im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach
| Beginn der Sitzung: | 19:00 Uhr |
| Ende der Sitzung: | 21:04 Uhr |
Es sind anwesend:
Bürgermeister
Koch, Andreas (CDU)
von der CDU-Fraktion:
Fill, Ulrike (CDU)
Fischer, Thilo (CDU)
Jöckel, Nico (CDU)
Ripper, Karsten (CDU)
Röser, Jürgen (CDU)
Tenhaef, Maria (CDU)
von der SPD-Fraktion:
Deffke, Tim (SPD)
Drexelius, Petra (SPD)
Kawecki, Lieselotte (SPD)
Strabel, Ben (SPD)
Wieck, André (SPD)
von der G.S.B.-Fraktion:
Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)
Germann, Monja (G.S.B.)
Ruff, Sabine (G.S.B.)
von der FDP-Fraktion:
Müller, Rainer (FDP)
von der Verwaltung
Grages, Sandra
Prattinger, Ingrid
Thierolf, Nicole
vom Gemeindevorstand:
Drexelius, Ralf (SPD)
Kurz, Stefan (CDU)
Mally, Thomas (G.S.B.)
entschuldigt vom Gemeindevorstand:
Wieck, Eva
entschuldigt von der Gemeindevertretung:
Bardonner, Sven Ditter, Lilli
Ertl, Frank Rupprecht, Johannes
Schriftführung:
Mohr, Felix
| 1. | Genehmigung des Protokolls vom 13.09.2022 | |
| 2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden | |
| 3. | 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ (Vortrag: Herr Walk) — (VL-10/2022) | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf | |
| b. | Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
| 4. | Bebauungsplan „Am Sportplatz - Ost, Böllstein“ (Vortrag: Herr Walk) — (VL-11/2022) | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf | |
| b. | Satzungsbeschluss | |
| 5. | Bebauungsplan Feuerwehr und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vortrag: Herr Walk) — (VL-12/2022) | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorentwürfen | |
| b. | Billigung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
| c. | Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
| 6. | Vortrag Herr Kuffer - Wohnbaustrategie des Odenwaldkreises — (MI-5/2022) | |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss — (VL-14/2022) | |
| 2019 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO | ||
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2019 gem. § 100 HGO — (VL-15/2022) | |
| 9. | Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 — (MI-6/2022) | |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Projekte, welche über die Hessenkasse gefördert werden sollen. — (VL-9/2022) | |
| 11. | Nachrücker in verschiedenen Verbänden — (VL-8/2022) | |
| 12. | Antrag der SPD-Fraktion zur Bereitstellung von kostenfreien Hygieneprodukten in der Gemeinde Brombachtal (VL-13/2022) | |
| 13. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes | |
| 14. | Verschiedenes | |
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Sie begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, der Verwaltung, Herrn Walk vom Ingenieurbüro Grosser-Seeger und Partner, die Presse sowie die anwesenden Zuschauer.
1. | Genehmigung des Protokolls vom 13.09.2022 |
Zum Protokoll vom 13.09.2022 gibt es keine Einwände.
2. | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
Ulrike Fill erhält das Wort und berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2022. Sie erklärt den Anwesenden, dass man sich mit folgenden drei Punkten be- fasst hat:
| 1. | Nachrücker in verschiedenen Verbänden für Mandatsträger Jan Eckel |
| 2. | Projekte und Maßnahmen, die über die Hessenkasse umgesetzt werden sollen |
| 3. | Antrag der G.S.B. Fraktion hinsichtlich Mini-PV-Anlagen |
Zu den Punkten 1. und 2. Liegen jeweils einstimmige, positive Beschlussempfehlungen vor. Hinsichtlich Punkt 3. hat man sich darauf verständigt, keine Beschlussempfehlung abzugeben. Für die Anlagen sollen maximal 3.000,00 € in den Haushalt 2023 eingestellt werden, wobei jede Anlage mit maximal 50,00 € bezuschusst wird. Die Thematik soll bei der Haushaltsbera- tung erörtert werden.
| 3. | 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ (Vortrag: Herr Walk) — VL-10/2022 | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf | |
| b. | Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
Herr Walk vom Ingenieurbüro Grosser-Seeger und Partner erhält das Wort und stellt den Sach- verhalt vor. Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 3-5 haben die Mitglieder der Ge- meindevertretung im Vorfeld erhalten.
Zusammenfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ beschlossen. Die Auf- stellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Auf Grundlage des Vorentwurfs mit Stand vom 08.07.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 29.08.2022 bis 26.09.2022 durch- geführt. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Zum Vor- entwurf wurde daher nur der Kreisausschuss des Odenwaldkreises beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Von Seiten des Kreisausschusses des Odenwaldkreises gingen Stellungnahmen mit Anregungen bzw. Hinweisen ein. Vom Büro Grosser-Seeger & Partner wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Offene Fragen werden durch Herrn Walk beantwortet.
Abwägungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig über die einge- gangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ entsprechend des Vorschlags des Büro Grosser-Seeger & Partner vom 25.10.2022.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal billigt einstimmig den vorliegenden Ent- wurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ mit Stand vom 25.10.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vorgelegten Entwurf die Öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Herberg“ entsprechend durchzufüh- ren.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 4. | Bebauungsplan „Am Sportplatz - Ost, Böllstein“ (Vortrag: Herr Walk) — VL-11/2022 | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf | |
| b. | Satzungsbeschluss | |
Herr Walk fährt mit seiner Präsentation fort und kommt zu TOP 4. Auch hier fasst er den Sach- stand zusammen.
Zusammenfassung:
Die Gemeindevertretung Brombachtal hat am 13.07.2021 beschlossen den Bebauungsplan
„Am Sportplatz - Ost, Böllstein“ im Regelverfahren aufzustellen. Für eine Fläche im Südosten des Ortsteiles Böllstein soll im Anschluss an die bestehende Bebauung die planungsrechtliche Zulässigkeit für Wohnbebauung geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist hier bereits eine geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Auf Grundlage des Entwurfs mit Stand vom 01.09.2022 wurde die Öffentliche Auslegung ge- mäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.09.2022 beteiligt und es erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen und Anregungen zur Pla- nung bis zum 21.10.2022 abzugeben sind.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen sechs Stellungnahmen mit Anregungen ein. Aus der Bürgerschaft wurde eine Stellungnahme fernmündlich vorgetragen.
Vom Büro Grosser-Seeger & Partner wurden Abwägungsvorschläge entsprechend der beige- fügten Tabelle (Stand: 08.11.2022) erarbeitet, in denen auf die Anregungen ausführlich eingegangen wird. Aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen an der Planung. Auf dem Planblatt sowie in der Begrünung und dem Umweltbericht erfolgen lediglich redaktionelle und klarstellende Anpassungen.
Offene Fragen werden erneut durch Herrn Walk beantwortet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sportplatz - Ost, Böllstein“ entsprechend des Vorschlags des Büro Grosser-Seeger & Partner vom 08.11.2022.
Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig den Bebauungs- plan „Am Sportplatz - Ost, Böllstein“ mit Stand vom 08.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen, sobald die unterzeichnete vertragliche Vereinbarung zwischen Hessen- Forst und der Bauherrengemeinschaft der Gemeinde in Kopie vorliegt.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 5. | Bebauungsplan Feuerwehr und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vortrag: Herr Walk) — VL-12/2022 | |
| a. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorentwürfen | |
| b. | Billigung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
| c. | Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung | |
Als letzten TOP stellt Herr Walk den Sachstand zum Thema „Neubau Feuerwehrhaus“ vor. Zusammenfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 11.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungs- planes beschlossen.
Auf Grundlage der Vorentwürfe mit Stand vom 20.12.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 27.04.2020 durch- geführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 11.03.2020 bis 27.04.2020 statt.
Es gingen Stellungnahmen ein, insbesondere bzgl. des Arten- und Biotopschutzes, der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, von Standortalternativen, zum Immissionsschutz und zu wasserwirtschaftlichen Belangen. Vom Büro Grosser-Seeger & Partner wurden Abwägungsvorschläge entsprechend der beigefügten Tabelle vom 19.10.2022 erarbeitet.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hin wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt und auf dessen Grundlage Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt. Zudem wurde ein Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung erarbeitet und ein Ausgleichskonzept mit dezidierten Maßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises festgelegt. Die wasserwirtschaftlichen Belange, insbesondere der Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser, wurden ebenfalls fachgutachterlich geprüft und Retentionsmaßnahmen festgesetzt. Ferner erfolgten Anpassungen und Ergänzungen an den grünordnerischen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften, der Begründungen und den Umweltberichten.
