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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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N I E D E R S C H R I F T​​​​​​​ über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

am Dienstag, 04.11.2025

im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:03 Uhr

Ende der Sitzung:

20:49 Uhr

Es sind anwesend:

Bürgermeister

Koch, Andreas (CDU)

von der CDU-Fraktion:

Fill, Ulrike (CDU)

Fischer, Thilo (CDU)

Jöckel, Nico (CDU)

Röser, Christiane (CDU)

Röser, Jürgen (CDU)

Tenhaef, Maria (CDU)

von der SPD-Fraktion:

Hennemann, Oliver (SPD)

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Rupprecht, Johannes (SPD)

Strabel, Ben (SPD)

Wieck, André (SPD)

Wölfelschneider, Hary (SPD)

von der G.S.B.-Fraktion:

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)

Ruff, Sabine (G.S.B.) ab 19:20 Uhr,

(TOP 5)

von der FDP-Fraktion:

Müller, Rainer (FDP)

von der Grüne-Fraktion:

Ertl, Frank (Grüne)

vom Gemeindevorstand:

Mally, Thomas (G.S.B.)

Eckel, Jan (CDU)

Entschuldigt von der Gemeindevertretung:

Germann, Monja (G.S.B)

Trumpfheller, Günther (SPD)

Fehlend von der Gemeindevertretung:

Ditter, Lilli (CDU)

Entschuldigt vom Gemeindevorstand:

Kurz, Stefan (CDU)

Fehlend vom Gemeindevorstand:

Deffke, Tim (SPD)

Wieck, Eva (SPD)

Schriftführung:

Steiger, Simone

Tagesordnung

1.

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.09.2025

2.

Beschlussvorschlag hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Brombachtal

(VL-20/2025)

3.

Stromkonzessionsvertrag – finaler Entwurf

(VL-140/2025)

4.

Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Brombachtal

(VL-143/2025)

5.

Antrag auf Bewerbung zur „Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Förderprogramm Dorfentwicklung im Jahr 2026“

(VL-145/2025)

6.

Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten und des amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Brombachtal

(VL-147/2025)

7.

Anpassung der Hauptsatzung, § 6 Öffentliche Bekanntmachungen

(VL-155/2025)

8.

Antrag auf Zustimmung der Absichtserklärung zur Eröffnung und zum Betrieb eines Tante ENSO-Supermarktes

(VL-163/2025)

9.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

10.

Verschiedenes

Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:03 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.09.2025

Das Protokoll vom 02.09.2025 wird mit 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen.

2.

Beschlussvorschlag hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Brombachtal

VL-20/2025

Die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Ulrike Fill, berichtet von den Beratungen der vergangenen Ausschusssitzung. Aufgrund offener Fragen konnte keine Abstimmung durchgeführt werden, sodass keine Beschlussempfehlung gegeben werden kann.

Diese Satzung war bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2025 beschlossen worden. Von Seiten der Verwaltung wurde verpasst, diese zu veröffentlichen.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde empfohlen, die Satzung neu beschließen zu lassen. Lediglich der Wortlaut zu § 11 Inkrafttreten von „Diese Satzung tritt zum 08.03.2025 in Kraft“ auf „Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft“ wurde verändert.

Nach Klärung der aufgeworfenen Fragen, einer kurzen inhaltlichen Diskussion und den entsprechenden Erläuterungen zur vorherigen Satzung wird der Sachstand verdeutlicht und die Beschlussfassung durchgeführt. Gleichzeitig ergeht der Appell an die Gemeindeverwaltung, künftige Veröffentlichungen ordnungsgemäß und fristgerecht vorzunehmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate in vorgelegter Form, lediglich der § 2 Abs. 3 Nr. 1 wird gestrichen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

15

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

1

Stimmenthaltung:

0

3.

Stromkonzessionsvertrag – finaler Entwurf

VL-140/2025

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Ulrike Fill, berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt aus der Beratung des Ausschusses und erläutert den dort gefassten positiven Beschluss.

