am Dienstag, 10.09.2024
im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach
| Beginn der Sitzung: | 19:00 Uhr |
| Ende der Sitzung: | 20:37 Uhr |
Es sind anwesend:
Bürgermeister
Koch, Andreas (CDU)
von der CDU-Fraktion:
Fill, Ulrike (CDU)
Fischer, Thilo (CDU)
Röser, Christiane (CDU)
Röser, Jürgen (CDU)
Tenhaef, Maria (CDU)
von der SPD-Fraktion:
Hennemann, Oliver (SPD)
Kawecki, Lieselotte (SPD)
Rupprecht, Johannes (SPD)
Strabel, Ben (SPD)
Trumpfheller, Günther (SPD)
Wieck, André (SPD)
Wölfelschneider, Hary (SPD)
von der G.S.B.-Fraktion:
Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)
Germann, Monja (G.S.B.)
von der FDP-Fraktion:
Müller, Rainer (FDP)
von der @FRB@:
Grages, Sandra
vom Gemeindevorstand:
Deffke, Tim (SPD)
Mally, Thomas (G.S.B.)
Wieck, Eva (SPD)
von der Verwaltung:
Schriftführung:
Götz, Nancy
Tagesordnung
| 1. | Genehmigung des Protokolls vom 09.07.2024 |
|
| 2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
|
| 3. | Wahl der Schiedsperson | (VL-132/2024) |
| 4. | Projektangebot „mobile Jugendpflege“ des Odenwälder Vereins für Bildung und Kultur – Vorstellung durch Herrn Carrasco Torres | (VL-155/2024) |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Anpassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Brombachtal | (VL-135/2024) |
| 6. | Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße - Finanzierung | (VL-149/2024) |
| 7. | Mobilfunkvorsorge-Konzept - Grundsatzbeschluss | (VL-151/2024) |
| 8. | Straßenbeleuchtung - Schaltzeit | (VL-152/2024) |
| 9. | Nachrücker für den Forstzweckverband | (VL-159/2024) |
| 10. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
|
| 11. | Verschiedenes |
|
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Parlament beschlussfähig ist.
Dagmar Emig-Mally begrüßt Oliver Hennemann in der Gemeindevertretung, er ist der Nachrücker für Sven Bardonner.
Punkt 7 wird als TOP gestrichen.
Bürgermeister Koch stellt einen Antrag zu TOP 7.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 2-JA-Stimmen, 10 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen den Antrag nicht aufzunehmen.
öffentliche Sitzung
| 1. | Genehmigung des Protokolls vom 09.07.2024 |
Das Protokoll wird mit 14 JA-Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.
| 2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
Die Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden werden in den einzelnen Tagesordnungspunkten erläutert.
| 3. | Wahl der Schiedsperson | VL-132/2024 |
Aufgrund des geplanten Umzugs von Herrn Meier-Aschpalt, steht im 3. Quartal 2024 die Neuwahl der Schiedsperson an.
In den Brombachtal Nachrichten wurde öffentlich bekannt gemacht, dass dieses Amt neu zu besetzen ist. Daraufhin haben sich für das Amt des Schiedsmannes
Herr Andreas Mrozek,
und
Herr Armin Stankus, beworben.
Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erfolgt nun die Vorstellung der interessierten Personen.
Von Seiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bestehen keine Bedenken gegen die Wahl der beiden Herren.
Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter (§ 4 HSchAG). Das Wahlergebnis ist dem Amtsgericht Michelstadt mitzuteilen, ein Protokollauszug mit dem Abstimmungsergebnis ist zu übermitteln.
Die Bewerber Andreas Mrozek und Armin Stankus erhalten das Wort und stellen sich vor.
Danach wird die Sitzung für 5 Minuten zur Beratung unterbrochen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bewerbung von Herrn Armin Stankus anzunehmen und wählt ihn für das Ehrenamt der Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 14
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 1
| 4. | Projektangebot „mobile Jugendpflege“ des Odenwälder Vereins für Bildung und Kultur – Vorstellung durch Herrn Carrasco Torres | VL-155/2024 |
Im Zuge der Gemeindevertretersitzung vom 04.06.2024 wurde beschlossen, Herrn Carrasco Torres vom Odenwälder Verein für Bildung und Kultur zur nächsten Sitzung des Ausschus-ses für Soziales, Jugend und Senioren einzuladen, um das Angebot der wöchentlichen mobilen Jugendarbeit näher zu beleuchten und vorzustellen.
