Nachrücker in die Gemeindevertretung
Frau Petra Drexelius (SPD) hat mit Schreiben vom 28.08.2023 und 12.10.2023 mitgeteilt, dass sie ihren Wohnsitz zum 01.11.2023 verlegen wird. Gemäß § 33 (1) Nummer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet sie somit auf ihren Platz in der Gemeindevertretung und ist zum 31.10.2023 ausgeschieden.
Gemäß § 34 (3) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 (3) Nummer 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich hiermit als nächsten Nachrücker fest:
Vom Wahlvorschlag der SPD Herrn Hary Wölfelschneider, Steinertsweg 26 A, Langenbrombach.
Gemäß § 34 (4) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit §§ 25 – 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Gemeindewahlleiter, Rathaus, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, einzureichen.