Herr Tim Deffke vom Wahlvorschlag der SPD, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 als neuer Erster Beigeordneter vereidigt und ist in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brombachtal nachgerückt.
Gemäß § 34 (3) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 (3) Nummer 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich hiermit als nächsten Nachrücker fest:
Vom Wahlvorschlag der SPD Herrn Günther Trumpfheller, Oberer Gründelsweg 5, Kirchbrombach.
Gemäß § 34 (4) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit §§ 25 – 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Gemeindewahlleiter, Rathaus, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, einzureichen.