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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“, OT Kirchbrombach

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 12.09.2023 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“, OT Kirchbrombach, beschlossen und den Vorentwurf der 5. FNP-Änderung als Grundlage für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt. Der Aufstellungsbeschluss für die 5.FNP-Änderung wird hiermit bekannt gemacht. Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten von Kirchbrombach und umfasst in der Gemarkung Kirch-Brombach die Flurstücke Nr. 73 und 75/2 (tlw.) in der Flur 3. Die Fläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,36 ha. Der Änderungsbereich ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung. Anlass für die FNP-Änderung ist die geplante Entwicklung von Wohnbebauung zwischen der vorhandenen Bebauung am Ahlertweg und dem Oberem Gründelsweg. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 wurde bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ beschlossen. Die Planaufstellung sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes ist bereits erfolgt. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 ist eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB nicht mehr möglich und das Verfahren wird in ein Regelverfahren mit Umweltprüfung überführt und der FNP im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Im wirksamen FNP ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, im Nordwesten überlagert mit der Signatur „Extensive Grünlandnutzung“. In der 5. Änderung des FNP werden Wohnbauflächen im Umfang von ca. 0,22 ha und potentielle Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,14 ha dargestellt. Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023

im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für Berufstätige wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990, E-Mail: info@brombachtal.de abgegeben werden.

Hinweis: Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus - Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Brombachtal, den 19.09.2023
Gemeinde Brombachtal
Andreas Koch
Bürgermeister