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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Urnenfeld Friedhof Böllstein

Der Böllsteiner Ortsbeirat bei dem fertiggestellten Urnenfeld mit Gedenkstein (Christian Meisinger, Hansi Villhard, Florian Ripper v.l.n.r)

Nach Änderung der Friedhofsordnung besteht nun auch auf dem Friedhof in Böllstein die Möglichkeit der Urnenbestattung, die sich in einem festgelegten Urnenfeld mit Gedenkstein befindet.

Zur Zuordnung der der Grabstätte werden von der Friedhofsverwaltung Schilder mit Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Geburts- und Sterbejahres an dem Gedenkstein angebracht.

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer anonymen Bestattung ohne Schild am Gedenkstein.

Das Ablegen von Grabschmuck oder Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet.

Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre, die Gebühren für das Urnengrab und das Namensschild ergeben sich aus der Friedhofs-Gebührenordnung, die auf der Website der Gemeinde Brombachtal online einsehbar ist.

Diese Möglichkeit hat der Ortsbeirat Böllstein in Eigenhilfe in die Tat umgesetzt, nachdem in zwei Ortsterminen unter Beteiligung der Bevölkerung und der Friedhofsverwaltung sowie des Bauamts der Gemeinde der Wunschstandort neben dem Glockenturm gefunden war.

Als Gedenkstein dient ein Findling aus dem berühmten Böllsteiner Gneis mit einem schlichten Kreuz aus Edelstahl.

Bedanken möchte sich der Ortsbeirat Böllstein bei Familie Ludwig und Karin Krämer, aus deren Wald der Findling geborgen werden durfte.

Allein die Bergung, der Transport und die Aufstellung des rund eine Tonne schweren Steins erwies sich aufgrund der vorhandenen Infrastruktur des Ortsbeirats als ziemlich spannend, aber letztlich doch gelungen.

Das Urnenfeld ist über einen geschotterten Pfad zu erreichen, der auch in Eigenhilfe entstand.

Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde sind Bestattungen dieser Art ab sofort möglich.