Am 04.08.2025 fand eine Verhandlung, zwecks der Neuvergabe des Konzessionsvertrages für das Kommunale Stromnetz der Gemeinde, statt.

An der Verhandlung nahmen Bürgermeister Koch, Frau Orner von der Gemeinde, Vertreter der E-Netz Südhessen AG, Vertreter der ENTEGA AG, sowie Herrn Dr. Schneevogl und Frau Dr. Elsenbast von der Kanzlei Görg teil.

Die Kanzlei wurde durch die Gemeinde beauftragt bei dem Vergabeverfahren und dem Vertragsabschluss bezüglich der Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages zu beraten und zu unterstützen. Es wurde über den Entwurf des Stromkonzessionsvertrages im Hinblick auf Änderungswünsche seitens der Bietergemeinschaft verhandelt.

Nach langer Verhandlung sind nun die finalen Dokumente zum Konzessionsvertrag verfügbar. Der Vertrag soll ab dem 01.07.2025 beginnen und bis zum 30.06.2045 enden. Das Protokoll zur Verhandlung vom 04.08.2025, der Auswertungsvermerk und der finale Entwurf des Stromkonzessionsvertrages sind dem Dokument beigefügt.

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Konzessionsvertrag in vorgelegter Form zu schließen.

Es werden keine Fragen gestellt, sodass die Beschlussfassung erfolgen kann.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Konzessionsvertrag in der vorgelegten Form.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

15

Abstimmung:

dafür:

15

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

4.

Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Brombachtal

VL-143/2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Ulrike Fill, über die Beratungen im Ausschuss und erläutert den im Gremium gefassten positiven Beschluss.

Die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser wurde seither in regelmäßigen Abständen von drei Jahren überprüft, beraten und beschlossen. Künftig ist eine Überprüfung in zweijährigem Rhythmus vorgesehen, um schneller auf Preisentwicklungen und allgemeinen Veränderungen reagieren zu können. Die entsprechende Kalkulation, Nachkalkulation und die dritte Änderung der Entwässerungssatzung werden dem Parlament im Vorfeld der Sitzung vorgelegt. Gemäß der aktuellen Planung soll diese zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Die Tabelle zeigt die aktuellen Gebühren und die Gebühren der Neukalkulation 2026-2027

Die Verwaltung empfiehlt, die ermittelten Gebührensätze mit dem Vorjahresausgleich ab dem 01.01.2026 zu erheben.

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, kann die Beschlussfassung erfolgen und über den Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt die 3. Satzungsänderung der Entwässerungssatzung in vorgelegter Form.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

15

Abstimmung:

dafür:

15

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

5.

Antrag auf Bewerbung zur „Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Förderprogramm Dorfentwicklung im Jahr 2026“

VL-145/2025

Die Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren sowie des Haupt- und Finanzausschusses berichten aus den Beratungen ihrer Ausschüsse und teilen die dort geäußerte Zustimmung mit.

Die Bewerbung in das Förderprogramm Dorfentwicklung ist von den Gemeindegremien zu beschließen. Hierzu ist ein Antrag des Vorstandes oder des Bürgermeisters notwendig, welcher als Anlage beiliegt.

Zur Information über das Förderprogramm wurden die Präsentation der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises zur Förderung kommunaler und privater Projekte beigefügt, ebenso die Information zum Bewerbungsverfahren, auf deren Grundlage das kommunale Entwicklungskonzept erarbeitet wurde.

Als 4. Anlage wurde das kommunale Entwicklungskonzept (KEK) im Vorabzug mit Stand vom 01.10.2025 beigefügt. Die finale Version des KEK wurde als Anhang beigefügt.

Im Anschluss an einen kurzen Austausch und die Beantwortung von Fragen zur allgemeinen Förderthematik wird zur Beschlussfassung übergegangen und die Abstimmung durchgeführt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2026 als Förderschwerpunkt zu stellen.

