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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass und auf Nachfrage weisen wir auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brombachtal hin.

Nach § 1 dieser Satzung wird die Pflicht zur Reinigung öffentlicher Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

Gemäß § 2 (1) sind innerhalb geschlossener Ortschaften alle öffentlichen Straßen und außerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen, an die bebaute Grundstücke angrenzen zu reinigen.

Nach (2) erstreckt sich die Reinigungspflicht auf folgende Bereiche:

a)

Fahrbahnen, Radwege, Mopedwege und Standspuren,

b)

Parkplätze

c)

Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,

d)

Gehwege

e)

Überwege

f)

Böschungen, Stützmauern, u. a.

In § 4 ist dargelegt, dass die Reinigungspflicht die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst umfasst.

Gemäß § 7 (1) S. 1 erstreckt sich die zu reinigende Fläche vom Grundstück aus - in der Breite - in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt - bis zur Mitte der Straße.

Nach S. 2 vergrößert sich die Fläche bei Eckgrundstücken bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.

Die vollständige PDF-Version können Sie auf unserer Homepage www.brombachtal.de einsehen.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung