am Dienstag, 27.08.2024
im Sitzungssaal im Rathaus Kirchbrombach
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:51 Uhr
Es sind anwesend:
Bürgermeister:
Ausschussmitglieder:
Kawecki, Lieselotte (SPD)
Fischer, Thilo (CDU)
Röser, Jürgen (CDU)
Ruff, Sabine (G.S.B.)
Trumpfheller, Günther (SPD)vertritt Herr Johannes Rupprecht (SPD)
von der CDU-Fraktion:
Fill, Ulrike (CDU)
von der G.S.B.-Fraktion:
Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)
Germann, Monja (G.S.B.)
vom Gemeindevorstand:
Deffke, Tim (SPD)
Mally, Thomas (G.S.B.)
von der Verwaltung:
@AWL15@
Schriftführung:
Prattinger, Jörg
Tagesordnung
| 1. | Genehmigung des Protokolls vom 20.02.2024 | (VL-153/2024) |
| 2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters | (MI-76/2024) |
| 3. | Sachstand verschiedener Bauangelegenheiten | (MI-75/2024) |
| 4. | Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße - Finanzierung | (VL-149/2024) |
| 5. | Mobilfunkvorsorge-Konzept - Grundsatzbeschluss | (VL-151/2024) |
| 6. | Straßenbeleuchtung - Schaltzeit | (VL-152/2024) |
| 7. | Verschiedenes | (MI-77/2024) |
Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki eröffnet die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Frau Kawecki verweist auf die Berücksichtigung von § 25 HGO – Widerstreit der Interessen.
Das Ausschussmitglied Herr Johannes Rupprecht ist nicht anwesend, die Vertretung übernimmt Herr Günther Trumpfheller.
| 1. | Genehmigung des Protokolls vom 20.02.2024 | VL-153/2024 |
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Brombachtal genehmigt das Protokoll der letzten Sitzung vom 20.02.2024
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 5
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters | MI-76/2024 |
Die Ausschussvorsitzende berichtet vom Besuch an der Hochschule Darmstadt beim Workshop „Entwicklungskonzept Brombachtal“ über gute Impulse und spannende Ideen.
| 3. | Sachstand verschiedener Bauangelegenheiten | MI-75/2024 |
Sachstand Kanalsanierung Herrenwäldchen
Im Bereich Herrenwäldchen wurde der nächste Bauabschnitt 3.2 der Kanalsanierung begonnen. Der Bauabschnitt 3.2 führt vom Ende des Abschnittes 3.1 an der Einmündung Balsbach 1 durch einen bewaldeten Abschnitt und teilweise über privates Gelände in das Herrenwäldchen bis zur Abbiegung Birkenweg in den Finkenweg und hat eine gesamte Länge von 155 m. Die Bauarbeiten werden noch bis Ende Oktober andauern.
Bauablauf L 3414
Im Bereich der Zeller Straße ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Friedhofsweg ist die Trinkwasserleitung in 2 Abschnitten erneuert worden. Beim Aushub des Leitungsgrabens wurde im Bereich der Einmündung Hauptstraße ein ungewöhnlich dicker Asphaltaufbau bis zu 80 cm vorgefunden. U.a. hierdurch hat sich der Baufortschritt verzögert. Da im dritten Abschnitt die Erneuerung der Trinkwasserleitung nicht vor Urlaubsbeginn der Baufirma fertig gestellt werden konnte, wurde der Ausbau der Gehwege vor dem Bürgerhaus vorgezogen und die Erneuerung der Trinkwasserleitung auf Anfang September verlegt. Wiederbeginn der Baumaßnahme ist der 09.09.2024
DGH – barrierefreier Zugang (Plattformlift)
Für den Anbau eines Plattformliftes am Dorfgemeinschaftshaus ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich. Der Bauantrag wurde eingereicht, Stellungnahme und Einvernehmen der Gemeinde wurden bereits erstellt.