Für die Bewerbung wurde ein kommunales Entwicklungskonzept gemäß den durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) vorgegebenen Mindestanforderungen (Stand Januar 2025) erarbeitet, welches im Weiteren die Grundlage für die Umsetzung der Dorfentwicklung darstellt.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

16

Abstimmung:

dafür:

16

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

Auf Vorschlag der Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses beschließt das Gremium einstimmig, zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachstands die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte 6 und 7 zu tauschen. Zunächst wird somit der Tagesordnungspunkt 7 behandelt, anschließend erfolgt die Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.

7.

Anpassung der Hauptsatzung, § 6 Öffentliche Bekanntmachungen

VL-155/2025

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt über die Beratungen im Ausschuss und gibt das Ergebnis der Beschlussempfehlung bekannt. Im Anschluss an einen kurzen Austausch und die Beantwortung einer Frage zur Sicherstellung des Informationszugangs für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang wird zur Abstimmung übergegangen.

Sachstand:

Aufgrund der Änderungskündigung des Linus Wittich Verlags und der damit verbundenen längeren Vorlaufzeiten für die Eingabe von Ankündigungen und Texten infolge der Umstellung der Zustellung durch die Post wird die Nutzung des bisherigen amtlichen Bekanntmachungsorgans (Brombachtal-Nachrichten) wesentlich erschwert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veröffentlichung weiterhin wöchentlich oder künftig im zweiwöchentlichen Rhythmus erfolgen soll.

Aus diesem Grund schlägt die Gemeindeverwaltung vor, amtliche Bekanntmachungen ab dem 01.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Dies ist nach § 5a Abs. 1 der Hessischen Bekanntmachungsverordnung möglich und mittlerweile auch häufig anzutreffen. Die bis April 2025 in einer Zeitung zu tätigende Hinweisbekanntmachung ist entfallen.

Zu dieser Thematik und den damit verbundenen Auswirkungen haben sich die Kreiskommunen die Einschätzungen der Kommunalaufsicht eingeholt. Die Rückmeldung ist im Folgenden kurz zusammengefasst:

Aktuell ist das derzeitige Amtsblatt als eine Zeitung anzusehen.

Sollte es ab 2026 in einem zweiwöchigen Rhythmus erscheinen, handeln wir nicht mehr rechtskonform nach der HGO, da Zeitungen mindestens einmal wöchentlich erscheinen müssen.

Die Folge ist, dass die Hauptsatzung der betroffenen Kommunen geändert werden muss und ein neues Bekanntmachungsorgan (Verweis auf reine Internetbekanntmachung) bestimmt werden muss, auch aufgrund der anstehenden Kommunalwahl 2026.

Die Kommunalaufsicht vertritt die Ansicht, dass eine Änderung der Hauptsatzung jetzt noch möglich bzw. sogar zwingend erforderlich ist und die Ausschließungsgründe nach der HGO hier nicht greifen.

Selbstverständlich können Bekanntmachungen weiterhin in den „Brombachtal Nachrichten” erscheinen. Allerdings sind etwaige Fristen hier irrelevant. Die fristgerechte öffentliche Bekanntmachung erfolgt im jeweiligen Fall auf der Homepage der Gemeinde.

Anmerkung zur Anlage:

Gemäß der Mustersatzung des HSGB wurde wie folgt gekennzeichnet:

-

gelb = angepasst

-

rot = alt, entfällt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Art und Weise der Bekanntmachungen gemäß § 6 „Öffentliche Bekanntmachungen” der Hauptsatzung wie in der Anlage vorgegeben abzuändern. Ab dem 01.01.2026 soll die Internetseite der Gemeinde Brombachtal als offizielles Bekanntmachungsorgan anstelle des bisherigen Amtsblattes dienen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

16

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

1

Stimmenthaltung:

1

6.

Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten und des amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Brombachtal

VL-147/2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Ulrike Fill, über die Beratungen im Ausschuss und erläutert die dort beschlossene Aufteilung der ursprünglichen Beschlussvorlage in drei separate Beschlussempfehlungen. Es schließt sich eine inhaltliche Diskussion zu den Themen Erscheinungsrhythmus, neue Zustellweise und Laufzeit an, in deren Rahmen offene Fragen geklärt werden, bevor die Beschlussfassung erfolgt.

