Das Rathaus ist zwischen den Jahren grundsätzlich geschlossen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Standesamt:
Am 23.12., 27.12. und 30.12. wird es jeweils in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr eine telefonische Notrufbereitschaft für das Standesamt geben.
Die Notrufbereitschaft dient ausschließlich der Meldung und Beurkundung von Sterbefällen.
Sie erreichen das Standesamt an den zuvor genannten Tagen unter folgenden Rufnummern:
23.12. - 06063/9599-17
27.12. - 06063/9599-14
30.12. - 06063/9599-13
Wahlamt:
Zu Wahlzwecken wird das Bürgerbüro am 27.12. und 30.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sein. Es werden ausschließlich Anliegen behandelt, die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 stehen.
Wir bitten um Beachtung.