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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

am Dienstag, 12.11.2024

im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

Ende der Sitzung: 20:42 Uhr

Es sind anwesend:

von der CDU-Fraktion:

Fill, Ulrike (CDU)

Jöckel, Nico (CDU) ab 19:41 Uhr

Röser, Christiane (CDU)

Röser, Jürgen (CDU)

Tenhaef, Maria (CDU)

von der SPD-Fraktion:

Hennemann, Oliver (SPD)

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Rupprecht, Johannes (SPD)

Strabel, Ben (SPD )ab 19:03 Uhr

Trumpfheller, Günther (SPD)

Wieck, André (SPD)

von der G.S.B.-Fraktion:

Germann, Monja (G.S.B.)

Ruff, Sabine (G.S.B.)

von der FDP-Fraktion:

Müller, Rainer (FDP)

vom Gemeindevorstand:

Eckel, Jan (CDU)

Wieck, Eva (SPD)

Entschuldigt von der Gemeindevertretung:

Fischer, Thilo (CDU)

Ditter, Lilli (CDU)

Ertl, Frank (GRÜNEN)

Wölfelschneider, Hary (SPD)

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)

Entschuldigt vom Gemeindevorstand:

Deffke, Tim (SPD)

Kurz, Stefan (CDU)

Mally, Thomas (G.S.B.)

vom Gemeindevorstand:

Eckel, Jan (CDU)

Wieck, Eva (SPD)

von der Verwaltung:

Prattinger, Ingrid

Prattinger, Jörg

Schriftführung:

Götz, Nancy

Tagesordnung

1.

Genehmigung des Protokolls vom 10.09.2024

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

3.

Vorstellung des Nahmobilitätskonzeptes (OdenwaldMobil) durch Herrn Hofmann (OREG)

(MI-100/2024)

4.

Ortsgericht Brombachtal: Neuwahl Ortsgerichtsschöffen

Amtszeit der Ortsgrichtsschöffen Rudolf Karg und Volker Röske endet

(VL-157/2024)

5.

Nachrücker für den Forstzweckverband

(VL-159/2024)

6.

Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021 gem. § 100 HGO

(VL-174/2024)

7.

Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2021 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

(VL-175/2024)

8.

Mobilfunkvorsorgekonzept

(AT-2/2024)

9.

Mittelübertragung Alte Schule Birkert

(VL-180/2024)

10.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

11.

Verschiedenes

Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Lieselotte Kawecki eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Parlament beschlussfähig ist.

öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des Protokolls vom 10.09.2024

Das Protokoll wird mit 7 JA-Stimmen und 5 NEIN-Stimmen genehmigt.

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

Ulrike Fill erläutert die Mitteilungen in den einzelnen Tagungsordnungspunkten.

3.

Vorstellung des Nahmobilitätskonzeptes (OdenwaldMobil) durch Herrn Hofmann (OREG)

MI-100/2024

Herr Hoffmann erhält das Wort und stellt das neue Mobilitätskonzept „Mobilität im ländlichen Raum“ vor.

Aufkommende Fragen werden durch Herrn Hoffmann beantwortet.

Ulrike Fill regt an, das Thema auch auf dem Seniorennachmittag zu präsentieren, um an Aufmerksamkeit zu gewinnen.

4.

Ortsgericht Brombachtal: Neuwahl Ortsgerichtsschöffen
Amtszeit der Ortsgrichtsschöffen Rudolf Karg und Volker Röske endet

VL-157/2024

Laut Mitteilung des Amtsgerichts Michelstadt läuft die Amtszeit der Ortsgerichtsschöffen, Herrn Rudolf Karg und Herrn Volker Röske mit November 2024 ab.

Gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz sind die Neuwahlen im 4. Quartal 2024 vorzunehmen.

Die seitherigen Ortsgerichtsschöffen haben sich bereit erklärt, ihre Ämter auch weiterhin auszuüben. Die Zustimmungserklärungen der zu wählenden Personen liegen der Verwaltung vor. Neuvorschläge sind nicht eingegangen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt die Herren Rudolf Karg und Volker Röske erneut zu Ortsgerichtsschöffen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 14

dagegen: 0

Stimmenthaltung: 0

5.

