hier: Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 13.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz, Böllstein“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wurde nun um den Zusatz „Ost“ ergänzt.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung. Die maßgeblichen Grundstücke befinden sich am Südrand des Ortsteils Böllstein zwischen der Kreisstraße (Erbacher Straße) im Osten und dem Sport-/Tennisplatz im Westen. Sie sind aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP, genehmigt mit Bescheid vom 09. April 2009) ist hier bereits eine geplante Wohnbaufläche dargestellt (W3 Böllstein - Am Sportplatz).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Böllstein in der Flur 2, die Flurstück-Nr. 83 (tlw.), 84 (tlw.), 85/1, 85/2 und 85/3.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,46 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.
Der Entwurf der Planung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022
im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990, E-Mail: info@brombachtal.de abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen) vor. Ferner liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen | ||
| Fläche |
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| Boden und Wasser |
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| Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt |
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| Mensch |
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Hinweis: Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus - Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.