Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr — Ende der Sitzung: 20:06 Uhr
Bürgermeister: Koch, Andreas (CDU)
Ausschussmitglieder: Fill, Ulrike (CDU) Bardonner, Sven (SPD) Drexelius, Petra (SPD) Germann, Monja (G.S.B.) Jöckel, Nico (CDU)
Kawecki, Lieselotte (SPD)
Müller, Rainer (FDP)
Kurz, Stefan (CDU) Mally, Thomas (G.S.B.)
von der Verwaltung: Grages, Sandra bis 19:25 Uhr Thierolf, Nicole
Mohr, Felix
| 1. | Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Waldwirtschaftsplanes 2023 | (VL-16/2022) |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser ab 01.01.2023 | (VL-18/2022) |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Erlasses einer Hebesatz- satzung zum 01.01.2023 | (VL-19/2022) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 | (VL-17/2022) |
| 5. | Verschiedenes |
Die Ausschussvorsitzende Ulrike Fill eröffnet die Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Aus- schuss beschlussfähig ist. Sie begrüßt alle Anwesenden.
Ulrike Fill berichtet, dass kurzfristig noch zwei Punkte hinzu gekommen sind, die heute beraten werden müssten.
1. Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Beauftragung der Machbarkeit zur Er- weiterung des ev. Kindergartens
2. Beauftragung der Errichtung eines Ballfangnetzes am Bürgerhaus Langenbrombach
Die Tagesordnung wird einstimmig um die zuvor genannten Punkte erweitert.
Ulrike Fill erläutert kurz den Sachverhalt.
Sie erklärt den Anwesenden, dass ein Treffen zwischen Bürgermeister Koch und den Trägern der Brombachtaler Kindertagesstätten stattgefunden hat. Hierbei wurde erläutert, dass die Volksbank der Gemeinde die leerstehenden Räume angeboten hat. Dies macht weitere Pla- nungen nötig. Aus diesem Grund steht die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch das planteam-B zur Erweiterung der Kita zur Diskussion. Dabei sollen planerische Lösungsansätze für die Nutzung der Voba Räume, eine Containerlösung auf der Fläche des ev. Kindergartens und Nutzung bestehender DGH Räume erarbeitet und mit groben Schätzkosten unterlegt wer- den. Vordergründig ist hier die Realisierung einer U-3-Gruppe das Ziel. Jedoch sollen aber auch Erweiterungsmöglichkeiten geprüft werden. Die Kosten für solche eine Studie würden sich auf 7.500,00 Euro belaufen.
Es folgt ein konstruktiver Austausch. Man ist sich einig, dass solch eine Studie sinnvoll sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dass plan- team-B mit der Durchführung einer solchen Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Hierbei sollen alle Möglichkeiten offengehalten und geprüft werden.
Der Gemeindevorstand hat sich mit dieser Thematik am 24.11.2022 befasst und beschlossen, die Angelegenheit zur vorbereitenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu ver- weisen, sodass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 ein Beschluss gefasst werden kann.
Ulrike Fill fasst den Sachverhalt kurz zusammen. Sie berichtet, dass das Basketballfeld in Langenbrombach nun von einem weiteren Prüfer der Hessischen Sportstätten GmbH in Augen- schein genommen wurde. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass das erste Gutachten überzogen war. Somit fallen die Kosten zur Instandsetzung der Sportanlage geringer als bisher angenommen aus. 18.000,00 Euro waren hier für die Errichtung neuer Ballfangzäune von Seiten der Gemeinde eingeplant.
Nach Rücksprache zwischen Verwaltung, Hessischer Sportstätten GmbH und Bauhof, belau- fen sich die Kosten zur Instandsetzung auf ca. 6.000,00 Euro, wobei der Bauhof vorbereitende Arbeiten übernimmt. Der Prüfer kam zu dem Ergebnis, dass hinter dem Basketballkorb, in Richtung Straße, ein 4 Meter hohes Netz angebracht werden muss. Seitlich, in Richtung der Wohnbebauung, sei ein 2 Meter hohes Netz ausreichend. Zudem müssen die maroden Zäune erneuert werden.
Die Maßnahme war bisher über die Hessenkasse finanziert. Voraussetzung war dafür, dass eine Einzelmaßnahe über 10.000 € liegt. Diese Voraussetzung ist nun nicht mehr gegeben. Um das Basketballfeld trotzdem zu realisieren wurde der Vorschlag unterbreitet einen Teilbe- trag aus der geplanten Erneuerung des Rathausplatzes zu entnehmen (Budget 18.000 €).
Es folgt eine Diskussion wobei man darauf hinweist, dass es einen Beschluss hinsichtlich des Rathausvorplatzes gibt. Dieser müsse erst aufgehoben werden, wolle man die Mittel neu verteilen.
Es wird der Vorschlag gemacht, einen Teil des Geldes in die Sanierung des Rathausvorplatzes zu investieren und am Rathausvorplatz trotzdem Pflanzmaßnahmen vorzunehmen. So würde man beiden Projekten gerecht werden.
Bürgermeister Koch sagt, dass man sich heute Abend lediglich über die Möglichkeit der Umverteilung unterhalten möchte.
Man verständigt sich darauf, dass man heute keine Beschlussempfehlung abgeben wird und die Angelegenheit zuvor in den Fraktionen beraten werden soll. Zudem soll die Verwaltung den Pflanzplan, welcher im Zuge der Neugestaltung des Rathausvorplatzes angelegt wurde, an das Parlament versenden.
