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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 37/2023
Der Bürgermeister informiert
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Jetzt erst recht

Liebe Brombachtalerinnen und Brombachtaler,

da ich eine große Aufregung in der Bevölkerung wahrnehme, möchte ich heute zu dem Thema Kerbumzüge informieren.

Wir waren auf der Gemeindeverwaltung ebenso über die Aufforderung der Kreisverwaltung überrascht, konkret in diesem Jahr die seit Langem geltenden Verordnungen umzusetzen.

Um was geht es genau?

Alle Gemeinden im Odenwald wurden im Hinblick auf die Durchführung von Umzügen während Brauchtumsveranstaltungen durch die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises angeschrieben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind allgemeingültig, umfassen Vorgaben für sämtliche Umzüge (zum Beispiel an Fastnacht, Kerb, Festen, etc.) und müssen von den Veranstaltern eingehalten werden. Sie wurden in einem Merkblatt (18. Juli 2000) über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen zusammengefasst.

Das Ordnungsamt hat daraufhin im April dieses Jahres die Brombachtaler Kerbvereine informiert.

Für viele Teilnehmer ist es sehr ärgerlich, dass die Einachser nicht mehr zur Personenbeförderung zugelassen sind. Die mit viel Liebe und durchaus auch mit erheblichen Eigenmitteln ausgestatteten Fahrzeuge sind laut TÜV Gutachter nicht erlaubt. Der Grund liegt darin, dass sich durch die Dynamik der beförderten Personen die Anhängerlast stark negativ verändern kann.

Auch wenn diese Einhaltung der Vorschriften sehr herausfordernd erscheint, spätestens bei einem Unfall werden die staatsanwaltlichen Ermittlungen prüfen, ob der Veranstalter alle Auflagen eingehalten hat. Hier übernehmen die ehrenamtlichen Vorstände eine große Verantwortung, weil sie gegebenenfalls strafrechtlich persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Vor diesem Hintergrund sind alle Sicherheitskonzepte so zu verstehen, dass ein rechtssicherer Umzug gewährleistet ist.

Fakt ist, dass in Brombachtal durch die erfahrene Organisation und die handwerklich gut gebauten Fahrzeuge bisher kein Unfall passiert ist. Ich gehe davon aus, dass die Einhaltung der Richtlinien notwendig wurde, weil es vor allem bei Karnevalsumzügen, auch in diesem Jahr, immer wieder zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kam.

Von Seiten der Gemeinde unterstützen wir die Vereine bei allen Fragen zum Organisationskonzept, Straßensperrungen etc. jederzeit gerne mit viel Engagement.

Da die Umzugsfahrzeuge durch ein Einzelgutachten des TÜV Prüfers abgenommen werden müssen, fallen Kosten in Höhe von ca. 200-300 € bei erstmaliger Abnahme an. Wir haben geprüft, ob aus kulturellen Fördertöpfen etwas Geld zu erhalten ist. Das ist nicht der Fall. Weitere Wege werden aktuell noch eruiert.

Eines muss ich aber an dieser Stelle ganz klar sagen.

Als Bürgermeister bin ich die Straßenverkehrsbehörde in Brombachtal.

Persönliche Angriffe auf mich oder meine Mitarbeiter, weil wir hier die gesetzlichen Forderungen zum Schutze aller wahrnehmen halte ich für untragbar.

Wer damit Probleme hat kann jederzeit zu mir ins Rathaus kommen und ich werde ihm meine Rolle erklären. Wenn wir das nicht tun würden, sind wir ebenso Bestandteil der strafrechtlichen Verfolgung.

Wir möchten klarstellen, dass es keineswegs im Sinne der Verwaltung liegt, kulturelle und gemeinschaftliche Traditionen zu torpedieren und den Veranstaltern Steine in den Weg zu legen. Auch wir begrüßen es sehr, dass Tradition und Feste in Brombachtal gelebt und hochgehalten werden und zur Bereicherung des Ortes beitragen.

Gerade wenn es schwer wird sind neue Lösungen gefragt. So wie ich uns Brombachtaler kenne sagen wir: „Jetzt erst recht“.

Ich bin sicher, dass wir einen schönen Umzug gestalten und uns durch Nichts die gute Kerblaune nehmen lassen.

Ich hoffe mit diesem Beitrag für etwas mehr Transparenz und Verständnis gesorgt zu haben und Wünsche unserer Kerb einen guten Verlauf.

Ihr Bürgermeister
Andreas Koch