Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung Brombachtal in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2023 folgende Satzung zur 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Brombachtal beschlossen:
(1) Die Fraktionen der Gemeindevertretung erhalten zur Bestreitung sächlicher Ausgaben monatlich einen Auslagenersatz von 1,50 Euro für jeden zur Fraktion gehörenden Gemeindevertreter, Beigeordneten und Ortsbeiratsmitglied.
(2) Die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlbezirke erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses und für ihre Tätigkeit in den Wahllokalen am Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro für die Vorsteherinnen und Vorsteher sowie deren Stellvertretung und 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder.
Die Satzung tritt zum 15.12.2023 in Kraft.