am Dienstag, 28.10.2025
im Sitzungssaal im Rathaus Kirchbrombach
| Beginn der Sitzung: | 19:00 Uhr |
| Ende der Sitzung: | 20:20 Uhr |
Es sind anwesend:
1. Beigeordneter:
Deffke, Tim (SPD); Vertretung für BGM Andreas Koch (CDU)
Ausschussmitglieder:
Fill, Ulrike (CDU)
Wölfelschneider, Hary (SPD)
Jöckel, Nico (CDU)
Ruff, Sabine (G.S.B.) ab TOP 2 – Vertretung für Frau Monja Germann (G.S.B.)
Trumpfheller, Günther (SPD) – Vertretung für Herr André Wieck (SPD)
von der CDU-Fraktion:
Röser, Jürgen (CDU)
von der G.S.B.-Fraktion:
Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)
vom Gemeindevorstand:
Kurz, Stefan (CDU)
Mally, Thomas (G.S.B.)
Schriftführung:
Thierolf, Nicole
Tagesordnung
| 1. | Genehmigung Protokoll 26.08.2025 |
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| 2. | Beschlussvorschlag hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Brombachtal | (VL-20/2025) |
| 3. | Stromkonzessionsvertrag – finaler Entwurf | (VL-140/2025) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Brombachtal | (VL-143/2025) |
| 5. | Antrag auf Bewerbung zur „Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Förderprogramm Dorfentwicklung im Jahr 2026“ | (VL-145/2025) |
| 6. | Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten und des amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Brombachtal | (VL-147/2025) |
| 7. | Anpassung der Hauptsatzung, § 6 Öffentliche Bekanntmachungen | (VL-155/2025) |
| 8. | Verschiedenes |
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Ausschussvorsitzende Ulrike Fill eröffnet die Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
öffentliche Sitzung
1. | Genehmigung Protokoll 26.08.2025 |
Das Protokoll vom 26.08.2025 wurde mit 3 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
2. | Beschlussvorschlag hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Brombachtal | VL-20/2025 |
Diese Satzung war bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2025 beschlossen worden. Von Seiten der Verwaltung wurde verpasst, diese zu veröffentlichen.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde empfohlen, die Satzung neu beschließen zu lassen. Lediglich der Wortlaut zu § 11 Inkrafttreten von „Diese Satzung tritt zum 08.03.2025 in Kraft“ auf „Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft“ wurde verändert.
Nach einer kurzen Aussprache hat der Haupt- und Finanzausschuss entschieden, zu diesem Punkt keine Abstimmung durchzuführen und die Satzung zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzugeben.
3. | Stromkonzessionsvertrag– finaler Entwurf | VL-140/2025 |
Am 04.08.2025 fand eine Verhandlung, zwecks der Neuvergabe des Konzessionsvertrages für das Kommunale Stromnetz der Gemeinde, statt.
An der Verhandlung nahmen Bürgermeister Koch, Frau Orner von der Gemeinde, Vertreter der E-Netz Südhessen AG, Vertreter der ENTEGA AG, sowie Herr Dr. Schneevogl und Frau Dr. Elsenbast von der Kanzlei Görg teil.
Die Kanzlei wurde durch die Gemeinde beauftragt bei dem Vergabeverfahren und dem Vertragsabschluss bezüglich der Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages zu beraten und zu unterstützen. Es wurde über den Entwurf des Stromkonzessionsvertrages im Hinblick auf Änderungswünsche seitens der Bietergemeinschaft verhandelt.
Nach langer Verhandlung sind nun die finalen Dokumente zum Konzessionsvertrag verfügbar. Der Vertrag soll ab dem 01.07.2025 beginnen und bis zum 30.06.2045 enden. Das Protokoll zur Verhandlung vom 04.08.2025, der Auswertungsvermerk und der finale Entwurf des Stromkonzessionsvertrages sind dem Dokument beigefügt.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Konzessionsvertrag in vorgelegter Form zu schließen.
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Konzessionsvertrag in der vorgelegten Form zuzustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
4. | Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Brombachtal | VL-143/2025 |
Die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser wurde seither in regelmäßigen Abständen von drei Jahren überprüft, beraten und beschlossen. Künftig ist eine Überprüfung in zweijährigem Rhythmus vorgesehen, um schneller auf Preisentwicklungen und allgemeinen Veränderungen reagieren zu können. Die entsprechende Kalkulation, Nachkalkulation und die dritte Änderung der Entwässerungssatzung werden dem Parlament im Vorfeld der Sitzung vorgelegt. Gemäß der aktuellen Planung soll diese zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Die Tabelle zeigt die aktuellen Gebühren und die Gebühren der Neukalkulation 2026-2027.
