2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ befindet sich im Norden des Ortsteiles Kirchbrombach und beschränkt sich auf das Flurstück Nr. 193/1, Flur 10, Gmkg. Kirchbrombach. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzungen bzgl. der Dachform und -neigung angepasst bzw. eine grundsätzliche Möglichkeit für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden.
Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 29.08.2022 bis einschließlich 26.09.2022
im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990, E-Mail: info@brombachtal.de abgegeben werden.
Hinweis: Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus – Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.