Nachrücker für den Forstzweckverband

VL-159/2024

Durch das Ausscheiden von Sven Bardonner aus der Gemeindevertretung, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Forstzweckverband ergeben sich erneut Veränderungen.

Für den Forstzweckverband ist für die Verbandsversammlung eine neue Stellvertretung zu wählen. Hierzu ist ein Vorschlag durch die SPD-Fraktion einzureichen.

Die SPD-Fraktion schlägt hierfür Johannes Rupprecht als Nachrücker vor.

Zusätzlich wird von Seiten der SPD mitgeteilt, dass Herr Wieck sein Amt im Ausschuss für Soziales, Jugend und Senioren aufgibt und dafür in den Haupt- und Finanzausschuss wechseln wird. Herr Oliver Hennemann wird stattdessen für den Sozialausschuss benannt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt Johannes Rupprecht als Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes vorzuschlagen und zu entsenden.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 13

dagegen: 0

Stimmenthaltung: 1

6.

Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021 gem. § 100 HGO

VL-174/2024

Eine aktuelle Aufstellung mit Erläuterungen und Begründungen der außer- und überplan-mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021 liegt den Gemeindevertretern vor.

Diese betragen in den Teilergebnisrechnungen 126.685,51 €.

Die Mehraufwendungen führten zu Mehrauszahlungen in Höhe von 585.962,49 €.

In der Teilfinanzrechnung führten die Investitionen zu Mehrauszahlungen in Höhe von 27.373,34 €.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2021 zu beschließen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 14

dagegen: 0

Stimmenthaltung: 0

7.

Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2021 gemäß § 113 HGO und über die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

VL-175/2024

Das Revisionsamt des Odenwaldkreises hat den Bericht über die Prüfung des Jahres- abschlusses der Gemeinde Brombachtal zum 31.12.2021 vorgelegt.

Es hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach der Beurteilung des Revisionsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und

den ergänzenden Bestimmungen der kommunalen Satzungen und vermittelt unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der

Gemeinde Brombachtal. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahres-

abschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend

dar."

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Jahr 2021 zu beschließen und dem Gemeindevorstand die Entlastung zu erteilen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Jahr 2021 und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 14

dagegen: 0

Stimmenthaltung: 0

8.

Mobilfunkvorsorgekonzept

AT-2/2024

Mit E-Mail vom 07.07.2024 hat ein Vertreter im Auftrag der Bürgerinitiative „Gesund leben in Brombachtal“ eine Mitteilung zwecks herbeiführen eines Grundsatzbeschlusses für ein Mobilfunk-vorsorge-Konzept gesandt. Ein solcher Grundsatzbeschluss ist durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Für die Thematik wurde von Bürgermeister Andreas Koch ein entsprechender Antrag gestellt, um das Thema ordnungsgemäß zu behandeln.

Der ausgewählte Standort eines neuen Mobilfunkmastes soll im Rahmen eines Mobilfunkvorsorge Konzeptes von einem unabhängigen Gutachter untersucht werden. Dabei sollen die zu erwartend auftretenden Immissionen untersucht und eventuell ein aufgrund der Werte besser geeigneter Standort gefunden werden. Die Kosten für ein solches Gutachten betragen mindestens ca. 10.000 € pro Standortanfrage.

Bürgermeister Koch nimmt die Darstellung der Bürgerinitiative entgegen, diese wurde in der Vorstandssitzung am 01.08.2024 besprochen. Der Gemeindevorstand übergibt die beiliegende Stellungnahme zur Beratung und Entscheidung in die Ausschüsse um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Aufgrund der Initiative des Hessischen Digitalministeriums zum flächendeckenden Ausbau des 5 G Netzes ist auch zukünftig mit weiteren Standortanfragen zu rechnen. Welche Gutachten benötigt werden, unterliegt der Einzelfallprüfung der Baumaßnahmen eines jeweiligen Standortes.

Zum Vorgang des Bauantrages:

Wenn ein neuer Standort beplant werden soll, erfolgt zunächst eine Meldung an die Gemeinde.

Es wird geprüft ob das Grundstück in kommunaler Hand liegt, oder ob es sich um ein privates Grundstück handelt.