Sachstand:

Der Gemeinde Brombachtal liegt eine Änderungskündigung des Wittich-Verlages zur Herausgabe der Brombachtal Nachrichten (amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Brombachtal) ab dem 01.01.2026 vor. Diese ist inhaltsgleich mit allen anderen Kommunen des Odenwaldkreises, die die Zeitung als amtliches Bekanntmachungsorgan nutzen.

Bisher waren die wesentlichen Vertragsmodalitäten wie folgt:

-

Wöchentliche Erscheinungsweise Freitag

-

Zustellung durch Austräger

-

Redaktionsschluss Dienstag der Erscheinungswoche

-

Kosten für 2025: ca. 21.200 EUR brutto, Tendenz steigend, da an Mindestlohn gebunden

Die Änderungskündigung sieht ab dem 01.01.2026 folgendes vor:

-

14 – tägige Erscheinungsweise Freitag

-

Zustellung durch die Deutsche Post AG

-

Redaktionsschluss: Dienstag der Vorwoche

-

Kosten für 2026: ca. 15.800 EUR brutto

In Verhandlungen mit dem Verlag konnte folgendes Alternativangebot erreicht werden:

-

Wöchentliche Erscheinungsweise Freitag

-

Zustellung durch die Deutsche Post AG

-

Redaktionsschluss: Dienstag der Vorwoche

-

Kosten für 2026: ca. 19.000 EUR brutto

Die lange Vorlaufzeit – bedingt durch die Posteinlieferung und Zustellung (vier Werktage, Vorgabe der Post) macht eine Fortführung als amtliches Bekanntmachungsorgan schwierig, da Veröffentlichungen für Sitzungen dann einen sehr langen Vorlauf benötigen. Auch weitere amtliche Bekanntmachungen der Verwaltung sind dann nur mit mindestens zwei Wochen Vorlauf möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auf jeden Fall die amtlichen Bekanntmachungen ab dem 01.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Dies ist nach § 5a Abs. 1 der Hessischen Bekanntmachungsverordnung möglich und mittlerweile auch häufig anzutreffen. Die bis April 2025 in einer Zeitung zu tätigende Hinweisbekanntmachung ist entfallen.

Unabhängig hiervon muss der Gemeindevorstand entscheiden, ob der Vertrag mit dem Wittich-Verlag hinsichtlich der Brombachtal Nachrichten als Gemeindezeitung für die Bürger und Vereine zumindest für ein Jahr fortgeführt werden soll. Natürlich könnten auch hier weiter alle städtischen Informationen für die Bürger veröffentlicht werden, nur nicht mehr als offizielle „amtliche Bekanntmachungen“.

Sollte dies keine Mehrheit finden, muss die Kündigung gegenüber dem Verlag schriftlich ausgesprochen werden und bis zum 30.09.2025 dort vorliegen.

Der Wittich-Verlag würde der Gemeinde im Fall der Vertragsfortführung zusätzlich die „MeinOrt-App“ zur Bürgerinformation zur Verfügung stellen. Von den Kreiskommunen wurde geprüft, ob es eine Alternative zum Wittich-Verlag gibt. Hierzu haben sich zwei unterfränkische Verlage präsentiert und bislang ungefähre Kosten genannt. Hierbei hat sich gezeigt, dass dies – zumindest zum 01.01.2026 – für Brombachtal keine verlässliche und wirtschaftliche Option ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung empfiehlt es sich, die geänderten Gegebenheiten mit neuem, längerem Vorlauf – bedingt durch den Redaktionsschluss in der Vorwoche – bei dem allen Beteiligten bekannten Partner und dessen Redaktionssystem, dem Linus-Wittich-Verlag, für ein Jahr umzusetzen und entsprechende Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Während dieser Zeit können neue Angebote eingeholt und für einen möglichen Wechsel ab 2027 ausführlich geprüft werden. Tatsache ist zudem, dass laut Vergabestelle eine Ausschreibung mit vorab erstelltem Leistungsverzeichnis und einem Bewertungssystem durchgeführt werden muss.

