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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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N I E D E R S C H R I F T​​​​​​​ über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

am Dienstag, 02.09.2025 im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:02 Uhr

Ende der Sitzung:

21:03 Uhr

Es sind anwesend:

Bürgermeister

Koch, Andreas (CDU)

von der CDU-Fraktion:

Fill, Ulrike (CDU)

Fischer, Thilo (CDU)

Jöckel, Nico (CDU)

Röser, Christiane (CDU)

Röser, Jürgen (CDU)

Tenhaef, Maria (CDU)

von der SPD-Fraktion:

Hennemann, Oliver (SPD)

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Strabel, Ben (SPD)

Trumpfheller, Günther (SPD)

Wieck, André (SPD)

von der G.S.B.-Fraktion:

Germann, Monja (G.S.B.)

Ruff, Sabine (G.S.B.)

von der FDP-Fraktion:

Müller, Rainer (FDP)

vom Gemeindevorstand:

Mally, Thomas (G.S.B.)

von der Verwaltung:

Prattinger, Ingrid

Prattinger, Jörg

Steiger, Simone

Schriftführung:

Orner, Maxine

Es fehlten entschuldigt:

Ertl, Frank (Grünen)

Wölfelschneider, Hary (SPD)

Rupprecht, Johannes (SPD)

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)

Es fehlte unentschuldigt:

Ditter, Lilli

Tagesordnung

1.

Genehmigung Protokoll vom 01.07.2025

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

3.

Antrag der CDU auf die Durchführung eines Gesundheits- und Präventionstages im Rahmen einer Einweihung des Personenaufzuges im DGH in Kirchbrombach

(VL-89/2025)

4.

Antrag zur Kostenermittlung und eventueller Umsetzung von Straßenlampen (Solar) entlang des Eichelsweg Richtung Wohngebiet Herrenwäldchen

(VL-92/2025)

5.

Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2023 gem. § 100 HGO

(VL-115/2025)

6.

Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2023 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

(VL-116/2025)

7.

Aktualisierung Hessenkasse - Benennung der letzten Projekte

(VL-124/2025)

8.

Bebauungsplan "Tannhäuser Grund"

(VL-126/2025)

9.

Antrag der SPD-Fraktion für ein Wiesen-Urnengrabfeld auf den Friedhof in Langenbrombach

(VL-127/2025)

10.

Antrag auf Erhöhung der Betreuungskosten für die Grundschule Brombachtal

(VL-133/2025)

11.

Mitteilungen des Gemeindevorstands

12.

Verschiedenes

Stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Lieselotte Kawecki eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:02 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung Protokoll vom 01.07.2025

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frau Ulrike Fill erläutert die Mitteilungen in den einzelnen Tagungsordnungspunkten.

Frau Maria Tenhaef, Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren, erläutert auch die Mitteilungen in den einzelnen Tagesordnungspunkten.

Weiter bittet Sie die Verwaltung um erneute Darstellung der Kosten der Kindergärten in den Brombachtal Nachrichten mit gegebenenfalls mehr inhaltlicher Erklärung.

3.

Antrag der CDU auf die Durchführung eines Gesundheits- und Präventionstages im Rahmen einer Einweihung des Personenaufzuges im DGH in Kirchbrombach

VL-89/2025

Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag, eingegangen am 03.Juni.2025, auf die Durchführung eines Gesundheits- und Präventionstages im Rahmen einer Einweihung des Personenaufzuges im DGH in Kirchbrombach.

Frau Monja Germann fragt nach, ob dies nochmal in den Ausschüssen thematisiert wird, um über die Rahmenbedingungen und eventuelle Kosten zu sprechen.

Frau Ulrike Fill erklärt, dass diese Veranstaltung dazu dienen soll, verschiedene Gesundheits- und Präventionsangebote durch verschiedene Institutionen vorzustellen. Denkbar wäre eine Vorstellung der Polizei zu den Themen Enkeltrick und Einbruch, sowie eine Vorstellung durch den DRK und den VdK.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine offizielle Einweihung des Personenaufzugs im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach in Verbindung mit einem Gesundheits- und Präventionstag durchzuführen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

13

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

1

4.

Antrag zur Kostenermittlung und eventueller Umsetzung von Straßenlampen (Solar) entlang des Eichelsweg Richtung Wohngebiet Herrenwäldchen

VL-92/2025

In dem Antrag der CDU wird um die Kostenermittlung für die Installation von 6 Straßenlaternen entlang des Eichelsweges vom Amma Seminarzentrum Hof Herrenberg in Richtung Wohngebiet Herrenwäldchen gebeten.

