Rechtliche Entscheidungen für eine andere Person kann nur derjenige treffen, der dazu ermächtigt ist, z. B. durch eine Vollmacht oder als gesetzlicher Betreuer.
Für den Fall, dass jemand aufgrund des Alters, eines Unfalls oder einer Erkrankung, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann man Vorsorge treffen. In gesunden Zeiten kann eine Vollmacht erstellt werden, die einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson ermächtigt, die dann anstehenden Dinge zu regeln.
Eine rechtliche Betreuung kann festgelegt werden, mit einer Betreuungsverfügung. Dies kann eine Alternative für Menschen sein, die sich die Kontrolle durch das Gericht wünschen oder keinen Vorschlag für einen Betreuer machen können. Mit einer Betreuungsverfügung können auch Personen ausgeschlossen werden, die nicht zum Betreuer bestellt werden sollen. Man kann sie außerdem nutzen, um Wünsche für die Betreuungsführung festzulegen, sodass der dann bestellte Betreuer weiß, welche Vorstellungen man in bestimmten Bereichen, z. B. Wohnen, Pflege, Finanzen hat.
Der Caritas-Betreuungsverein im Odenwald e. V. bietet in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. eine Veranstaltung mit Herrn Klaus Schäfer zu diesen Themen an.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und findet am 07.10.2026 um 19:00 Uhr im Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V., Untere Pfarrgasse 2, 64720 Michelstadt, statt.
Um eine telefonische Voranmeldung beim Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06062 955330 oder Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis e. V. Telefonnummer 06061 1390077 wird gebeten.