Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Februar 2023 (GVBl. I S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal am 05. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 8.780.842 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf — -8.989.173 EUR
mit dem Saldo von — -208.331 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -208.331 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 294.752 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 168.650 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -2.571.000 EUR
mit einem Saldo von — -2.402.350 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -148.269 EUR
mit einem Saldo von — 1.851.731 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von — -255.867 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2024 nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz, bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz in der von der Gemeindevertretung am 05.03.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
| (Grundsteuer A) auf — 500 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 1.050 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer |
| Gewerbesteuer auf — 400 v.H. |
Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| 1) | In den Teilhaushalten 1-2, 4-6, 7-8 und 9-15 werden jeweils untereinander die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen und Auszahlungen -mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen und Auszahlungen sowie der Mittel für Fraktionen und Verfügungsmittel - gemäß § 20 Abs. 2 und 4 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungs-unwirksame Aufwendungen dieser Aufwandsarten entsprechend. |
| 2) | Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie deren Auszahlungen werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen. |
| 3) | Zahlungswirksame Mehrerträge, sowie Mehreinzahlungen können nach § 19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen, sowie Mehrauszahlungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen. |
| 4) | Die Investitionen der Teilhaushalte 1-6, 7-12 und 13-15 bilden jeweils untereinander ein eigenes Budget (INV). |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brombachtal für das
Haushaltsjahr 2024
Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Brombachtal für das Haushaltsjahr 2024:
| a) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahme in Höhe von |
2.000.000 Euro
(in Worten: zwei Millionen Euro),
|
| gemäß § 103 Abs. 2 HGO und |
| b) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von |
1.000.000 Euro
(in Worten: eine Million Euro),
|
| gemäß §105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2024 bis 02.12.2024 im Rathaus Zimmer 5, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.