Nach Rücksprache mit der e-netz gab es hierzu in der Vergangenheit bereits Anfragen, so dass ein grober Kostenrahmen bekannt ist.

Für die ordnungsgemäße Ausleuchtung der Strecke von ca. 760 m zwischen dem Hof Herrenberg und dem Wohngebiet Herrenwäldchen wären 18-20 Solarleuchten notwendig.

Die Kosten für die Lieferung und Montage von 1 Solarleuchte Photinus „Merkur“ mit integriertem Lichtmast, betragen aktuell ca. 6.500,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Bei der Installation von den im Antrag angefragten 6 Leuchten, die für eine Ausleuchtung der Strecke nicht ausreichend sind, würden die Kosten bei rd. 40.000 € brutto liegen.

Bei einer vollständigen Ausleuchtung mit 20 Leuchten würden die Kosten bei 130.000 € brutto liegen.

Nach Aussage unserer Förderberatung beim Odenwaldkreis gibt es für den Neubau von Straßenbeleuchtung derzeit keine Fördermöglichkeiten.

Der Antrag enthält keine Begründung, warum die Ausleuchtung der Strecke dringlich ist. Zu beachten ist auch die angespannte Haushaltslage.

Die CDU-Fraktion äußert sich dazu, dass der Antrag der reinen Kostenermittlung galt. Da die Kosten nun durch die Verwaltung dargestellt wurden, ist der Antrag somit bearbeitet worden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst hierüber keinen Beschluss.

5.

Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2023 gem. § 100 HGO

VL-115/2025

Eine aktuelle Aufstellung mit Erläuterungen und Begründungen der außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2023 liegt den Gemeindevertretern vor.

Diese betragen in den Teilergebnisrechnungen 34.508,29 €.

Die Mehraufwendungen führten zu Mehrauszahlungen in Höhe von 28.663,26 €.

In der Teilfinanzrechnung führten die Investitionen zu Mehrauszahlungen in Höhe von 3.589,53 €.

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Ulrike Fill, merkt hierzu an, dass hier eine gute und schlüssige Mitteilung seitens der Verwaltung in ihrem Ausschuss erfolgte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2023 zu beschließen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2023.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

6.

Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2023 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

VL-116/2025

Das Revisionsamt des Odenwaldkreises hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Brombachtal zum 31.12.2023 vorgelegt. Es hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung des Revisionsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der kommunalen Satzungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Brombachtal. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Jahr 2023 zu beschließen und dem Gemeindevorstand die Entlastung zu erteilen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Jahr 2023 und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

7.

Aktualisierung Hessenkasse - Benennung der letzten Projekte

VL-124/2025

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im März 2025 wurde ein aktueller Stand der Hessenkassenprojekte vorgestellt. Mittlerweile konnten weitere Projekt abgearbeitet werden, so dass die Kostensituation weiter aktualisiert wurde.

Das Projekt „Sanierung der Tür- und Fensterfront in der Trauerhalle auf dem Friedhof Kirchbrombach“ konnte günstiger bestellt werden. Für das Projekt „Erweiterung des Sirenenwarnsystems durch Aufbau von 3 neuen Standorten (Schulstr.13, Zeller Str. 28, Steinertsweg 4) zur Verbesserung der Abdeckung“ können die noch nicht gemeldeten 3 Sirenenstandorte nachgemeldet wer- den. In Summe muss hierfür das Projektbudget für die Sirenen von 40.000 € auf 45.000 € erhöht werden. (Zusätzlich zur Förderung aus der Hessenkasse wurde eine Landesförderung beim Land Hessen beantragt. Beide Förderstellen sind von Förderung über die jeweils anderen Förderstelle informiert und haben dem Vorgehen zugestimmt.) Finanziell gleichen sich die beiden genannten Maßnahmen aus.

Als neues Projekt soll die Sanierung der Alten Schule in Birkert angemeldet werden. Hier wurden Wohnräume in Geschäftsräume umgewidmet und saniert. In der Förderung der Hessenkasse können auch begonnene / fertiggestellte Projekte angemeldet und gefördert werden. Für die Sanierung fallen Kosten von ca. 70.000 € an für die Erneuerung der sanitären Anlagen, der Fußböden, Elektroarbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten und die Erneuerung / Aufarbeitung der Türen.

