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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“

hier:

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Bekanntmachung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 05.03.2024 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ festgestellt. Mit Bescheid vom 26.06.2024 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die 5. Änderung des FNP genehmigt (Az. RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.11/6-2023/4). Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) wirksam.

Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten von Kirchbrombach und umfasst in der Gemarkung Kirch-Brombach das Flurstück Nr. 73 in der Flur 3. Die Fläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,33 ha. Der Änderungsbereich ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Anlass für die FNP-Änderung war die geplante Entwicklung von Wohnbebauung zwischen der vorhandenen Bebauung am Ahlertweg und dem Oberem Gründelsweg. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

In der 5. Änderung des FNP werden Wohnbauflächen im Umfang von ca. 0,2 ha und potentielle Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,14 ha auf Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr), bereit gehalten. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Brombachtal (Rathaus Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die Behörden werden ferner auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch hingewiesen.

Brombachtal, den 17.10.2024
GEMEINDE BROMBACHTAL
Andreas Koch
Bürgermeister