5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“, OT Kirchbrombach hier:
| - | Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses |
| - | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 12.09.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“, OT Kirchbrombach, beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 10.11.2023 gebilligt und dabei auch der Geltungsbereich verkleinert. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit bekannt gegeben.
Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten von Kirchbrombach und umfasst in der Gemarkung Kirch-Brombach das Flurstück Nr. 73 in der Flur 3. Die Fläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,33 ha. Der Änderungsbereich ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.
Anlass für die FNP-Änderung ist die geplante Entwicklung von Wohnbebauung zwischen der vorhandenen Bebauung am Ahlertweg und dem Oberem Gründelsweg. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Im wirksamen FNP ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, im Nordwesten überlagert mit der Signatur „Extensive Grünlandnutzung“. In der 5. Änderung des FNP werden Wohnbauflächen im Umfang von ca. 0,2 ha und potentielle Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,14 ha dargestellt.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Planblatt, Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024
öffentlich aus. Eine digitale Version aller Planunterlagen steht im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus – Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ (Link: https://www.brombachtal.de/seite/572469/bekanntmachungen.html) zu Verfügung und kann dort eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Zimmer 4, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauamt@brombachtal.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990 abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen) vor. Ferner liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:
| Art der vorhandenen Informationen | |
| Fläche |
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| Boden und Wasser |
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| Klima |
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| Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt |
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| Mensch und seine Gesundheit |
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Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.