| Aktueller Gebührensatz | Errechneter Gebührensatz ohne VJ. Ausgleich | Errechneter Gebührensatz mit VJ. Ausgleich |
| Schmutzwassergebühr | 2,85 €/ m³ |
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| 2026 |
| 3,17 €/m³ | 2,37 €/m³ |
| 2027 |
| 3,11 €/m³ | 2,37 €/m³ |
| Grundgebühren Schmutzwasserbeseitigung |
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| Q3 4,0 (QN 2,5) | 2,53 €/Monat | 2,53 €/ Monat | 2,53 €/ Monat |
| Q3 10 (QN 6) | 6,33 €/Monat | 6,33 €/Monat | 6,33 €/Monat |
| Q3 16 (QN 10) | 10,14 €/Monat | 10,14 €/Monat | 10,14 €/Monat |
| Q3 25 (QN 15) | 15,84 €/Monat | 15,84 €/Monat | 15,84 €/Monat |
| Niederschlagswassergebühr | 0,38 €/m³ |
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| 2026 |
| 0,41 €/m³ | 0,25 €/m³ |
| 2027 |
| 0,41 €/m³ | 0,25 €/m³ |
| Grundgebühr Niederschlagswasserbeseitigung | 0,03 €/m³ | 0,03 €/m³ | 0,03 €/m³ |
Die Verwaltung empfiehlt, die ermittelten Gebührensätze mit dem Vorjahresausgleich ab dem 01.01.2026 zu erheben.
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung in vorgelegter Form zu beschließen.
| Beratungsergebnis: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
5. | Antrag auf Bewerbung zur „Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Förderprogramm Dorfentwicklung im Jahr 2026“ | VL-145/2025 |
Die Bewerbung in das Förderprogramm Dorfentwicklung ist von den Gemeindegremien zu beschließen. Hierzu ist ein Antrag des Vorstandes oder des Bürgermeisters notwendig, welcher als Anlage beiliegt.
Zur Information über das Förderprogramm wurden die Präsentation der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises zur Förderung kommunaler und privater Projekte beigefügt, ebenso die Information zum Bewerbungsverfahren, auf deren Grundlage das kommunale Entwicklungskonzept erarbeitet wurde.
Als 4. Anlage wurde das kommunale Entwicklungskonzept im Vorabzug mit Stand vom 22.09.2025 beigefügt. Bis zu den Gremiensitzungen im Oktober wird die Bearbeitung abgeschlossen sein und eine finale Version vorliegen.
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Brombachtal möge der Gemeindevertretung empfehlen, den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2026 als Förderschwerpunkt zu stellen.
Für die Bewerbung wurde ein kommunales Entwicklungskonzept gemäß den durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) vorgegebenen Mindestanforderungen (Stand Januar 2025) erarbeitet, welches im Weiteren die Grundlage für die Umsetzung der Dorfentwicklung darstellt.
| Beratungsergebnis: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
6. | Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten und des amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Brombachtal | VL-147/2025 |
Der Gemeinde Brombachtal liegt eine Änderungskündigung des Wittich-Verlages zur Herausgabe der Brombachtal Nachrichten (amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Brombachtal) ab dem 01.01.2026 vor. Diese ist inhaltsgleich mit allen anderen Kommunen des Odenwaldkreises, die die Zeitung als amtliches Bekanntmachungsorgan nutzen.
Bisher waren die wesentlichen Vertragsmodalitäten wie folgt:
Die Änderungskündigung sieht ab dem 01.01.2026 folgendes vor:
In Verhandlungen mit dem Verlag konnte folgendes Alternativangebot erreicht werden:
Die lange Vorlaufzeit – bedingt durch die Posteinlieferung und Zustellung (vier Werktage, Vorgabe der Post) macht eine Fortführung als amtliches Bekanntmachungsorgan schwierig, da Veröffentlichungen für Sitzungen dann einen sehr langen Vorlauf benötigen. Auch weitere amtliche Bekanntmachungen der Verwaltung sind dann nur mit mindestens zwei Wochen Vorlauf möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auf jeden Fall die amtlichen Bekanntmachungen ab dem 01.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Dies ist nach § 5a Abs. 1 der Beschlussvorlage VL-147/2025
Hessischen Bekanntmachungsverordnung möglich und mittlerweile auch häufig anzutreffen. Die bis April 2025 in einer Zeitung zu tätigende Hinweisbekanntmachung ist entfallen.
Unabhängig hiervon muss der Gemeindevorstand entscheiden, ob der Vertrag mit dem Wittich-Verlag hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten als Gemeindezeitung für die Bürger und Vereine zumindest für ein Jahr fortgeführt werden soll. Natürlich könnten auch hier weiter alle städtischen Informationen für die Bürger veröffentlicht werden, nur nicht mehr als offizielle „amtliche Bekanntmachungen“.
Sollte dies keine Mehrheit finden, muss die Kündigung gegenüber dem Verlag schriftlich ausgesprochen werden und bis zum 30.09.2025 dort vorliegen.