Der Gemeindevorstand gibt hier keine Beschlussempfehlung ab und verweist diese Angelegenheit zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und weiterführend zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung.

Von Seiten der Verwaltung soll der Verlag informiert werden, dass eine politische Entscheidung erst am 4.11.2025 getroffen werden kann.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung der Brombachtal Nachrichten in Kooperation mit dem Linus-Wittich Verlag zu den genannten Konditionen in wöchentlicher Form. Die Vertragslaufzeit soll ein Jahr betragen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

16

Abstimmung:

dafür:

16

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

0

8.

Antrag auf Zustimmung der Absichtserklärung zur Eröffnung und zum Betrieb eines Tante ENSO-Supermarktes

VL-163/2025

Bürgermeister Andreas Koch, gibt eine Zusammenfassung und erläutert den aktuellen Sachstand, wobei er die Bedeutung der Sicherstellung der Nahversorgung der Brombachtalerinnen und Brombachtaler hervorhebt.

Zum 31. Dezember 2025 schließt der Lebensmittelmarkt Brombachtal. Um die Nahversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten fand am Montag, 20. Oktober 2025, die Vorstellung dieses Geschäftsmodells eines „ENSO-Supermarktes“ im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach statt. Teilgenommen haben Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, Ortsbeiratsmitglieder und Gewerbetreibende.

Eine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit in Brombachtal ist die Zustimmung der Absichtserklärung durch die Gemeindevertretung. Direkte Kosten entstehen für die Gemeinde Brombachtal nicht. Durch eine Kampagne, die noch zu vereinbaren ist, sollen mind. 600 Brombachtaler Bürger*Innen „Genossenschaftsanteile“ im Wert von jeweils 100 Euro erwerben.

Es folgt ein intensiver Austausch, in dessen Rahmen Fragen zu Themen wie dem Genossenschaftsmodell generell, Bürgerbeteiligung, den Basisvoraussetzungen, der Erfüllung der primären Rahmenbedingungen, Öffnungszeiten, Personalbesetzung, Verkehrssituation und Parkplätzen, Überbrückungszeit, Zeitplan und möglichem Kampagnenstart, kommunaler Unterstützung sowie der Abfrage rechtsverbindlicher Komponenten geklärt werden. Anschließend wird über die Beschlussempfehlung zur Absichtserklärung abgestimmt.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung stimmt der Absichtserklärung zur Eröffnung und zum Betrieb eines Tante ENSO-Supermarktes zu.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

19

davon anwesend:

16

Abstimmung:

dafür:

14

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

2

9.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Andreas Koch verliest die Mitteilungen aus dem Gemeindevorstand, wie im Folgenden aufgelistet.

1.

Bestellung von Standesamtsvertretungen

Am 21.5.2025 fand in Brombachtal ein Treffen der Standesbeamten/-beamtinnen der Gemeinden Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Brensbach statt.Hierbei wurden die Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit und Unterstützung ausgelotet und als einer der ersten Schritte die gegenseitige Vertretung in Notfällen angeregt.Dies wurde von Seiten des Gemeindevorstandes umgesetzt und zwei Standesbeamtinnen der Gemeinde Brensbach sowie eine Standesbeamtin der Gemeinde Fränkisch-Crumbach auf Widerruf für den Standesamtsbezirk Brombachtal bestellt. Das Standesamt Brombachtal nimmt im Gegenzug auch Vertretungstätigkeiten für Brensbach und Fränkisch-Crumbach wahr.

2.

Dachsanierung 2. Bauabschnitt im Bauhof

Im Zuge der Dachsanierung des Bauhofes steht der zweite Bauabschnitt an. Der südliche Bereich des Wasserlagers ist undicht und muss saniert werden. Aufgrund der Beschaffenheit und dem Zustand des Daches ist eine Reparatur nicht möglich. Die schon 2024 in einem anderen Bereich durchgeführte Dacheindeckung mit Trapezblechen wird weitergeführt. Die zu sanierende Teilfläche soll ca. 100 m² betragen. Hierfür hat der Gemeindevorstand seine Zustimmung erteilt. Die Dachsanierung soll noch in den nächsten beiden Jahren weitergeführt werden mit ähnlich großen Bauabschnitten.