VL-16/2022
Der Waldwirtschaftsplan wurde dem Parlament im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt. Er schließt mit einem leichten Plus von etwa 3600,00 Euro ab.
Fragen hierzu gibt es keine.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den Waldwirtschaftsplan 2023 wie vorgelegt zu beschließen.
Beschlussfähigkeit:
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
4. Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser ab 01.01.2023
VL-18/2022
Die neue Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung liegt dem Ausschuss vor. Gleiches gilt für den Entwurf der neuen Satzung.
Dieser sieht vor, dass die Satzung mit folgenden neuen Preisen zum 01.01.2023 in Kraft tritt:
Artikel 1
§ 26 (1) enthält folgende Neufassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage ein- geleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,38 EUR (vormals 0,44 €) jährlich erhoben.
Artikel 2
§ 29 (1) enthält folgende Neufassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück:
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,48 EUR für die Jahre 2023 und 2024
(vormals 2,87 € für die Jahre 2020-2022).
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,85 EUR für das Jahr 2025.
Offene Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die 2. Änderung der Entwässerungssatzung gemäß Vorlage zu beschließen.
Beschlussfähigkeit:
Abstimmung:
dafür: 5
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
5. Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Erlasses einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2023
VL-19/2022
Ulrike Fill macht auf die Haushaltberatung aufmerksam, in der sich die Fraktionen intensiv mit der Haushaltsplanung und dem neuen Haushalt für 2023 befasst haben. Der Entwurf der Hebesatzsatzung, welche am 01.01.2023 in Kraft treten soll, wurde dem Parlament im Vorfeld zugesandt.
Sie sieht folgende Anpassungen vor:
| Grundsteuer A: | 335 v. H. (keine Änderung) |
| Grundsteuer B: | 725 v. H. (Anhebung um 300 v. H.) |
| Gewerbesteuer: | 360 v. H. (keine Änderung) |
Es kommt die Frage auf, weshalb man die Hebesatzung bereits in diesem Jahr beschließen müsse und man sich solch einen Druck macht. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass man, wenn man die Hebesatzsatzung nicht in diesem Jahr beschließt, bis zur Genehmigung des neuen Haushaltsplanes 2023 warten müsse. Da dies bekanntlich länger dauern könnte, würde viel Zeit verstreichen.
Es folgt ein sachlicher Austausch. Hierbei teilt man die Meinung, dass man die Bürger ent- sprechend bezüglich der Anhebung der Hebesätze informieren muss. Es soll ein entsprechen- des, gemeinsames Schreiben aller Fraktionen in den Brombachtal Nachrichten veröffentlich werden. Darin soll unbedingt auf die gestiegenen Umlagen verwiesen werden.
Es wird ergänzt, dass die Mehrbelastung pro Bürger beispielhaft so aussehen könnte:
Pro Erhöhung um 100 Prozent ergeben sich Mehrkosten für den Bürger von ca. 57,14 € im Jahr. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer B um 300 Prozent macht die Erhebung pro Liegenschaft ca. 171,42 € aus.
Berechnung:
Einnahmen ca. 390.000 € : 1606 Liegenschaften = 242,84 € pro Jahr
242,84 € pro Jahr: 425 Prozent (aktueller Hebesatz) x 725 Prozent (neuer Hebesatz) = 414,26 € pro Jahr
414,26 € - 242,84 € =171,42 €
Mehreinnahmen für die Gemeinde ca. 275.300,52 €
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die neue Hebesatzsatzung gemäß der Vorlage zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 5
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssat- zung und des Haushaltsplanes 2023
VL-17/2022
Wie auch schon in den Haushaltsberatungen thematisiert, ist man sich einig, dass man den neuen Haushalt für das Jahr 2023 erst im 1. Quartal 2023 beschließen möchte.
Innerhalb des Ausschusses ist man ebenfalls der Auffassung, dass dies ein vernünftiger Ansatz ist. Zumal man warten wolle, bis der Odenwaldkreis seinen Haushalt eingebracht hat, um verlässliche Zahlen zu erhalten.
Es folgt ein kurzer Austausch.
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den neuen Haushalt für das 2023 erst im ersten Quartal 2023 zu verabschieden.
Beratungsergebnis:
Beschlussfähigkeit:
Gesetzliche Mitgliederzahl: 5
davon anwesend: 5
Abstimmung:
dafür: 5
dagegen: 0
Stimmenthaltung: 0
7. Verschiedenes
7.1 Rainer Müller teilt mit, dass er sich vergangene Woche die Großübung für den Katastrophenfall der Freiwilligen Feuerwehr Brombachtal angesehen hat. Er macht darauf aufmerksam, dass auch hier der Nachwuchs fehlt.
In diesem Zuge möchte er wissen, ob es möglich ist, dass bei einem etwaigen Katas- trophenfall auch Bürger, die mit entsprechender Ausrüstung ausgestattet sind und die Befähigung besitzen (Kettensägenschein), umgestürzte Bäume entfernen dürfen, um so die Feuerwehr zu entlasten.
Sven Bardonner teilt hierzu mit, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Allein schon deswegen, weil die Personen dann nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sind.
Allerdings sei es gelebte Praxis, dass im Ernstfall auch immer wieder Bürger selbst tätig werden und Bäume entfernen.
Einplanen könne man dies im Zuge der Einsatzplanung allerdings aus rechtlichen Gründen, wie bereits erwähnt, jedenfalls nicht.
Brombachtal, 07.12.2022 | |
Ausschussvorsitzende | Schriftführer |
Ulrike Fill | Felix Mohr |