Hessen Mobil in diesem Zusammenhang eine missverständliche Darstellung der Zuständigkeiten für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen verbreitet. Demnach sei der Bürgermeister als Leiter der örtlichen Verkehrsbehörde für Anordnung und Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich.
Dies trifft für Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern jedoch nicht zu. In diesen Fällen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zuständig – im vorliegenden Fall das Landratsamt Odenwaldkreis in Erbach. Die fehlerhafte Darstellung der Zuständigkeiten führt dazu, dass mir aus der Bürgerschaft persönliche Vorwürfe der Untätigkeit gemacht werden.
Beispielsweise wird gefragt, warum Rehbach so schnell eine Fußgängerampel sowie eine 30-km/h-Zone bekommen hat und warum das Brombachtal nicht. Rehbach gehört zu Michelstadt (über 15.000 Einwohner).
Gegen diese Vorwürfe muss ich mich ausdrücklich verwahren. Tatsächlich sind das Ordnungsamt und ich in erheblichem Umfang mit der Bearbeitung der eingehenden Beschwerden, der Koordination der Geschwindigkeitskontrollen sowie der Abstimmung möglicher Maßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden befasst.
Im Rahmen meiner rechtlichen Möglichkeiten setze ich mich nachdrücklich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein. So unterstütze ich auch den dringlichen Antrag engagierter Bürger auf die Einrichtung einer mobilen Ampel zur Sicherung des Schulwegs für die Dauer der Umleitungsstrecke.
Warum die Zuständigkeit zur Beurteilung einer Verkehrssituation von der Einwohnerzahl einer Gemeinde abhängig gemacht wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Umkehrfall – wenn es um die Zuweisung politischer Verantwortung geht – spielt diese Differenzierung offenkundig keine Rolle.
Erfreulicherweise kann ich mitteilen, dass die Sperrung des Helmertwegs inzwischen aufgehoben wird.