Auch zu dieser Thematik beantwortet Herr Walk offene Fragen der Anwesenden.
Abwägungsbeschluss zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig über die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorentwürfen des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ sowie der
1. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Vorschläge des Büro Grosser- Seeger & Partner vom 19.10.2022.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungs- planes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal billigt einstimmig den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 24.10.2022 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vorgelegten Entwurf zur 3. Änderung des Flächen- nutzungsplanes die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal billigt einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr“ mit Stand vom 09.11.2022 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes
„Feuerwehr“ die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 6. | Vortrag Herr Kuffer - Wohnbaustrategie des Odenwaldkreises MI-5/2022 — VL-14/2022 |
| Entfällt | |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2019 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO |
Die entsprechenden Unterlagen zu diesem TOP wurden dem Parlament im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Fragen hierzu gibt es keine.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Jahresabschluss für das Jahr 2019 und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung.
| Beratungsergebnis: | |
| Beschlussfähigkeit: | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßi- gen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2019 gem. § 100 HGO — VL-15/2022 |
Auch zu diesem TOP wurden die Unterlagen dem Parlament im Vorfeld der Sitzungbereitge- stellt.
Dagmar Emig-Mally ergänzt, dass man sich hinsichtlich der Thematik ausführlich beraten hat und die Beträge in der Hauptsache durch die hohen Nachberechnungen im Bereich des ev. Kindergartens entstanden sind.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2019.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
9. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 MI-6/2022
Bürgermeister Koch hält nachstehende Haushaltsrede:
Liebe Gemeindevertreterinnen und Vertreter, liebe Gäste,
auf der gesetzlichen Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung lege ich heute den Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2023 vor.
Der Gemeindevorstand hat den Haushaltsentwurf für das kommende Haushaltsjahr in seiner Sitzung am 10. November 2022 festgestellt.
Trotz intensiver Bemühungen wurde der Haushalt mit einem Fehlbetrag von 666.070 Euro aufgestellt.
Nun zu dem Plan 2023 einige Erläuterungen:
Die Ansätze im vorliegenden Entwurf wurden auf Basis der aktuellen Ist-Zahlen dieses Jahres vorgenommen.
Im Ergebnishaushalt wurden Erträge in Höhe von 7.786.550 Euro eingeplant. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsplan 2022 eine Erhöhung von 372.936 Euro.
Die größte Veränderung im Ertragsbereich im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus den höheren Umlagen wie bspw. der Schlüsselzuweisung in Höhe von 315.310 €.
Die Gebührenkalkulation im Abwasserbereich liegt der Gemeinde Brombachtal aktuell noch nicht vor. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 am 13. Dezember 2022 soll der Haushaltsplan mit den neuen Gebührensätzen überarbeitet sein.
Im Ergebnishaushalt wurden Aufwendungen in Höhe von 8.560.679 Euro eingeplant. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsplan 2022 eine Erhöhung von 1.059.238 Euro.
Die größte Veränderung im Aufwandsbereich im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus der gestiegenen Kreis- und Schulumlagen in Höhe von 524.571 €. Aber auch durch die Energiekrise fallen voraussichtlich 80.000 € höhere Energiekosten an.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Bezüge der Beschäftigten, der Aushilfskräfte (u.a. für betreute Grundschule, Reinigungskräfte der gemeindlichen Gebäude) und die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige (Mandatsträger, Feuerwehr), Beiträge an die Zusatzversorgungskasse und die Sozialversicherungsbeiträge. Sie machen 17,90 % der Gesamtaufwendungen aus. Versorgungsaufwendungen sind Beiträge an die Versorgungskasse Darmstadt und Beihilfen. Weiterhin wurde eine Lohnerhöhung ab 01.01.2023 in Höhe von 3,5 % eingeplant. Es wurde eine weitere Stelle im Hauptamt in den Stellenplan zur Wirtschaftsförderung aufgenommen und eine Auszubildendenstelle soll ab Ende 2023 besetzt werden. Auch im Bereich Ordnungsamt soll eine zusätzliche Person auf Basis geringfügiger Beschäftigung eingestellt wer- den, die sich um den ruhenden Verkehr kümmern soll.
Der Etat der Feuerwehr Brombachtal wurde in Höhe der von der Feuerwehr angemeldeten Aufwendungen ungekürzt übernommen. Weiterhin werden noch ca. 20.000 € für Neuanschaffungen eingeplant, die aufgrund des nicht genehmigten Haushaltes für das Jahr 2022 noch nicht angeschafft werden konnte.
Die Abschreibungen werden in allen Bereichen des Haushaltes ermittelt und gebucht, da der vollständige Ressourcenverbrauch darzustellen ist. Diese betragen 5,16 % der Gesamtaufwendungen.
Das Investitionsprogramm weist insgesamt Investitionen in Höhe von 1.688.850 Euro (Einzahlungen: 230.150 Euro; Auszahlungen: 1.919.000 Euro) aus.
Bei den größten Investitionen im Jahr 2023 handelt es sich um 500.000 € Baukosten für die Wasserleitung Zeller und Oberdörfer Str. L3414., 250.000 € für die Kanalsanierungen im Herrenwäldchen und 500.000 € für die geplante bauliche Erweiterung der Kindergartenplätze. Außerdem wurden 115.000 € für den geförderten Gigabit Ausbau, ca. 70.000 € für den Katastrophenschutz (Notstromversorgung Wasser, und Feuerwehrhaus sowie 500.000 € für die Plaungsphase des neuen Feuerwehrhauses eingeplant.
Der Schuldenstand der Gemeinde Brombachtal beträgt voraussichtlich 1.211.407,93 Euro zum 31.12.2022.
Maßnahmen zur Kostendeckung
Für die kostenrechnenden Einrichtungen Wasser und Friedhof liegen Kalkulationen vor. Für den Bereich Abwasser ist die Kalkulation in Bearbeitung und wird uns voraussichtlich Ende November 2022 vorliegen. Weitere Maßnahmen zur Kostendeckung sind bisher nicht angedacht.
Der Haushaltsentwurf 2023 weist einen erheblichen Fehlbetrag aus.
In den kommenden Jahren wird der finanzielle Spielraum Aufgrund des Rücklagen Abbaus enger. Die Betrachtung der mittelfristigen Finanzplanung zeigt einen sehr angespannten Ausblick, der sich verbessern muss.
Wir sind aufgefordert die Haushaltslage durch Steigerung der Einnahmen erheblich zu verbessern, um ein Haushaltssicherungskonzept unter Einschaltung der Kommunalaufsicht zu vermeiden.
Es wird eine Gradwanderung, die richtigen Weichen zur Vitalisierung der Einnahmequellen wie Gewerbe, Fremdenverkehr sowie aber auch von solider Haushaltsführung mit der notwenigen Anpassung der Steuern zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soweit meine Ausführungen zum vorliegenden Zahlenwerk.
Der Haushalt 2023 ist somit in die Gemeindevertretung eingebracht.
Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist am 06. Dezember 2022 und die Beschlussfassung in der Gemeindevertretung für 13. Dezember 2022 vorgesehen.
Ich wünsche mir, dass auch der Haushalt 2023 wieder eine breite Mehrheit findet und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Weiter ergänzt Bürgermeister Koch, dass sich die Kreisumlage unteranderem dadurch zusammensetzt, dass das Kreiskrankenhaus in Erbach unterstützt werden muss und ein Teil in den Bereich „Verkehr“ fließt. Hiermit haben allerdings alle Kreiskommunen zu kämpfen, so Bürger- meister Koch. Zuletzt verweist er darauf, dass man sich bezüglich des Haushaltes 2023 mit allen Fraktionen Ende November beraten wird.
| 10. | Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Projekte, welche über die Hessenkasse gefördert werden sollen. — VL-9/2022 |
Wie Ulrike Fill eingangs erläutert hat, wurde die Thematik in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten und eine einstimmige, positive Empfehlung abgegeben.
