Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass gemäß §§ 30 und 31 (3) der gültigen Friedhofsordnung, nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, die folgende Grabstätte abgeräumt wird:
| Grab-Nr.: | 2B / R02 /006 |
| Grabart: | Einzelgrabstätte mit Trittplatten |
| Belegung: | Bernd Rudolf Liebig - 1994 |
Die letzte Nutzungsberechtigte dieser Grabstätte ist verstorben und Hinterblieben uns nicht bekannt.
Berechtigte sind hiermit aufgefordert, sich innerhalb oben genannter Frist,
bei der Friedhofsverwaltung Tel: 06063-9599-10 zu melden.