Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brombachtal be-schlossen:
§ 1 (3) Nr. 6 erhält folgende neue Fassung:
Vergabe von projektbezogenen Planungsaufträgen, die im Haushalt bereits berücksichtigt wurden und über die die Gemeindevertretung zuvor Beschluss gefasst hat bis zu einem Betrag von 250.000 € im Einzelfall,
Die Satzung tritt zum 16. Oktober 2023 in Kraft.