Titel Logo
Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des besonderen Wahlleiters für die Gemeinde Brombachtal

Nachrücken einer/eines Bewerberin/Bewerbers in die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal gemäß §§ 33 i.V.m. 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Herr Tim Deffke vom Wahlvorschlag der SPD, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 als neuer Erster Beigeordneter vereidigt und ist in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brombachtal nachgerückt.

Gemäß § 34 (3) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 (3) Nummer 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich hiermit als nächsten Nachrücker fest:

Vom Wahlvorschlag der SPD Herrn Günther Trumpfheller, Oberer Gründelsweg 5, Kirchbrombach.

Gemäß § 34 (4) Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit §§ 25 – 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Gemeindewahlleiter, Rathaus, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, einzureichen.

Brombachtal, 06. Dezember 2023
Der besondere Wahlleiter
Mohr