Die Abstimmung eines Bedarfstermins für eine Sozialausschusssitzung hat einen Mangel an Tagesordnungspunkten aufgewiesen. Daher wurde dieser Punkt direkt zur weiteren Beschlussempfehlung in den Haupt- und Finanzausschuss gegeben.
Herr Carrasco Torres sieht die Möglichkeit eine wöchentliche mobile Station anzubieten, eine Art mobile Kinder- und Jugendbetreuung. Die mobile Kinder- und Jugendpflege möchte der Verein kreisweit vorantreiben.
Die Sitzungsteilnehmer sind sich einig, dass für die Brombachtaler Kinder Angebote durch Vereine und Grundschule vorhanden sind. Vielmehr fehlen Brombachtal Angebote für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren, wobei sich die Jugendlichen einen Treffpunkt ohne permanente Betreuung wünschen. Hierzu wird von Herrn Carrasco Torres mitgeteilt, dass dies ein Wunsch der Jugendlichen in allen Kommunen sei. Herr Carrasco Torres stellt hierfür das Projekt „Changes“ vor. Das Ergebnis ist online über youtube im Kanal „ovbuk“ einzusehen.
Herr Carrasco Torres bekommt aus dem heutigen Gespräch den Arbeitsauftrag mit, ein Angebot für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren vorzulegen (ähnlich „Changes“) als aufsuchendes Projekt. Die Kommunikation zur Bewerbung für ein solches Projekt sollte im Falle der Durchführung über soziale Medien (WhatsApp, Instagram, Crossiety u.a.) erfolgen.
Herr Carrasco Torres berichtet, dass ein erstes Programm des Vereins für Brombachtal die Wald- & Naturtage in den diesjährigen Sommerferien war. Von den 20 verfügbaren Plätzen wurden 10 Plätze genutzt.
Aktueller Sachstand:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussempfehlung abgegeben. Vielmehr soll der Gemeindevorstand nach Vorlage eines Angebotes durch den Odenwälder Verein für Bildung und Kultur über eine mögliche Auftragserteilung entscheiden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Angelegenheit hinsichtlich einer möglichen Auftragserteilung des Odenwälder Vereins für Bildung und Kultur e.V. an den Gemeindevorstand zu verweisen. Zuvor soll geprüft werden, ob entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 15
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 5. | Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Anpassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Brombachtal | VL-135/2024 |
Der Entwurf der Anpassung der Gebührenordnung ist als Anlage diesem TOP beigefügt, ebenso die derzeit aktuelle Gebührenordnung.
Anlass für die Änderung sind die Preissteigerungen bei den Kosten der Herstellung der Namensplatten aus Bronze für die Baumgrabstätten, Urnenfeld und Wiesengräbern.
Die Preisentwicklung für die Platte Baumgrabstätte/Urnenfeld stellt sich wie folgt dar:
| - 2021 | 246,33 € |
| - ab 10/2022 | 267,27 € |
| - ab 07/2023 | 312,24 € |
| - ab 10/2023 | 336,77 € |
In Rechnung werden laut bisheriger Gebührenordnung 266,00 € gestellt. Seit der letzten Preisanpassung 2023 ergibt sich ein Differenzbetrag von 64,03 € pro Schild.
Die Preisentwicklung für die Platten Wiesengräber stellt sich wie folgt dar:
| - 2016 bis 2022 | 478,38 € |
| - 2023 | 520,03 € |
In Rechnung werden laut bisheriger Gebührenordnung 478,00 € gestellt. Seit der letzten Preisanpassung 2023 ergibt sich ein Differenzbetrag von 42,03 € pro Platte.
Eine entsprechende Anpassung in der Gebührenordnung wird empfohlen.
Vorgeschlagen werden folgende Änderungen:
- Erhöhung der Zuschläge für die Platten Baumgrabstätten/Urnenfeld von 266,00 € auf 350,00 €.
- Erhöhung des Zuschlages für die Platte Wiesengräber von 478,00 € auf 540,00 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung in der vorliegenden Fassung.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 14
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 1
| 6. | Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße - Finanzierung | VL-149/2024 |
Aus Gründen der Verkehrssicherheit (u. a. Radfahrer) ist eine grundhafte Straßenerneuerung des Teilstückes der Wilhelm-Adrian-Straße zwischen Müllerweg und Johann-Adam-Groh-Straße überfällig.
In diesem Zuge könnte östlich der Kreuzung Müllerweg ein kleiner Teilbereich mitsaniert werden.
Finanzierungsmodell
Variante 1:
Für die geplante grundhafte Erneuerung des 70 Meter langen Teilstückes entstehen Kosten in Höhe von ca. 100.000 €. Die aktuelle Straßensatzung sagt aus, dass die Kosten für den Straßenausbau über Straßenbeiträge zu finanzieren sind.
Die Wilhelm-Adrian-Straße dient als Verkehrsanlage überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr aufgrund der Sporthalle, der Schule und des Kindergartens. Dementsprechend beträgt der Gemeindeanteil am Aufwand nach § 5 der Straßenbeitragssatzung 50% der Gesamtkosten.
Die Kostenumlegung für die Anlieger wird aufgrund des Nutzens an der Gesamteinrichtung des Straßenabschnittes berechnet. In diesem Falle werden die für die Anlieger anfallenden Kosten auf die Grundstückseigentümer des Teilstückes zwischen Johann-Adam-Groh-Straße und Müllerweg umgelegt. Hier ist auch die Gemeinde Brombachtal mit den gemeindeeigenen Grundstücken des Bauhofes, des Parkplatzes, der Sporthalle und des Naschgartens beteiligt. Nachfolgend eine vereinfachte Umlegung.
100.000 € Gesamtkosten
50.000 € Anteil der Gemeinde
50.000 € Anteil der Anlieger
25.000 € anteilig pro Straßenseite
Mittelübertragung:
Für die Finanzierung des Gemeindeanteils oder der kompletten Kosten müsste eine Mittelübertragung von Haushaltsgeldern aus dem Investitionshaushalt „Erweiterung Ev. Kindergarten“ für eine Investitionsmaßnahme „Grundhafte Erneuerung Wilhelm-Adrian-Straße“ durchgeführt werden. Eine aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 120.000 €.
Ein Bodengutachten wurde durchgeführt, das darauf hinweist, dass es in einem Teilbereich eine abfalltechnische Belastung gibt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.08.2024 kam zur Sprache, ob eine Sanierung des gesamten Straßenzuges der Wilhelm-Adrian-Straße sinnvoll wäre.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Finanzierung der Baumaßnahme Wilhelm-Adrian-Straße eine Mittelübertragung von 120.000 € aus dem Investitions-Haushalt „Erweiterung Ev. Kindergarten“ zu einer Investitions-Maßnahme „Grundhafte Straßenerneuerung Wilhelm-Adrian-Straße“ durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 15
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 7. | Mobilfunkvorsorge-Konzept - Grundsatzbeschluss | VL-151/2024 |
Der Punkt 7 wurde von der Tagesordnung gestrichen und der Antrag von Bürgermeister Andreas Koch nicht aufgenommen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt keine Beschlussempfehlung vor. Der Antrag kommt von einer Bürgerinitiative, die über kein politisches Mandat verfügt und somit entsprechend der HGO nicht antragsberechtigt ist.
Zusätzlich ist zu bewerten, dass durch die entstehenden Kosten der Haushalt betroffen ist und damit in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fällt.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 0
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 8. | Straßenbeleuchtung - Schaltzeit | VL-152/2024 |
Die Gemeindevertretung hatte 2023 beschlossen, das Angebot der E-Netz Südhessen für die Einführung neuer Schaltzeiten anzunehmen. Hintergrund des damaligen Angebotes waren die plötzlich stark angestiegenen Strompreise. Im Zuge bundesweit angestrebter Energiesparmaßnahmen wurden solche Vorschläge der Stromnetzbetreiber von vielen Kommunen angenommen.
Die Einsparung sollte durch eine Veränderung der Schaltzeiten erfolgen.
Wir bitten die Gemeindevertretung den Beschluss, unter Berücksichtigung folgender Gründe noch einmal zu überdenken:
- Aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht spricht einiges dafür an der bislang bestehenden Regelung der Schaltzeiten festzuhalten, um im Winter eine gute Beleuchtung der Fußwege zu gewährleisten.
- Die Bevölkerung könnte eine Abschaltung der Leuchten im Winter um 21:00 Uhr, aber auch das spätere Einschalten um 6:00 Uhr hinsichtlich der persönlichen Sicherheit kritisch sehen.
- Andere Kommunen sind wieder zu den ursprünglichen Schaltzeiten zurückgekehrt.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bereits 64% der Straßenlampen mit LED-Technik ausgerüstet sind und dadurch bereits ein enormes Einsparpotential generiert werden konnte.
Von 427 Straßenlampen brennen 53 Straßenlampen nächtlich, weitere 78 Lampen sind zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr gedimmt. Von ca. 60.000 € Straßenbeleuchtungskosten entfallen ca. 40% der Kosten auf Wartung und sind somit nicht durch eine Reduzierung der Einschaltdauer beeinflussbar.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss zur Schaltzeitänderung aufzuheben bzw. eine Überprüfung der vorliegenden Erkenntnisse abzuwarten
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 15
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 9. | Nachrücker für den Forstzweckverband | VL-159/2024 |
Durch das Ausscheiden von Sven Bardonner aus der Gemeindevertretung, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Forstzweckverband ergeben sich erneut Veränderungen.
Für den Forstzweckverband ist für die Verbandsversammlung eine neue Stellvertretung zu wählen. Hierzu ist ein Vorschlag durch die SPD-Fraktion einzureichen.
André Wieck teilt mit, dass kein Nachrücker von der SPD Fraktion benannt werden kann. Die Vorschläge werden nachgereicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt xxx als Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes vorzuschlagen und zu entsenden.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 19
davon anwesend: 15
Abstimmung:
dafür: 0
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
| 10. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
1. DGH, barrierefreier Zugang – Förderantrag
Am 04.07.2024 konnte der Eingang des Zuwendungsbescheides für die Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, hier „Barrierefreier Zugang Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach“ bestätigt werden.
Der Zuwendungsbetrag beträgt 97.622,00 €.
Das beauftragte Architekturbüro hat bereits seine Arbeit aufgenommen und die Ausschreibungen sind begonnen.
2. Windenergieanlagen, Genehmigungsbescheid – Anhörung
Am 04.07. 2024 wurde bei der Gemeinde Brombachtal der Entwurf des Genehmigungsbescheides für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Gemeindegebiet von Brombachtal vorgelegt, mit der Bitte um abschließende Stellungnahme gemäß Anhörung nach §28 Abs. 1 HVwVfG.
Die Gemeinde Brombachtal hatte bisher ihr Einvernehmen zu der Maßnahme versagt, sowohl beim Vorbescheid als auch beim Bescheid.
Im Bescheid des Regierungspräsidium Darmstadt wird nun mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt wird, d. h. die Genehmigung wird trotz versagtem Einvernehmen der Gemeinde Brombachtal erteilt.
3. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Per E-Mail vom 16.07.2024 wurde vom Hessischen Städte- und Gemeindebund als „Sofort-Info“ der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften mit folgendem Inhalt übersandt:
Anliegend übermitteln wir Ihnen den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert, bis zum 06.09.2024 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abzugeben.
Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes fanden verschiedene Gespräche mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz statt. Einige Änderungsvorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurden übernommen.
Schwerpunktmäßig sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:
- Abschaffung der Ein-Personen-Fraktion
- Abschaffung der Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verringerung der Zahl der Gemeindevertreter auf die nächst niedrigere oder eine dazwischenliegende Größengruppe
- Einführung von digitalen Teilhabe- und Veröffentlichungsmöglichkeiten
- Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der kommunalen Wahlämter
- Erweiterung des Negativkataloges für Bürgerentscheide zum Zwecke einer zügigen Realisierung von Infrastrukturprojekten
- Neugestaltung der Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und Senioren
- Erweiterung der Möglichkeiten für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus sowie im Feld der erneuerbaren Energien
- Erleichterungen beim Jahresabschluss für kleinere und mittlere kommunale Unternehmen
- Einführung der Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeindevertretungs- und Kreistagsmitglieder nach dem D`Hondtschen Höchstzahlverfahren
- Generelle Ermöglichung der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen
Gerne können Sie uns Änderungsvorschläge zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf zukommen lassen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wird seine im Vorfeld vorgetragenen ergänzenden Änderungsvorschläge auch im Gesetzgebungsverfahren einbringen.
4. Vermietung Gemeindewohnung „Alte Schule“ Birkert
Es besteht ein gewerbliches Anmietungsinteresse der Gemeindewohnung in der Alten Schule Birkert. Küche und Bad der Wohnung müssen grundsaniert werden. Das Bauamt prüft den Renovierungsaufwand. Der mögliche Mieter ist bereit durch Eigenleistung den Aufwand für die Gemeinde so niedrig wie möglich zu halten. Entscheidend wird eine ausreichende Internetleistung sein. Auch dies wird geprüft.
5. Kostenübernahme für Querschnittzählung hinsichtlich der Installation eines Fußgängerüberweges
Schon seit längerer Zeit steht die Forderung bezüglich der Installation eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in Höhe des Dorfgemeinschaftshauses im Raum.
Hierzu soll von Hessen Mobil eine Querschnittzählung durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob die rechtlichen Voraussetzungen überhaupt gegeben sind. Die Kosten hierfür wären durch den Odenwaldkreis zu tragen, da es sich bei der Hauptstraße um eine Kreisstraße handelt.
Hessen Mobil wurde bereits im September 2023 und wiederholt im April 2024 durch die Verwaltung beauftragt, eine solche Zählung durchzuführen.
Nach mehrfachem Nachfragen erhielt die Verwaltung nun im Zuge des Programms „Besser zur Schule“ die Information durch Hessen Mobil, dass der Odenwaldkreis eine Kostenübernahme für eine Verkehrszählung ablehnt. Der Kreis begründet dies mit der geringen Aussicht auf Erfolg und weil man nicht in der Annahme geht, dass die notwendigen Werte erreicht werden.
Um diese Zählung nun durchführen zu können, benötigt Hessen Mobil eine erneute Beauftragung durch die Kommune nebst Zusicherung der Kostenübernahme in Höhe von etwa 600,00 € (Auskunft Hessen Mobil 04/2024).
Der Zusicherung der Kostenübernahme hat der Gemeindevorstand erteilt.
6. Sachstand Feuerwehrhausneubau und personelle Situation Führungsspitze
In 2024 wurden intensiv verschiedene Lösungsvarianten hinsichtlich der Durchführbarkeit eines Neubaus erarbeitet. Dazu wurden die Anforderungen an ein Feuerwehrhaus nach DIN 14092 (Stand Mai 2024) unter Berücksichtigung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Gemeinde Brombachtal aktualisiert. Da für den bisher angedachten Standort weder Baurecht, noch finanzielle Mittel in der erforderlichen Höhe in der Vergangenheit geschaffen worden sind, musste weiter nach Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderung zur Sicherstellung des Brandschutzes gearbeitet werden.
Dazu waren Gemeindevertreter beim Innenministerium und beim Hess. Städte u. Gemeindebund um mögliche Zuschüsse des Landes und die rechtliche Verantwortung der gemeindlichen Gremien und des Bürgermeisters zu klären. Das Dilemma zwischen der sehr teuren Finanzierung eines Feuerwehrhauses u. der rechtlichen Verantwortung konnte beleuchtet aber nicht zufriedenstellend für uns geklärt werden. Hinzu kommt die prekäre Haushaltssituation.
Die in kleinen Gemeinden vorhandene historische dezentrale Feuerwehrhausstruktur hat eine erhebliche Auswirkung auf die Organisationsstruktur der Ortsfeuerwehren. Insbesondere der Tageseinsatzstärke. Vor diesem Hintergrund ist ein zentrales Feuerwehrhaus aus Sicht der Verantwortlichen nach wie vor die beste Lösung. Aus diesem Grund wird noch mal eine den gesetzlichen Anforderungen genügende, zentrale Varianten, auf dem Grundstück des Rathauses geprüft. Gleichzeitig wird an der Mängelbeseitigung (Liste des technischen Prüfdienstes) an den Standorten Kirchbrombach, sowie Langenbrombach gearbeitet.
Mitte November stehen Neuwahlen für den Gemeindebrandinspektor und des Stellvertreters an. Ebenso für die Wehrführung Langenbrombach im Januar 2025.
Am Samstag den 7. September hat ein Gespräch mit den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr im Rathaus stattgefunden, um die Rahmenbedingungen der zukünftigen Führung zu besprechen.
7. Schließung Freibad Kirchbrombach
Das Freibad Kirchbrombach schließt ab 14. September 2024 seine Tore für die Badesaison 2024. Hierzu möchte ich mich bei allen Akteuren, wie Badeaufsichten, dem Förderverein Schwimmbad sowie Anke Reger, für die tatkräftigen Arbeitseinsätze und Unterstützungen bedanken.
Danach kann es an die Renovierungsarbeiten gehen.
| 11. | Verschiedenes |
11.1 Ulrike Fill bedankt sich für die tolle Schwimmbadsaison und spricht den Badeaufsichten
ein großes Lob aus. Auch die Sauberkeit im Schwimmbad hat sie hervorgehoben.
11.2 André Wieck fragt an, woher die Variante für den Feuerwehrhausneubau auf dem Gelände des Rathauses stammt.
Andreas Koch merkt an, dass man nach weiteren Lösungen für den Neubau sucht.
Des Weiteren spricht André Wieck die Mängelliste vom technischen Prüfdienst für die bestehenden Feuerwehrhäuser an. Hierzu gab es ein Gespräch, wie die Mängel behoben werden können.
Das Protokoll kann in der Verwaltung eingesehen werden, ebenso das Protokoll von den Arbeitsschutzberatern zu den Feuerwehrhäusern.
Die Mängelbehebung ist in Bearbeitung.
Auf die Frage von André Wieck, wie es ab November mit der Feuerwehr weitergehen soll, antwortet der Bürgermeister, dass die Nachbesetzung Aufgrund der Qualifikationsanforderungen sowie der ehrenamtlichen geringen Aufwandsentschädigung schwierig ist. Um den Interessentenkreis zu erweitern, werden Verbesserung der Rahmenbedingung notwendig werden.
Die Kameraden sollen Vorschläge für einen neuen Gemeindebrandinspektor, sowie einen stellvertretenden Gemeindebrandinspektor innerhalb der Einsatzkräfte klären.
Lieselotte Kawecki fragt an, was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist. Bürgermeister Koch berichtet, dass wenn keine Wahlvorschläge eingehen und binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle eine Wahl nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) nicht zustande kommt oder die Stelle aus sonstigen Gründen nicht besetzt werden kann, hat der Gemeindevorstand im Benehmen mit dem Kreisbrandinspektor unverzüglich einen Gemeindebrandinspektor oder einen Wehrführer zu bestellen.
11.3 Maria Tenhaef merkt an, dass im Schwimmbad weitere Bäume gepflanzt werden könnten, um mehr Schattenplatz zu bekommen.
Der Gemeindevorstand fragt bei Ajudh an, ob die Organisation über Baumspenden möglich sind.
11.4 André Wieck möchte wissen, wann der Haushalt 2024 genehmigt wird.
Die Arbeiten am Jahresabschluss 2022 werden voraussichtlich im September beendet, so dass eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Oktober erfolgen kann.
11.5 André Wieck erklärt, dass die SPD Fraktion gegen zukünftige Protokolle stimmen wird, da in der Gemeindevertretersitzung vom 05.12.2023 aus seiner Sicht ein Sachverhalt nicht protokolliert wurde.
Die daraus folgende Diskussion wurde in den Protokollen vom 05.03.2024 und 04.06.2024 schriftlich zusammengefasst.
Monja Germann gibt den Hinweis, dass das Protokoll vom 5.12. und die Eingaben zum Protokoll im Punkt Verschiedenes vom HSGB rechtlich bewertet worden sind und keine Änderungen im Protokoll vom 5.12. vorgenommen werden müssen.
11.6 Ulrike Fill wünscht sich für die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung die Belegungszahlen der Kindergärten.
Des Weiteren fragt sie an, ob man die Spielplätze in der Gemeinde (Beispiel: Schwimmbad) in der Ausstattung erweitern könnte. Vielleicht kann man die Aktion durch einen Spendenaufruf ermöglichen.
11.7 Ben Strabel fragt nach dem Straßenkataster bezüglich des Zustandes der Straßen.
Das Bauamt informiert, dass es einen Auszug mit Stand 2019 gibt und in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Ein neues Straßenkataster zu erstellen sei sehr kostenintensiv, die Gelder sollte man besser in die Sanierung der bekannten Straßen investieren.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:37 Uhr und bedankt sich bei den Parlamentsmitgliedern für ihre Teilnahme.