Mit der Anmeldung dieses Projektes wäre das Budget der Hessenkasse nahezu aufgebraucht. Alle Projekte der Hessenkasse müssen bis November 2026 abgerechnet sein.

Aus dem Projekt „Renovierung der Duschanlagen und des Ausschankbereiches in der Sporthalle Kirchbrombach“ ist die Sanierung der Duschanlagen bereits abgeschlossen und mit rd. 45.000 € abgerechnet. Aus dem Budget der Hessenkasse bleiben nach Abrechnung aller Maßnahmen noch rd. 3.200 € übrig. Diese können nicht selbständig für eine Projekt angemeldet werden. (Ein Projekt muss mindestens mit 10.000 € benannt sein.) Daher soll das Projekt Sporthalle geändert werden und das restliche Budget für Arbeiten an den elektrischen Installationen verwendet werden. Diese sind notwendig, um den Betrieb des Notstromgenerators zu ermöglichen. Der neue Titel wäre dann „Renovierung der Duschanlagen und elektrischer Installationen in der Sporthalle Kirchbrombach“.

In die Sanierung des Ausschankbereiches spielen viele Ideen. Hier ist nicht allein die Erneuerung des Küchenbereiches von Belang, sondern es ist vielmehr ein Konzept für den gesamte Vorraum zu erarbeiten. Mit der Ausarbeitung wurde begonnen, auf Grund des zeitlichen Horizontes der Hessenkasse wurde das Projekt jedoch aus der Umsetzung genommen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Änderungen in Bezug auf die Beantragung und Verwendung von Fördermitteln aus der Hessenkasse zu beschließen:

1.

Das Projektbudget für die Sirenenförderung wird von 40.000 € auf 45.000 € erhöht.

2.

Als zusätzliches Projekt wird die Sanierung der „Alten Schule Birkert“ mit einem Volumen von 70.000 € aufgenommen.

3.

Änderung des Projektes Sporthalle von „Renovierung der Duschanlagen und des Ausschankbereiches in der Sporthalle Kirchbrombach“ in „Renovierung der Duschanlagen und elektrischer Installationen in der Sporthalle Kirchbrombach“ und Änderung des Budgets von 72.000 € auf rd. 48.200 €. Das Restbudget der Hessenkasse soll für die Arbeiten an den elektrischen Anlagen in der Sporthalle verwendet werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderungen in Bezug auf die Beantragung und Verwendung von Fördermitteln aus der Hessenkasse wie folgt.

Beratungsergebnis zu Punkt 1:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

Beratungsergebnis zu Punkt 2:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

Beratungsergebnis zu Punkt 3:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

8.

Bebauungsplan "Tannhäuser Grund"

VL-126/2025

Frau Lieselotte Kawecki, Vorsitzende des Bau– und Umweltausschuss, berichtet, dass bei der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hierzu Frau Lobinger vom Planungsbüro Grosser, Seeger und Partner zugeschaltet war und eine Präsentation zum aktuellen Stand „Bebauungsplan Tannhäuser Grund“ stattfand.

Weiter gibt der Bau- und Umweltausschuss die Empfehlung, an die Gemeindevertretung, den einzelnen Punkten zuzustimmen.

Herr Oliver Hennemann fragte, ob im Zuge dessen auch ein Bürgersteig in diesem Bereich im Tannhäuser Grund vorgesehen ist.

Herr Prattinger (Verwaltung) äußerte sich dazu, dass hier geplant wird eigene Flächen zu kaufen.

Abwägungsbeschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal, über die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorentwürfen des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend dem Vorschlag des Büro GSP vom 01.08.2025 zu beschließen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal, den Entwurf des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“ in der Fassung vom 31.07.2025 zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, erst nach Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer die Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“ durchzuführen.

Aufhebungsbeschluss 4. Änderung Flächennutzungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.09.2021 aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt über den Bebauungsplan „Tannhäuser Grund“ wie folgt.

Beratungsergebnis Abwägungsbeschluss:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

13

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

1

Beratungsergebnis Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

13

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

1

Beratungsergebnis Aufhebungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

9.

Antrag der SPD-Fraktion für ein Wiesen-Urnengrabfeld auf den Friedhof in Langenbrombach

VL-127/2025

Mit Schreiben vom 10.07.2025 beantragt die Fraktion der SPD-Brombachtal, dass Anlegen eines Wiesen-Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Langenbrombach und die entsprechende Anpassung der Friedhofssatzung.

