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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BekanntmachungVollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“hier:-       Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses-       Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 wurde beschlossen die Planaufstellung im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nun auch im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ hinsichtlich der Verfahrensart wird hiermit bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten von Kirchbrombach und umfasst die Flurstücks-Nr. 71 und 73 in der Flur 3, Gmkg. Kirch-Brombach. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 0,36 ha, wovon die Bauflächen nur 0,2 ha einnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Wohnbebauung, die zwischen der vorhandenen Bebauung am Ahlertweg und dem Oberem Gründelsweg errichtet werden soll, sowie die Sicherung der Erschließung. Es soll analog zur Umgebungsbebauung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 10.11.2023 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Planblatt, Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024

öffentlich aus. Eine digitale Version aller Planunterlagen steht im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus – Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ (Link: https://www.brombachtal.de/seite/572469/bekanntmachungen.html) zu Verfügung und kann dort eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Zimmer 4, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauamt@brombachtal.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990 abgegeben werden.

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen) vor. Ferner liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Fläche

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Naturschutz und Landschaftspflege vom 21.04.2023 (Flächeninanspruchnahme, Prüfung von Alternativen)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 02.05.2023 (Maßnahmen der Innenentwicklung)

Boden und Wasser

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Untere Wasserbehörde vom 25.04.2023 (Entwässerung)
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 27.04.2023 (Bodenschutz in der Umweltprüfung)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 31.01.2023 (Entwässerung, Niederschlagswasserabfluss)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 02.05.2023 (Bebauungsdichte, Entwässerung, Niederschlagswasserabfluss)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 3 vom 02.05.2023 (Entwässerung)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 4 vom 04.05.2023 (Entwässerung)

Klima

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2023 (Fassaden- und Dachbegrünung, Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien)

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2023 (insektenfreundliche Außenbeleuchtung, Begrünung, Verbot von Schottergärten, Festsetzungen zur Entwicklung der Streuobstwiese, Prüfung artenschutzrechtlicher Belange)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 02.05.2023 (Biotopfunktion Hecke, Artenschutz)
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 3 vom 02.05.2023 (Schädigung Hecke, Biotop-/Artenschutz)

Mensch und seine Gesundheit

  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 31.01.2023 (Blendwirkungen)

Landschaftsbild

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2023 (Beeinträchtigung Landschaftsbild durch Maß der baulichen Nutzung und bauliche Gestaltung)

Kultur- und Sachgüter

  • Stellungnahme des Kreisausschusses des Odenwaldkreises, Abt. Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz vom 11.04.2023 (Bodendenkmäler)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Brombachtal, den 12.12.2023
GEMEINDE BROMBACHTAL
Andreas Koch
Bürgermeister