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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachbarschaftslärm

Auf Bitte und Nachfrage einzelner Bürgerinnen und Bürger möchten wir an dieser Stelle auf einige rechtliche Bestimmungen zum Thema „Nachbarschaftslärm“ eingehen.

Auch wenn es die so genannte Mittagsruhe nicht mehr gibt, ist der Betrieb von einigen Werkzeugen und Maschinen zu gewissen Zeiten nicht gestattet. So ist beispielsweise das Rasenmähen in Wohngebieten an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr zulässig. Gleiches gilt für das Bohren von Löchern oder den Einsatz von Motorkettensägen. Dies bedeutet somit, dass die vorgenannten Maschinen an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden dürfen. In Misch- oder Gewerbegebieten gilt diese Regelung jedoch nicht.

Darüber hinaus ist zum Beispiel der Betrieb von Freischneidern, Grastrimmern, Graskantenschneidern, Laubbläsern oder Laubsammlern in Wohngebieten nur werktags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zulässig. Auch diese Geräte dürfen somit nicht an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung