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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Brombachtal

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal in ihrer Sitzung vom 12.09.2023 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Brombachtal beschlossen:

§ 5

Steuersatz

Enthält folgende Neufassung

(1) Die Steuer beträgt jährlich

Im Jahr 2024

Im Jahr 2025

ab dem Jahr 2026

für den ersten Hund

€ 45,00

€ 50,00

€. 55,00

für den zweiten Hund

€ 67,00

€ 74,00

€. 81,00

für den dritten Hund und weitere

€ 84,00

€ 93,00

€ 102,00

(2) Abweichend von Abs. (1) beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich:

Im Jahr 2024 - € 515,00, im Jahr 2025 - € 530,00

ab dem Jahr 2026 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund € 545,00

Die Änderungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft mit der Maßgabe, dass sie die bisherigen Steuersätze ersetzen.

Brombachtal, 6. Oktober 2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal
Koch
Bürgermeister