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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumen von Grabstätten auf dem Friedhof Kirchbrombach

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass gemäß §§ 30 und 31 (3) der gültigen Friedhofsordnung, nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, folgende Grabstätten abgeräumt werden:

Grab-Nr.:

1D/R18/017

Grabart:

Einstelliges Grab mit Trittplatten

Belegung:

Ernst Schüssler

letzte Belegung: 1998

und

Grab-Nr.:

1C/R08/005

Grabart:

Zweistelliges Grab mit Einfassung

Belegung:

Johann Friedrich Kalveram

Gertrud Kalveram

letzte Belegung: 2002

Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht zu erreichen.

Berechtigte sind hiermit aufgefordert, sich innerhalb oben genannter Frist,

bei der Friedhofsverwaltung Tel: 06063-9599-10 zu melden.

Brombachtal, 2. August 2024
Koch, Bürgermeister