Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass gemäß § 31 (3) der gültigen Friedhofsordnung, nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, die folgende Grabstätte abgeräumt wird:
| Grab-Nr.: | 1C / R12 /006 |
| Grabart: | Doppelgrabstätte mit Einfassung |
| Belegung: | Anna Bender - 1988 |
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| Johann Bender - 1976 |
Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind uns nicht bekannt.
Berechtigte sind hiermit aufgefordert, sich innerhalb oben genannter Frist, bei der Friedhofsverwaltung, Tel: 06063-9599-10, zu melden.