Wie den Kreiskommunen durch Tiere in Not Odenwald mitgeteilt wurde, tritt in einigen Städten und Gemeinden des Kreises vermehrt die für Katzen tödliche Krankheit Leukose oder Katzenleukose auf. Die Tiere können zwar geimpft werden, jedoch bereiten die vielen Freigänger aus wildlebenden und landwirtschaftlichen Beständen Probleme. Diese verbreiten die Katzenkrankheit über Körperflüssigkeiten. TiNO macht darauf aufmerksam, dass die Zahl der gemeldeten Fundtiere in den letzten Wochen angestiegen ist.
Wir weisen an dieser Stelle aus gegebenem Anlass darauf hin, dass seit 2019 in Brombachtal eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Kraft ist.
Diese wurde erlassen, da sich Meldungen häuften, wonach sich freilaufende Katzen unkontrolliert im Gemeindegebiet vermehren. Wir verweisen hier auf den § 1 der Verordnung in dem geregelt ist, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die in ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, dazu verpflichtet sind, die Tiere vorher durch einen Tierarzt kastrieren und markieren zu lassen. Die gilt auch für Katzen die beispielsweise auf Höfen oder landwirtschaftlichen Betrieben leben. Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, gilt im Übrigen ebenfalls als Katzenhalterin beziehungsweise Katzenhalter.
Wer dieser Verordnung zuwider handelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von 5,00 bis 1.000,00 Euro belegt werden.
Die Verordnung kann zudem auf der Homepage der Gemeinde Brombachtal unter der Rubrik „Rathaus“ und dann „Satzungen“ nachgelesen werden.