Die FDP-Fraktion fragt hierzu nach, ob hierbei Kosten entstehen und wie diese gedeckt werden.

Bürgermeister Andreas Koch teilt hierzu mit, dass die Kosten über die Gebühren in der Friedhofssatzung gedeckt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Bereitstellung eines Wiesen-Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Langenbrombach und der Anpassung der Friedhofssatzung zu.

Die Gemeindevertretung genehmigt eine Wiesenurnengrabfeld auf dem Friedhof Langenbrombach und aktualisiert die Friedhofssatzung.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

10.

Antrag auf Erhöhung der Betreuungskosten für die Grundschule Brombachtal

VL-133/2025

Das Betreuungsangebot gliedert sich in eine Frühbetreuung und in eine Nachmittagsbetreuung, die ergänzend zu den für die Eltern kostenfreien Tagen (Dienstag bis Donnerstag) angeboten wird. Für die Frühbetreuung vor dem Unterricht, ist angedacht die aktuellen Gebühren von 25,00 € auf 40,00 € pro Monat anzuheben.

Die Nachmittagsbetreuung kann am Montagnachmittag und / oder am Freitagnachmittag dazu gebucht werden. Hier wird pro gewählten Tag eine Erhöhung um 10 €/Monat vorgeschlagen.

Somit wären bei einem Betreuungstag im Monat 25,00 € und bei zwei Betreuungstagen im Monat 50,00 € zu zahlen.

Dieser Kostensatz könnte ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 angewandt werden.

Die SPD-Fraktion äußert dazu, dass sie dem Antrag als Fraktion nicht entsprechen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung der Betreuungskosten für die Grundschule ab 01.10.2025 nicht zu, da die gesetzliche Mehrheit nach §54 HGO nicht erreicht wurde.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

14

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

4

Stimmenthaltung:

3

11.

Mitteilungen des Gemeindevorstands

11.1

Beschluss über eine mögliche Stilllegungen bzw. Abgabe von Hotspots in Brombachtal an Vereine oder an die gewerblichen Nutzer

Im Gemeindegebiet Brombachtal wurden im Zuge des Förderprogramms „Digitale Dorflinde“ an 11 Gebäuden insgesamt 22 WLAN-Hotspots installiert, davon 8 im Außen- und 14 im Innenbereich. Die jährlichen Kosten für den Betrieb dieser Hotspots belaufen sich auf 11.400 €. Derzeit wird analysiert, wie intensiv diese Hotspots genutzt werden. Während sie für wichtige Aufgaben wie den Feuerwehrbetrieb und LoRaWAN-basierte Anwendungen unerlässlich sind, dienen sie teilweise auch privaten Kommunikationszwecken.Mit dem Breitbandausbau und verbesserten Mobilfunkverträgen, die größere Datenvolumen bieten, nutzen immer weniger Menschen die WLAN-Angebote an öffentlichen Plätzen. Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen prüft die Gemeinde Brombachtal daher, welche Hotspot-Verträge gekündigt oder gegebenenfalls an gewerbliche Nutzer und Vereine übergeben werden können.

11.2

Windkraftanlagen Momart / Brombachtal

Die RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH beabsichtigt im Stadtgebiet von Bad König zwischen Momart, Kimbach und Weiten-Gesäß vier Windkraftanlagen zu errichten.Die Gemeinde Brombachtal wurde als Nachbargemeinde davon am 01.07.2025 vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP DA) informiert.Bei dem vorliegenden Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren gem. § 10 in Verbindung mit § 19 BImSchG. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Rahmen des Verfahrens damit nicht statt.Hinsichtlich des Windkraftanlagenausbaues in Brombachtal, fand ein Abstimmungstermin mit der Fa. Juwi statt. In diesem Termin wurde der aktuelle Planungsstand, die Zuwegung während der Bauphase und auch die weitere Information der Brombachtaler Bürgerinnen und Bürger angesprochen. Ein nächster Informationstermin erscheint dann sinnvoll, wenn tatsächlich eine Entscheidung des Betreibers für den Bau der drei Windkraftanlagen gefällt worden ist. Ein Bau vor 2028 erscheint unwahrscheinlich, weil technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sich geändert haben und entsprechend neue Planungen durchgeführt werden müssen.Unabhängig davon wird geprüft, ob die Arbeitstrassen für den Wegebau später auch als Fahrradwege genutzt werden könnten.