Sporthalle – Sanierung Duschbereich
Die Fliesenarbeiten konnten erst in der 35. KW beendet werden. Deshalb können die Sanitärelemente nicht mehr rechtzeitig bis zum 30. August 2024, den Kreismeisterschaften im Tischtennis, eingebaut werden.
Schwimmbad – Chlorgasanlage und barrierefreier Sanitärraum
Die Baugenehmigung für den Anbau eines barrierefreien Sanitärraums liegt vor. Die Umsetzung erfolgt nach Schließung des Schwimmbades im September. Angebote werden eingeholt.
Die Sanierung der Chlorgasanlage ist abgeschlossen.
Alte Schule Langenbrombach
Für die Sanierung der Wohnung im Obergeschoss wurden Angebote für Malerarbeiten und Fliesenlegerarbeiten eingeholt. Das Angebot für die Sanitärinstallation steht noch aus. Die Stromleitungen sind nach Durchsicht eines Fachunternehmens und der Mängelbeseitigung im Rahmen des E-Checks in Ordnung. Lediglich für den Betrieb eines Durchlauferhitzers muss eine neue Leitung gelegt werden.
Förderung Stecker-Solaranlagen
Die Förderrichtlinie wurden auf der Homepage der Gemeinde Brombachtal veröffentlicht und trat zum 01.06.2024 in Kraft. Da die Bagatellgrenze für Stecker-Solaranlagen von der Bundesregierung von 600 Wp auf 800 Wp hochgesetzt wurde, werden auch in der Gemeinde Brombachtal Stecker-Solaranlagen bis 800 Wp analog zu den Anlagen bis 600 Wp im Rahmen der Förderrichtlinie der Gemeinde Brombachtal gefördert.
Es gingen bisher 7 Anträge bei der Gemeinde ein, so dass in Summe 650 € von 3.000 € Gesamtvolumen bisher abgerufen wurden.
| 4. | Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße - Finanzierung | VL-149/2024 |
Aus Gründen der Verkehrssicherheit (u. a. Radfahrer) ist eine grundhafte Straßenerneuerung des Teilstückes der Wilhelm-Adrian-Straße zwischen Müllerweg und Johann-Adam-Groh-Straße überfällig.
In diesem Zuge könnte östlich der Kreuzung Müllerweg ein kleiner Teilbereich mitsaniert werden.
Finanzierungsmodell
Für die geplante grundhafte Erneuerung des 70 Meter langen Teilstückes entstehen Kosten in Höhe von ca. 100.000 €. Die aktuelle Straßensatzung sagt aus, dass die Kosten für den Straßenausbau über Straßenbeiträge zu finanzieren sind.
Die Wilhelm-Adrian-Straße dient als Verkehrsanlage überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr aufgrund der Sporthalle, der Schule und des Kindergartens. Dementsprechend beträgt der Gemeindeanteil am Aufwand nach §5 der Straßenbeitragssatzung 50% der Gesamtkosten.
Die Kostenumlegung für die Anlieger wird aufgrund des Nutzens an der Gesamteinrichtung des Straßenabschnittes berechnet. In diesem Falle werden die für die Anlieger anfallenden Kosten auf die Grundstückseigentümer des Teilstückes zwischen Johann-Adam-Groh-Straße und Müllerweg umgelegt. Hier ist auch die Gemeinde Brombachtal mit den gemeindeeigenen Grundstücken des Bauhofes, des Parkplatzes, der Sporthalle und des Naschgartens beteiligt. Nachfolgend eine vereinfachte Umlegung.
100.000 € Gesamtkosten
50.000 € Anteil der Gemeinde
50.000 € Anteil der Anlieger
25.000 € anteilig pro Straßenseite
Mittelübertragung:
Für die Finanzierung des Gemeindeanteils oder der kompletten Kosten müsste eine Mittelübertragung von Haushaltsgeldern aus dem Investitionshaushalt „Erweiterung Ev. Kindergarten“ für eine Investitionsmaßnahme „Grundhafte Erneuerung Wilhelm-Adrian-Straße“ durchgeführt werden. Eine aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 100.000 €.