Die Umsetzung soll wie folgt stattfinden:
| • | Die Aufzüge für das DGH in Kirchbrombach und das BGH in Langenbrombach sollen über die Förderung „Barrierefreiheit“ umgesetzt werden. |
| • | Die Digitalisierung, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, Salzstreuer und Mulcher für den Bauhof, Traktor für den Bauhof, Kommunalfahrzeug (Ladog) für den Bauhof, Querungshilfe L 3414 und verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen über die Hessenkasse realisiert werden. |
| • | Die übrigen Projekte, welche über die Hessenkasse angemeldet sind, werden zur voll- ständigen Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen aufgelöst. |
Die Verwaltung ergänzt, wie sich der Ablauf hinsichtlich des Förderprogrammes „Barrierefreiheit“ gestalten würde, sollte dieser angestoßen werden.
Es folgt ein kurzer Austausch, bei dem man sich darauf verständigt, dass die Ausschreibung für ein Architekturbüro schon jetzt erfolgen soll.
Bürgermeister Koch betont an dieser Stelle nochmals die angespannte Personalsituation der Verwaltung auch im Hinblick darauf, dass das Bauamt im 1. Quartal 2023 nur halbtags besetzt sein wird.
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die zuvor genannten Maßnahmen im Rahmen der Hessenkasse gemäß vorheriger Beratung wie oben aufgeführt umzusetzen. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beauftragt einstimmig die Verwaltung bis zur letzten Sitzung dieses Jahres (am 13.12.2022) mit Fachfirmen Kontakt aufzunehmen und anzufragen, ob diese im Jahr 2023 zunächst einen barrierefreien Zugang im DGH Kirchbrombach schaffen können und hierbei die notwendigen Förderanträge (im Rahmen des Förderprogrammes „Barrierefreiheit“) in Eigenregie stellen. Sollte dies möglich sein, soll erst das DGH in Kirchbrombach barrierefrei gestaltet werden und das BGH in Langenbrom- bach im Jahr 2024. Sollte dies nicht möglich sein, sollen für DGH und BGH im Jahr 2024 entsprechende Förderanträge durch die Verwaltung gestellt werden. |
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 11. | Nachrücker in verschiedenen Verbänden VL-8/2022 |
Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses empfohlen, soll Mandatsträger Karsten Ripper in folgende Verbände als Nachrücker für Jan Eckel entsandt werden:
| 1. | Verbandsversammlung Müllabfuhrzweckverband Odenwald (Position: Stellvertreter) |
| 2. | Abwasserverband Bad König (Position: Vertreter) |
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig Karsten Ripper in die zuvor genannten Ver- bände zu entsenden.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
| 12. | Antrag der SPD-Fraktion zur Bereitstellung von kostenfreien Hygieneprodukten in der Gemeinde Brombachtal — VL-13/2022 |
André Wieck erläutert den Antrag und fasst diesen zusammen. Zusammenfassung:
„Hintergrund ist, dass diese Thematik bereits in Deutschland und Europa diskutiert und umgesetzt wird. Gleiches gilt für den Odenwaldkreis und andere Landkreise. So ist im Kreisgebiet
geplant, weiterführende Schulen mit entsprechenden Hygieneartikeln auszustatten. Die Bereitstellung dieser Artikel wird als Beitrag zur Gleichstellung und sozialen Teilhabe angesehen. Die Gemeinde Brombachtal sollte hier in der gesellschaftlichen Entwicklung vorangehen.
Folgende Gebäude kommen für eine solche Installation in Frage:
| - | Sporthalle Kirchbrombach |
| - | DGH - Kirchbrombach |
| - | Bürgerhaus Langenbrombach |
Ob weitere Gebäude in Betracht kommen, muss geprüft werden.“
Es folgt eine kurze Diskussion zu diesem TOP, wobei auch darüber gesprochen wird, wer die Spender auffüllt und wo die Hygieneartikel gelagert werden. Im Optimalfall soll dies über die Reinigungskräfte erfolgen. Jedoch muss davon ausgegangenen werden, dass auch der Bauhof für die Bereitstellung zu sorgen hat. Weiter wird darüber nachgedacht, die Thematik zuvor in einem der Ausschüsse zu thematisieren, was allerdings keine Mehrheit findet.
Abschließend einigt man sich auf folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung in den zuvor genannten gemeindeeigenen Gebäuden kostenlose Hygieneartikel bereitzustellen.