11.3

Feuerwehrhäuser, Mängelbeseitigung – Vorplanung Umbaumaßnahmen

Am 18.06.2025 fand ein Gespräch mit dem Technischen Prüfdienst und der Unfallkasse Hessen, zum Sachstand der bereits abgestellten Mängel und der weiteren Vorgehensweise zur Beseitigung der offenen Mängel an den bestehenden Feuerwehrhäusern in Kirchbrombach und in Langenbrombach statt.Die noch bestehenden Mängel an den beiden Häusern, sind die gleichen, welche wie derzeit an sehr vielen Feuerwehrhäusern in Hessen beanstandet werden. Dazu gehören die Torbreiten, das Hygienekonzept, Abgasabsaugung/Belüftung und Verkehrswege.Auf Basis der bereits erstellten Gefährdungsbeurteilungen werden weiterhin technische, organisatorische oder bauliche Lösungen je Feuerwehrhausstandort erforderlich.Aus der Zielvereinbarung zwischen dem Innenministerium und dem TPH ist zu entnehmen, dass die Schwere von Mängeln neu bewertet werden, wenn akzeptable Alternativlösungen festgelegt werden können.Beispielsweise werden bei den Abgasabsaugungen von Dieselemissionen statt aufwendiger Abgas-Absaugungsanlagen auch Alternativen wie technische Raumlüftung oder freie Lüftung (Querlüftung) zugelassen.Zur Abklärung der baulichen Maßnahmen ist eine Vorplanung durch eine Architekten erforderlich, die vom Vorstand vergeben wurde.Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr ist von Dezember 2018.Die Aufgabe des „Bedarfs- u. Entwicklungsplanes (BEP)“ ist es, die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Entwicklung der Feuerwehr Brombachtals in Bezug auf die bestehenden und noch zu erwartenden Gefahrenpotentiale darzustellen.Dieser muss regelmäßig überarbeitet werden. Aktuell werden mögliche Anbieter geprüft, so dass zeitnah eine Auftragsvergabe möglich ist.Eine Information über den Stand des gesamten Projektes für die Gemeindevertretung ist in Vorbereitung.

11.4.

Kommunales Entwicklungskonzept

Für die Erarbeitung des KEK wurden verschiedene Abstimmungstermine mit der Gemeinde, Vertretern der Bürgergruppen und der Förderstelle durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen von drei Workshops fortgeführt.Die Planungsgruppe Darmstadt hat die Workshops jeweils vorbereitet, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und im Anschluss dokumentiert und ausgewertet. In einem zweiten Schritt wurden die bearbeiteten Projekte mit der Förderstelle besprochen und den verschiedenen Förderbereichen wie Dorfentwicklung, Regionalentwicklung etc. zugeordnet. Im Rahmen der Dorfentwicklung können nur Projekte in den Ortskernen sowie in historischen Bereichen gefördert werden.Die Mitarbeit und das Engagement der Bürger im Rahmen der Workshops, bei der Sammlung von Ideen und Verbesserungsvorschlägen, sowie bei freiwilliger Mitarbeit war sehr motiviert, vielfältig und kreativ.Als letzte öffentliche Veranstaltung der Dorfmoderation werden die Ergebnisse am Montag, den 08.09.2025 in einer Abendveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Kirchbrombach um 18:30 Uhr vorgestellt, zu der alle Gemeindegremienmitglieder, Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen sind..Weiteres Verfahren:Nach Vorstellung des KEK ist von der Gemeindevertretung die Anmeldung im Dorferneuerungsprogramm zu beschließen. Diese muss bis zum 01.02.2026 erfolgen.Hierbei können neben der gemeindlichen Förderung auf private Projekte eine Förderung erhalten, wenn diese bestimmte Vorgaben erfüllen.

11.5

Sachstand Vermietung der Alten Schule BirkertDas 1. und 2. OG der ‚Alten Schule Birkert‘ wurde gewerblich ab 1.8.25 vermietet.