Ein Bodengutachten wurde durchgeführt, das darauf hinweist, dass es in einem Teilbereich eine abfalltechnische Belastung gibt.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, für die Finanzierung der Baumaßnahme Wilhelm-Adrian-Straße eine Mittelübertragung von 100.000 € aus dem Investitions-Haushalt „Erweiterung Ev. Kindergarten“ zu einer Investitions-Maßnahme „Grundhafte Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße“ durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 4
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 1
| 5. | Mobilfunkvorsorge-Konzept - Grundsatzbeschluss | VL-151/2024 |
Mit E-Mail vom 07.07. 2024 hat ein Vertreter im Auftrag der Bürgerinitiative „Gesund leben in Brombachtal“ die als Anlage beigefügte Mitteilung zwecks Herbeiführen eines Grundsatzbeschlusses für ein Mobilfunkvorsorge-Konzept gesandt. Ein solcher Grundsatzbeschluss wäre durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Die Thematik soll vorab in der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten werden. Der ausgewählte Standort eines neuen Mobilfunkmastes sollte nach Auffassung der Bürgerinitiative im Rahmen eines Mobilfunkvorsorge-Konzeptes von einem unabhängigen Gutachter untersucht werden. Dabei müssten die zu erwartend auftretenden Immissionen untersucht und eventuell ein aufgrund der Werte besser geeigneter Standort gefunden werden. Die Kosten für ein solches Gutachten würden ca. 10.000 € betragen.
Zurzeit gibt es eine Anfrage für einen Standort in Langenbrombach. Der Grundstückseigentümer hat die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf seinem Grundstück nicht in Aussicht gestellt. Weitere Grundstückseigentümer werden von der für die Standortsuche zuständige Behörde, der Deutschen Funkturm, abgefragt.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt keine Beschlussempfehlung vor. Der Antrag kommt von einer Bürgerinitiative, die über kein politisches Mandat verfügt und somit entsprechend der HGO nicht antragsberechtigt ist.
Zusätzlich ist zu bewerten, dass durch die entstehenden Kosten der Haushalt betroffen ist und damit in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fällt.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 0
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 6. | Straßenbeleuchtung - Schaltzeit | VL-152/2024 |
Die Gemeindevertretung hatte 2023 beschlossen, das Angebot der E-Netz Südhessen für die Einführung neuer Schaltzeiten anzunehmen. Hintergrund des damaligen Angebotes waren die plötzlich stark angestiegenen Strompreise. Im Zuge bundesweit angestrebter Energiesparmaßnahmen wurden solche Vorschläge der Stromnetzbetreiber von vielen Kommunen angenommen. Die Einsparung sollte durch eine Veränderung der Schaltzeiten erfolgen.
Wir bitten die Gemeindevertretung den Beschluss, unter Berücksichtigung folgender Gründe noch einmal zu überdenken:
- Aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht spricht einiges dafür, an der bislang bestehenden Regelung der Schaltzeiten festzuhalten, um im Winter eine gute Beleuchtung der Fußwege zu gewährleisten.
| - | Die Bevölkerung könnte eine Abschaltung der Leuchten im Winter um 21:00 Uhr, aber auch das spätere Einschalten um 6:00 Uhr hinsichtlich der persönlichen Sicherheit kritisch sehen. |
| - | Andere Kommunen sind wieder zu den ursprünglichen Schaltzeiten zurückgekehrt. |
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss zur Schaltzeitänderung aufzuheben.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 5
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 7. | Verschiedenes | MI-77/2024 |
Es wurden keine Punkte vorgebacht.
Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki schließt die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:51 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.
| Ausschussvorsitzende | Schriftführer | |
| Lieselotte Kawecki | Jörg Prattinger | |