Der Bauantrag enthält verschiedene Gutachten. Eines davon ist eine Standortbescheinigung,

welche die Strahlung nach gesetzlichen Grenzwerten betrachtet. Die Baugenehmigung wird durch das Kreisbauamt erteilt. Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen herstellen oder versagen. Das Kreisbauamt kann das versagte Einvernehmen ersetzten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal einen Grundsatzbeschluss für ein Mobilfunkvorsorge-Konzept aufstellen soll.

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<Beschlusstext>

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<BeschlTextEnde>

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einen Grundsatzbeschluss für ein Mobilfunkvorsorge-Konzept aufzustellen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 2

dagegen: 12

Stimmenthaltung: 0

9.

Mittelübertragung Alte Schule Birkert

VL-180/2024

Für die leerstehende Wohnung in der Alten Schule in Birkert gibt es einen Interessenten (Finanzberatung), der die Räumlichkeiten gerne als Gewerbefläche (Büroräume) nutzen möchte.

Die Wohnung steht seit einiger Zeit leer und wurde auch in der Zeit der Nutzung vom Mieter in der Pflege vernachlässigt.

Das Bad muss von Grund aus saniert werden bis zur Zuleitung des Frischwassers und der Ableitung des Abwassers.

Die elektrische Versorgung muss überarbeitet und erweitert werden, wenn die Räume als Büro mit Computerarbeitsplätzen genutzt werden soll. Der Zugang zum Internet sollte ausreichend sein.

Die Ausgaben von geschätzten 50.000 € sind im Haushalt 2024 nicht geplant und können durch eine Mittelübertragung verfügbar gemacht werden. Da der Ausbau des Kindergartens durch Zukauf und Umbau des Volksbankgebäudes aus wirtschaftlichen Gründen verworfen wurde, wird eine teilweise Mittelübertragung des Haushaltsbudgets von der Verwaltung vorgeschlagen.

Wie schon bei der Mittelübertragung für die Sanierung der Wilhelm-Adrian-Straße muss für die Mittelübertragung auf Empfehlung des Haupt-und Finanzausschusses auch die Gemeindevertretung zustimmen, da die Mittelübertragung für ein anderes Produkt vorgesehen ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Mittelübertragung vom Investitionshaushalt „Erweiterung ev. Kindergarten“ für eine Investitionsmaßnahme „Sanierung Alte Schule Birkert“ in Höhe von 50.000 € zu beschließen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Mittelübertragung vom Investitionshaushalt „Erweiterung Ev. Kindergarten“ für eine Investitionsmaßnahme „Sanierung Alte Schule Birkert“ in Höhe von 50.000 € durchzuführen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 11

dagegen: 0

Stimmenthaltung: 3

10.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Feststellung Entwurf des Haushaltsplans 2025

Gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2 HGO ist die Haushaltssatzung einer Gemeinde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Finanzabteilung ist aktuell bei der Zusammenstellung der Haushaltszahlen.

Ein wesentliches Einkommenselement ist der Kommunale Finanzausgleich mit ca.1.8 Mio. €. Derzeit bestehen große Unsicherheiten ob die prognostizierten Beträge kommen. Hintergrund ist die schlechte wirtschaftliche Situation und fehlende Steuereinnahmen auf Landesebene. Dadurch verzögert sich auch unsere Planung.

Auch der Kreis gibt erst Anfang 2025 seine Kreis- u. Schulumlage bekannt. Hier stehen ca. 2.9 Mio. € im Raum.

Der Haushaltsplanentwurf 2025 wird aufgrund fehlender Zahlen voraussichtlich erst im Januar 2025 dem Gemeindevorstand nach § 97 Abs. 1 Satz 1 HGO festgestellt.

Infoschreiben an die Kommunen zum aktuellen Sachstand des geförderten Gigabitausbaus

Mit Mail vom 07.11.2024 ist das als Anlage beigefügte Infoschreiben an die Kommunen zum aktuellen Sachstand des geförderten Gigabitausbaus versendet worden.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist der Startschuss gefallen. Statt der ursprünglich angenommenen 165 Mio. € zzgl. Eigenanteil, stehen jetzt als tatsächliche Kosten 100 Mio. € zzgl. Eigenanteil fest.