11.6

Barrierefreiheit: Aufzug Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Der Plattformlift wurde beauftragt. Ein erster Aufmaßtermin fand statt.Für die weitere Planung sind die Kenntnisse der Gebäudestatik erforderlich.Die statische Berechnung und Pläne des DGHs wurden zur Verfügung gestellt. Es wurden Suchschlitze im Mauerwerk hergestellt zur Feststellung des Materials und der Position der Ringanker.Die Angebotsanfrage für die Bodenplatte soll noch in dieser Woche erfolgen und der Auftrag bis Ende September vergeben werden.Danach erfolgt die Herstellung der Bodenplatte. Ein Termin für die Fertigstellung kann aufgrund der Abhängigkeit der Lieferzeit des Aufzugs noch nicht verbindlich genannt werden.

11.7

Regelmäßiger Jour-Fix Kindergarten 02.09.2025

Derzeit sind im Ü3 Bereich beide Kindergärten voll ausgelastet. Wartelisten bestehen keine.Im AWO Kindergarten gibt es noch freie U3 Plätze.

11.8.

Notstromversorgung

Die Notstromaggregate sind gekauft und eingelagert. Es wurden ein großes Aggregat für die Sporthalle und ein kleineres als bewegliches Aggregat für die Trinkwasserversorgung angeschafft. Für den WBV wurden 2 weitere Aggregate für die PS Zell und den HB Eichels (Kirchbrombach) gekauft.Aktuell wird die Aufstellung geklärt.

11.9.

Personalthemen der Verwaltung

Ab 1. Oktober 2025 dürfen wir Herrn Michael Böck als neuen Mitarbeiter des Bauhofs begrüßen.Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn René Albert für seine langjährige Tätigkeit im Sommer wie im Winterdienst.Im Ordnungsamt konnte sich die neue Kollegin Maxine Orner seit Beginn ihrer Tätigkeit Anfang April gut einarbeiten. Im Bürgerbüro ist Frau Sabrina Hartmann für die Sachbearbeitung Steuern und Abgaben sowie diverse andere Aufgaben gut angekommen.Da Gabriele Schäfer zum Jahresende in den Ruhestand geht, wurde die Stelle im Vorzimmer neu ausgeschrieben. Demnächst finden die Vorstellungsgespräche statt.Im September 2026 ist zudem die Stelle des Auszubildenden neu zu besetzen. Die Ausschreibung für den Ausbildungsplatz wird noch im Herbst erfolgen.

11.10

Brombachtal NachrichtenDer aktuelle Vertrag mit dem Linus-Wittich-Verlag wurde mit einer Änderungskündigung aufgehoben. Eine wöchentliche Zustellung der Brombachtal Nachrichten wird aktuell nicht mehr vorgesehen. Hier finden jedoch noch Verhandlungen mit dem Verlag statt, um die wöchentliche Information der Bürger und Bürgerinnen von Brombachtal zu gewährleisten.

12.

Verschiedenes

12.1

Herr Rainer Müller weißt eindrücklich darauf hin, dass der örtliche Lebensmittelladen „Lebensmittelmarkt Brombachtal“ bis zum 31.12.2025 schließen wird.Er bittet darum mittels Veröffentlichung in den vorhandenen Medien auf das Problem aufmerksam zu machen und eventuell dadurch einen entsprechenden Nachmieter zu finden.

12.2

Herr Andre Wieck verließt folgende Mitteilung.Zu den Einlassungen von GV Monja Germann im letzten Protokoll (Punkt 5.4) zum Fragerecht der Gemeindevertreter stelle ich im Namen meiner Fraktion folgendes fest:Die Ausführungen von Monja German in der letzten GV-Sitzung sind sachlich falsch.In der HGO, 19. Auflage, Boorberg-Verlag, Seite 52, Kapitel D, Punkt 7) heißt es:„Die wichtigsten Instrumente des Gemeindevertreters sind der Antrag und die Anfrage. (…)“Punkt 9)„Während der Sitzungen können jederzeit Anfragen gestellt werden, und zwar jeweils zu den Themen der Tagesordnung oder unter „Anfragen/Mitteilungen“ auch zu allgemeinen Themen. Damit können aktuelle lokale Entwicklungen zur Bewertung in den politischen Raum eingebracht werden.“Das Fragerecht der Gemeindevertreter unterliegt also keinen Einschränkungen. Sie können zu allen Themen Anfragen stellen. Eine abweichende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Brombachtal kann die Regelungen der HGO nicht ersetzen und wird von der SPD-Fraktion nicht berücksichtigt.Hierbei berufen wir uns auf eine Aussage der Kommunalaufsicht (Schreiben vom 16.05.2025) zum Thema Fragerecht:„(…)Eine weitergehende Möglichkeit, sich ein eigenes hoheitliches Sanktionsmittel in der Geschäftsordnung oder durch einen (Mehrheits-)Beschluss der Gemeindevertretung zu verschaffen, steht der Gemeinde dagegen nicht zu.“Frau Monja Germann äußert dazu, dass sie die Fragestellung zur Klärung der Verfahrensweise von Anträgen und Anfragen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, gestellt hat. Sie lädt weiterhin zu einer interfraktionellen Sitzung zur Klärung der Thematik ein.

