Herr Sven Bardonner (SPD) hat mit Schreiben vom 11.07.2024 mitgeteilt, dass er sein Amt in der Gemeindevertretung niederlegt. Gemäß § 33 (1) Nummer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet er somit auf seinen Platz in der Gemeindevertretung und ist zum 11.07.2024 ausgeschieden.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin der SPD hat Frau Diana Krämer mit Erklärung vom 29.07.2024 das Amt als Gemeindevertreterin abgelehnt.
Gemäß § 34 (3) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 (3) Nummer 1
KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich hiermit als nächsten Nachrücker fest:
Vom Wahlvorschlag der SPD, Herrn Oliver Hennemann, Am Sonnenberg 23, Langenbrombach.
Gemäß § 34 (4) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit §§ 25 – 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Gemeindewahlleiter, Rathaus, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, einzureichen.