Titel Logo
Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veröffentlichung der standesamtlichen Nachrichten

Wie bereits mitgeteilt, sind wir aufgrund der Datenschutzgrundverordnung bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung angewiesen.

Aus diesem Grund werden Alters- und Ehejubilare künftig nur noch mit Ihrer schriftlichen Einwilligungserklärung veröffentlicht. Gleiches gilt für Veröffentlichungen von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen des Standesamts Brombachtal.

Altersjubiläen im Sinne dieser Einwilligung sind der 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes 5. weitere Ehejubiläum.

Wir bitten die nachfolgend abgedruckte Einwilligungserklärung (auch auf unsere Homepage zu finden) zu verwenden und bei dem Bürgerbüro abzugeben.

…………………………………………………………………………………………………………………………………

Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in den Brombachtal Nachrichten

Name, Vorname:

  ____________________________________________

Anlassdatum: 

____________________________________________

Ortsteil: 

____________________________________________

Telefon:

  ____________________________________________

E-Mail: 

____________________________________________

Anlassart: 

____________________________________________

Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass mein Vorname, Name, Jubiläumstag, Jubiläumsart und mein/unser Wohnort/Ortsteil in der gedruckten und elektronischen Ausgabe der „Brombachtal Nachrichten oder einem vergleichbaren Amtsblatt oder andere gemeindliche Medien“ veröffentlicht werden dürfen. Mir/uns ist bekannt, dass die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Gemeindeverwaltung Brombachtal schriftlich widerrufen werden kann. Ein bereits erfolgter Abdruck kann hierdurch nicht rückwirkend entfernt werden. Zur rechtzeitigen Veröffentlichung ist die Unterschrift dieser Einwilligungserklärung mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Jubiläumsdatum bei der Gemeindeverwaltung Brombachtal vorzulegen. Die Gemeindeverwaltung verarbeitet die Angaben ausschließlich zur Durchführung der Veröffentlichung und entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

_________________________________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift (bei Ehejubiläen müssen beide unterschreiben)