Beschlussfähigkeit:
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Abstimmung:
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |
| 13. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes Windkraftanlage „Eichels“ |
Am 15. September 2022 hat ein Gesprächstermin im Rathaus wg. möglicher Errichtung von 2 Windparkanlagen im Eichels stattgefunden. Hier wurde mitgeteilt, dass der Betreiber bereits Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen hat. Die meisten Eigentümer würden dieser Nut- zung auch positiv gegenüberstehen. Die finanziellen Aspekte, welche dann auch der Ge- meinde zu Gute kommen, wurden ebenfalls angesprochen und müssen dann vertraglich ge- regelt werden. In diesem Gespräch wurde auch der Ablaufplan bis zu einer möglichen Inbe- triebnahme einer solchen Anlage erklärt. Dieses Verfahren dauert in Hessen ca. 5 Jahre. Der Vorstand regt an, dass dieses Konzept durch die Betreiberfirma der Gemeindevertretung in einer interfraktionellen Sitzung vorgestellt werden sollte.
Beim Planungbüro wurde als Zusatz zu dem bereits bestehenden Auftrag zur Planung der barrierefreien Bushaltestellen an der L3414 der Auftrag für die Planung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen vergeben.
Die zusätzlich vom Gemeindevorstand beschlossenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen bestehen aus:
| • | Verbreiterung des Gehweges im Bereich der Bushaltestelle Zeller Straße Nord |
| • | Verbreiterung des Gehweges im Bereich des Bürgerhauses Langenbrombach |
| • | Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 2 Fahrbahnen im Bereich Abzweig zur Oberdörfer Straße (alter Ortskern) |
| • | Querungshilfe im Bereich „Obere Höfe “ |
Für die Planung der zusätzlichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen ist eine weitergehende Vermessung notwendig. Dieser Auftrag wurde ebenfalls vom Gemeindevorstand vergeben.
Die Postagentur gibt seit kurzem auch gelbe Wertstoffsäcke an die Einwohner Brombachtals aus.
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Umrüstung der Sirenen in Brombachtal durch die Hessenkasse durchführen zu lassen.
Die Verwaltung hat die finale Ausschreibung für die Objektplanung des Feuerwehrhaus-neu- baus in Absprache mit den Verantwortlichen der Feuerwehr Brombachtal dem Planungsbüro zur Veröffentlichung in Auftrag gegeben. Das Verfahren der Ausschreibung wird ca. 6 Monate in Anspruch nehmen.
Zwecks Überwachung des ruhenden Verkehrs muss eine Stelle zumindest im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung geschaffen werden. Diese wurde zahlenmäßig im Haushalts- plan 2023 angemeldet.
Interkommunale Zusammenarbeit bzgl. der Überwachung des fließenden Verkehrs ist nach dem derzeitigen Stand mit Bad König, Michelstadt / Erbach nicht möglich, weil auch dort keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Somit kann dies allein hoheitlich von der Polizei durchgeführt werden.
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 stellte die FF Brombachtal den Antrag auf Schaffung einer Notstromeinspeisung für den Betreuungsplatz 50 (Sporthalle Kirchbrombach) sowie für das Feuerwehrhaus Kirchbrombach. Beiden Notstromeinspeisungen hat der Gemeindevorstand zugestimmt.
Hinsichtlich der Errichtung von Blühstreifen (Antrag der G.S.B.) im Gemeindegebiet wurden von Seiten der Verwaltung und des Bauhofes mögliche Standorte eruiert. Angedacht ist eine Blühfläche von ca. 500 m² auf gemeindeeigenem Gebiet. Drei mögliche Standorte wurden vorgestellt (Friedhof Kirchbrombach, Am Sonnenberg und Eichelsweg).
Der Gemeindevorstand hat sich einstimmig für den Standort „Am Sonnenberg“ und der Berücksichtigung von 1000,00 € für Saatgut in der Haushaltplanung für 2023 ausgesprochen.
Bürgermeister Koch erläutert, dass für kommendes Jahr eine Bürgerversammlung zum Thema
„Katastrophenschutz“ angedacht ist. Im Zuge dieser Veranstaltung möchte er auch das Programm “Brombachtal 2030“ vorstellen und eventuell weitere Punkte thematisieren.
14. | Verschiedenes |
Zu diesem TOP gibt es keine Wortmeldungen.