3.

Förderbescheid zum Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Im August 2025 ging der Gemeinde Brombachtal der Zuwendungsbescheid für das Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz zu. Die Bearbeitung wird im Auftrag der Gemeinde durch den Wasserverband Mümling begleitet.In der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde festgelegt, dass bis 2027 die europäischen Gewässer in einen „guten“ Zustand versetzt werden sollen. Der Beschreibung „gut“ wurden in unterschiedlichen Bereichen (z.B. ökologisch, chemisch, mengenmäßig) Bewertungskriterien zugeordnet. Auch die Durchgängigkeit für Wasserorganismen (Fischfauna, Makrozooben, Makrophyten und Phytoben) soll hergestellt werden. Der Brombach ist ein im Rahmen der WRRL erfasstes und bewertetes Gewässer. Über das Förderprojekt soll die Durchgängigkeit wiederhergestellt werden. Es handelt sich hierbei überwiegend um den Rückbau von Abstürzen und bei Durchlässen die Schaffung einer Gewässersohle, in der Wasserorganismen wandern können.Die Arbeiten werden vom Röder Wasserbau durchgeführt.Der Gesamtinvestition liegt bei rd. 110.000 € mit einer Förderquote von 90 %. Die Arbeiten beginnen im Herbst/Winter 2026 mit Gehölzarbeiten. Die Arbeiten im Gewässer werden in 2027 durchgeführt. Mittel für den Eigenanteil sind in der Planung für die Haushalte 2026 und 2027 vorgesehen.

4.

DGH Kirchbrombach, Aufzug - Vergabe Arbeiten Bodenplatte

Für die Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus in Kirchbrombach sind Vorarbeiten erforderlich. Zunächst muss eine Bodenplatte mit Fundament hergestellt werden. Diesen Auftrag hat der Gemeindevorstand vergeben.

5.

Beschaffung einer Fertiggarage zur Unterbringung des Notstromaggregates für die Sporthalle (Betreuungsplatz 50) und des Feuerwehrhauses Kirchbrombach

Für die Unterbringung des beschafften Notstromaggregates, wurde als Standort der Bereich an der Sporthalle vor dem Eingang zur Kegelbahn festgelegt. In diesem Bereich liegt auch die Stromeinführung in das Gebäude. Es wurde ein Auftrag für die Aufstellung einer Fertiggarage sowie die erforderlichen Fundamente vergeben.

6.

Glasfaserausbau Sanierung Straßenflächen – Gigabitprojekt Grundsatzentscheidung

Im Rahmen des Gigabitprojekts werden in unserer Gemeinde Glasfaserkabel verlegt. Dafür müssen in Gehwegen, Straßen und teilweise auch in Feldwegen Gräben mit einer Breite von etwa 60 cm ausgehoben werden. Nach der Verlegung werden die Oberflächen wiederhergestellt. In manchen Straßen gibt es bereits Schäden an den Gehwegen (Pflaster oder Gehwegplatten) und an den Fahrbahnen (Asphalt). Es ist daher sinnvoll, diese Bereiche im Zuge der Bauarbeiten gleich mit zu sanieren. Die zusätzlichen Kosten übernimmt die Gemeinde. Beispiele sind der Finkenweg und der Amselweg, wo bereits einige Asphaltflächen für eine Sanierung markiert wurden. Aktuell werden die Arbeiten in der Wilhelm-Adrian-Straße und in der Johann-Adam-Groh-Straße vorbereitet. Dort sind viele Gehwegplatten stark beschädigt und müssen vollständig erneuert werden. Da eine Wiederherstellung nur im schmalen Grabenbereich nicht sinnvoll wäre, soll der gesamte Gehweg saniert werden. Die bisherigen Gehwegplatten werden dabei durch Pflastersteine ersetzt, die eine haltbarere Oberfläche bieten. Die Gemeinde Brombachtal trägt die Kosten für die Erneuerung der restlichen Gehwegbereiche (etwa 0,8 m Breite). Insgesamt betrifft dies rund 300 m² Fläche mit voraussichtlichen Kosten von etwa 30.000 €. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, im Rahmen des Gigabitprojekts zusätzliche Asphalt-, Pflaster- und Plattenflächen entlang der Glasfasertrassen erneuern zu lassen.

