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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frisch- und Abwasser aus privaten Pools

Private Pools in unterschiedlichen Größen erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Oft werden diese mit Trinkwasser befüllt. Für den Betrieb und zur Sauberhaltung des Poolwassers müssen unterschiedliche Chemikalien z.B. Chlor zur Desinfektion, Biozidprodukte, Flockungsmittel etc. zugesetzt werden. Hierdurch wird das Frischwasser „in seinen Eigenschaften verändert“ und ist nach WHG § 54 (1) (Wasserhaushaltsgesetz) als Schmutzwasser einzustufen. Diese Auffassung teilt auch das Umweltbundesamt. Wird der Pool entleert, so ist das Poolwasser der öffentlichen Abwasserkanalisation zuzuführen. Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten ist untersagt. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich versickern und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen.

Eine Erstattung der Abwassergebühren für Frischwasser, welche zur Befüllung von Pools genutzt wird, kann daher nicht mehr erfolgen. Die Befüllung von Pools über sog. Gartenwasserzähler, welche von der Abwassergebühr befreit sind, ist ebenfalls unzulässig.

Bitte melden Sie die Befüllung ihrer Pools aus betrieblichen Gründen weiterhin bei unserem Wassermeister an unter der Bereitschaftsnummer der Wasserversorgung, Tel. 0170 - 63 25 057, an.