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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Übermittlungssperre bezüglich Auskunft an Parteien

Im Hinblick auf die möglich stattfindende Bundestagswahl am 23.02.2025 weisen wir nochmals darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen erteilen darf. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden!

Es besteht die Möglichkeit, die Übermittlung der Daten an die vorgenannten Gruppen sperren zu lassen. Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Brombachtal, Zimmer 2, Telefon 06063 - 95 99 13 oder 06063 - 95 99 55.

Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen. Den Online-Antrag finden Sie auf www.brombachtal.de unter der Rubrik „Digitales Rathaus - Bürgerservice“.

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