7.

Feuerwehrhaus Langenbrombach - Stellplatz MTW/GWL:

Anfang 2026 erhält die Freiwillige Feuerwehr Brombachtal ein neues Einsatzfahrzeug. Die Unterstellung des Gerätewagen Logistik (GWL) soll im Feuerwehrhaus Langenbrombach erfolgen. Das Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) wird in einer neu zu errichtenden Garage neben dem Feuerwehrhaus untergestellt..

8.

Weiterbelastung der Trink- und Abwasseranschlüsse in der Ortsdurchfahrt Langenbrombach

Im Rahmen der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Langenbrombach wurden Trink- und Abwasser-Hausanschlüsse erneuert, die an die Anwohner weiterbelastet werden müssen. Hierbei entstehen für die einzelnen Eigentümer Kosten im Bereich von 350 € bis 9.600 €. Betrachtet wird hierbei die Summe aus Trink- und Abwasseranschluss. Die Summe der Kosten, die weiterbelastet werden müssen, liegt derzeit bei rd. 185.000 €.Die Kosten werden im Rahmen von Bescheiden an die Eigentümer weitergegeben. Die Bescheide werden ab November 2025 versendet.

9.

Genehmigung des Kreishaushaltes 2025

Am 23. Oktober 2025 ging die Mitteilung der Finanzabteilung des Odenwaldkreises ein. Hierin wurde mitgeteilt, dass der Kreishaushalt 2025 genehmigt und veröffentlicht ist und die Zahlen mit den Hebesätzen 2025 gerechnet wurden. Dies heißt, dass die Kreisumlage mit +1 Prozentpunkt erhöht wurde. Für Brombachtal ergibt sich daraus eine überplanmäßige Ausgabe von 52.007 € gegenüber den ursprünglichen Planzahlen im Haushalt 2025.

10.

Nachbesetzung Vorzimmer Wir freuen uns am 1. November Frau Schnellbacher im Vorzimmer des Rathauses begrüßen zu dürfen.Nach der Einarbeitung übernimmt Frau Schnellbacher die Aufgabenbereiche im Sekretariat von Frau Schäfer. Frau Schäfer ist seit 2013 bei der Gemeinde und tritt Ihren verdienten Ruhestand Mitte Dezember an.

11.

Zwischenstand und Ausblick Projektorientierte Jugendarbeit (OVBUK)

-

Schwerpunktmäßig kommen Jugendlichen zwischen 7- 12 Jahren. Ältere Jugendliche sind in den Jugendtreffs der Gemeinden mit den weiterführenden Schulen vernetzt.

-

Es fanden wöchentlichen Veranstaltungen am Freitag im Bauwagen vor dem DGH statt, mit durchschnittlich 4 Kindern. Viele Kinder in Brombachtal sind auch nachmittags bereits in Vereinen tätig.

-

Frau Frei war bisher zuständig und wechselt beruflich. Frau Aktay wird die Projektarbeit übernehmen. Sie ist ausgebildete Sozialarbeiterin und seit Jahren in den Grundschulen des Odenwaldes tätig um Angebote des Kreises umzusetzen. Sie bietet auch an, in der Grundschule Brombachtal auf das Angebot der Gemeinde hinzuweisen. Sie möchte auch eine Bedarfsabfrage innerhalb der Grundschule durchführen. Bis zum Jahresende wird der Montag statt wie bisher der Freitagnachmittag für die Angebote ausgewählt.

Alle aufkommenden Fragen seitens der Gemeindevertreter zu den einzelnen Punkten werden inhaltlich erläutert, besprochen und abschließend geklärt.

10.

Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ werden keine Beiträge eingebracht.

Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:49 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.

Brombachtal, 05.11.2025
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Schriftführerin
Dagmar Emig-Mally
Simone Steiger