12.3

Herr Andre Wieck kritisiert die Zusammenarbeit zwischen der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand. Hierzu verließt er folgendes.Das Protokoll der GV-Sitzung vom 17.12.24 wurde in den Brombachtal Nachrichten nicht korrekt veröffentlicht. Ein Antrag mit Abstimmungsergebnis der SPD wurde weggelassen. Zu diesem Vorgang habe ich als Vorsitzender der SPD-Fraktion Aufklärung von der Gemeindevertretervorsitzenden Frau Emig-Mally gefordert. Das Protokoll wurde in der nächsten Woche dann korrekt veröffentlicht, die Intervention der SPD-Fraktion wurde also erfolgreich umgesetzt. Im Nachgang dieses Vorgangs haben Mitglieder des Gemeindevorstandes (aus G.S.B und CDU) sowie der Bürgermeister versucht, das Vorgehen von mir nachträglich zu rügen und zu missbilligen. Ich und meine Fraktion haben alle Versuche der Einflussnahme und der Verletzung der Gewaltenteilung zurückgewiesen und klar kommuniziert, dass der Gemeindevorstand gegenüber der Gemeindevertretung keine Befugnisse hat. Daraufhin hat sich der Gemeindevorstand an die Kommunalaufsicht gewendet, welche sich in einem Schreiben vom 16.05.2025 zur Sache geäußert hat.Durch die folgenden Zitate aus diesem Schreiben sieht sich die SPD-Fraktion in allen Punkten in ihrem Handeln bestätigt:„Für eine Rüge gegenüber einem Gemeindevertreter durch den Gemeindevorstand oder den Bürgermeister gibt es nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) keine Rechtsgrundlage“, Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.05.2025„Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Gemeindevertretern sind abschließend in §58 Abs. 4 und §60 Abs. 2 HGO geregelt. Zum einen sind die dort geregelten Sanktionsmöglichkeiten dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorbehalten, ohne dass darin zugleich auch dem Gemeindevorstand oder dem Bürgermeister eine entsprechende Befugnis zugebilligt würde“, Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.05.2025„Außerhalb von Sitzungen, bei in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalten oder als Ausdruck allgemeiner Missbilligung ist für derartige Maßnahmen jedoch kein Raum“, Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.05.2025„Im Interesse der Sache sind dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klare Meinungsäußerungen und manchmal sogar die Äußerung herabsetzender Werturteile hinzunehmen. Eine weitergehende Möglichkeit, sich ein eigenes hoheitliches Sanktionsmittel in der Geschäftsordnung oder durch einen (Mehrheits-) Beschluss der Gemeindevertretung zu verschaffen, steht der Gemeinde dagegen nicht zu“, Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.05.2025„Nach §50 Abs. 2 HGO überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde. Zum Zwecke dieser Überwachung steht den Gemeindevertretern u.a. ein Fragerecht zu. (…) Die Gemeindevertreter haben gegenüber dem Gemeindevorstand nicht nur die Funktion, sondern gerade die Pflicht zur Überwachung. Zum Zweck der Überwachung kann daher das Fragerecht ausgeübt werden“, Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.05.2025Abschließend teile ich für die SPD-Fraktion mit, dass wir auch in Zukunft unserer Pflicht zur Überwachung der Verwaltung, des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters gewissenhaft nachkommen werden.

12.4

Frau Maria Tenhaef fragt an, wann die Bäume die in Zusammenarbeit mit der Ayudh gepflanzt werden sollten, gepflanzt werden und ob dies in diesem Jahr noch geschieht. Sie regt dazu an diese im Schwimmbad zu pflanzen.

Stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Lieselotte Kawecki schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 21:03 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.

Brombachtal, 03.09.2025

Stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung
Schriftführerin
Lieselotte Kawecki
Maxine Orner