Der Wittich-Verlag würde der Gemeinde im Fall der Vertragsfortführung zusätzlich die „MeinOrt-App“ zur Bürgerinformation zur Verfügung stellen. Von den Kreiskommunen wurde geprüft, ob es eine Alternative zum Wittich-Verlag gibt. Hierzu haben sich zwei unterfränkische Verlage präsentiert und bislang ungefähre Kosten genannt. Hierbei hat sich gezeigt, dass dies – zumindest zum 01.01.2026 – für Brombachtal keine verlässliche und wirtschaftliche Option ist.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung empfiehlt es sich, die geänderten Gegebenheiten mit neuem, längerem Vorlauf – bedingt durch den Redaktionsschluss in der Vorwoche – bei dem allen Beteiligten bekannten Partner und dessen Redaktionssystem, dem Linus-Wittich-Verlag, für ein Jahr umzusetzen und entsprechende Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Während dieser Zeit können neue Angebote eingeholt und für einen möglichen Wechsel ab 2027 ausführlich geprüft werden. Tatsache ist zudem, dass laut Vergabestelle eine Ausschreibung mit vorab erstelltem Leistungsverzeichnis und einem Bewertungssystem durchgeführt werden muss.
Der Gemeindevorstand gibt hier keine Beschlussempfehlung ab und verweist diese Angelegenheit zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und weiterführend zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung.
Von Seiten der Verwaltung soll der Verlag informiert werden, dass eine politische Entscheidung erst am 4.11.2025 getroffen werden kann.
Empfehlung:
Beschlussempfehlungen:
Beschlussempfehlung zu 1:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die amtlichen Bekanntmachungen ab dem 01.01.2026 nach § 5a Abs. 1 der Hessischen BekanntmachungsVO im Internet bekannt zu machen. Die erforderliche Änderung der Hauptsatzung erfolgt als separater Beschluss.
| Beratungsergebnis zu Beschlussempfehlung 1: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Beschlussempfehlung zu 2 a):
Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Fortführung der Brombachtal Nachrichten in Kooperation mit dem Linus-Wittich Verlag zu den genannten Konditionen in wöchentlicher Form.
Die Vertragslaufzeit soll ein Jahr betragen.
| Beratungsergebnis zu Beschlussempfehlung 2 a): | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 4 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
Beschlussempfehlung zu 2 b):
Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Fortführung der Brombachtal Nachrichten in Kooperation mit dem Linus-Wittich Verlag zu den genannten Konditionen in 14 -tägiger Form.
Die Vertragslaufzeit soll ein Jahr betragen.
| Beratungsergebnis zu Beschlussempfehlung 2 b): | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 0 |
| dagegen: | 4 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
| 7. | Anpassung der Hauptsatzung, § 6 Öffentliche Bekanntmachungen | VL-155/2025 |
Aufgrund der Änderungskündigung des Linus Wittich Verlags und der damit verbundenen längeren Vorlaufzeiten für die Eingabe von Ankündigungen und Texten infolge der Umstellung der Zustellung durch die Post wird die Nutzung des bisherigen amtlichen Bekanntmachungsorgans (BrombachtalNachrichten) wesentlich erschwert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veröffentlichung weiterhin wöchentlich oder künftig im zweiwöchentlichen Rhythmus erfolgen soll.
Aus diesem Grund schlägt die Gemeindeverwaltung vor, amtliche Bekanntmachungen ab dem 01.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Dies ist nach § 5a Abs. 1 der Hessischen Bekanntmachungsverordnung möglich und mittlerweile auch häufig anzutreffen. Die bis April 2025 in einer Zeitung zu tätigende Hinweisbekanntmachung ist entfallen.
Zu dieser Thematik und den damit verbundenen Auswirkungen haben sich die Kreiskommunen die Einschätzungen der Kommunalaufsicht eingeholt. Die Rückmeldung ist im Folgenden kurz zusammengefasst:
Selbstverständlich können Bekanntmachungen weiterhin in den „Brombachtal Nachrichten” erscheinen. Allerdings sind etwaige Fristen hier irrelevant. Die fristgerechte öffentliche Bekanntmachung erfolgt im jeweiligen Fall auf der Homepage der Gemeinde.
Anmerkung zur Anlage:
Gemäß der Mustersatzung des HSGB wurde wie folgt gekennzeichnet:
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Art und Weise der Bekanntmachungen gemäß § 6 „Öffentliche Bekanntmachungen” der Hauptsatzung wie in der Anlage vorgegeben abzuändern. Ab dem 01.01.2026 soll die Internetseite der Gemeinde Brombachtal als offizielles Bekanntmachungsorgan anstelle des bisherigen Amtsblattes dienen.
| Beratungsergebnis: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 5 |
| davon anwesend: | 5 |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 4 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
8. | Verschiedenes |
| 8.1 | Ausschussvorsitzende Ulrike Fill bittet um Unterstützung für den Tante ENSO-Laden. |
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| 8.2 | Beigeordneter Thomas Mally erkundigt sich nach der Finanzierung der Geschenke für die Kinder auf dem Brombachtaler Weihnachtsmarkt. In diesem Kontext teilt Herrn Röser mit, dass ein Antrag auf Vereinsförderung bei der Verwaltung eingereicht wurde. |
Ausschussvorsitzende Ulrike Fill schließt die Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses um 20:20 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.
Brombachtal, 30.10.2025
Ausschussvorsitzende | Schriftführerin |
Ulrike Fill | Nicole Thierolf |