Der Ausbaupartner hat unmittelbar nach Vertragsabschluss mit der Detailplanung begonnen. Diese Planung wird am 5. Dezember 2024 in der Gesellschafterversammlung vorgestellt.

In der Helmholtzstraße 1 a wird spätestens im Dezember ein Projektbüro eingerichtet. Die Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. Die Beratung ist dort kostenfrei.

Weiterhin wird es eine Hotline geben, um Fragen der Bürger zum Thema Bau bzw. Ausbau zu klären.

Jede Kommune sollte jetzt schon anfangen, für die Hausanschlüsse im geförderten Ausbau zu werben. Die Hausanschlüsse werden kostenfrei im geförderten Ausbau hergestellt. Zu dem Thema Gigabitausbau wird es eine Publikation geben sowie weiterhin Veröffentlichungen auf der Homepage und in der Presse.

Mitteilungen aus der Bürgermeisterkreisversammlung am 7.11.2024

Vom stellv. KBI wurde der Brand des Feuerwehrhauses in Stadtallendorf angesprochen und die Vorbeugung für die Wachen im Odenwaldkreis thematisiert.

Brandmeldeanlagen aber auch LoRa-Warnmelder wären für vorbeugende Maßnahmen in den Kommunen geeignet.

Da Brandmeldeanlagen sehr kostenintensiv sind, wurden Preise für LoRa-Warnmelder angefragt. Diese Warnmelder können kostenlos auf die Leitstelle aufgeschaltet werden.

Weiterhin wurde eine hohe Priorität für die Umsetzung der Wasserversorgung bei Feuerwehreinsätzen im Bereich Haus Brombachtal festgesetzt. Hier sollte schnellstmöglich Kontakt mit der Gemeinde Brensbach aufgenommen werden, um in Erfahrungsaustausch für die Umsetzung eines unterirdischen Behälters (Zisterne) zu gehen.

11.

Verschiedenes

11.1 Maria Tenhaef erkundigt sich nach dem Aufzug im Dorfgemeinschaftshaus. Jan Eckel berichtet, dass der Aufzug beauftragt wurde.

11.2 Oliver Hennemann fragt nach dem aktuellen Sachstand der Baustelle in Langenbrombach und möchte wissen, ob es Rückmeldungen von den Bürgern zu der Umleitung gibt.

Das Bauamt beantwortet die Fragen und gibt bekannt, dass keine Rückmeldungen vorliegen.

11.3 Lieselotte Kawecki berichtet über Informationen des Müllabfuhrzweckverbandes für 2025.

11.4 André Wieck stellt erneut das Protokoll vom 05.12.2023 in Frage. Er weist daraufhin, dass die SPD Fraktion weiterhin gegen alle zukünftigen Protokolle stimmen wird.

Die SPD-Fraktion möchte daher, dass aus ihrer Sicht, fehlerhafte Protokoll vom 05.12.2023 in folgender Weise bei Punkt 19.1.richtigstellen:

André Wieck informiert über ein Schreiben, welches durch die SPD-Fraktion an die Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises versandt wurde. Darin ging es nach Auffassung des SPD-Fraktionsvorstandes um ein etwaiges Fehlverhalten von Bürgermeister Koch in vorangegangen Sitzungen. Hierbei beruft man sich auf § 59 HGO, worin die Rolle des Bürgermeisters bei Sitzungen geregelt ist. André Wieck bittet Dagmar Emig-Mally darum, dies künftig zu berücksichtigen (Sitzungsordnung und Hausrecht). Laut Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.11.2023 räumt Bürgermeister Koch in mindestens einem Fall sein Fehlverhalten in einer Ausschusssitzung ein und gelobt, dass sich dies „nicht wiederholen werde.“

Hierzu verliest Lieselotte Kawecki folgende Stellungnahme von Dagmar Emig-Mally, welche krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann:

Herr Wieck stellt wiederholt das Protokoll vom 05.12.2023 in Frage, insbesondere zum Punkt Verschiedenes und möchte, dass bestimmte Passagen aus einem Schriftverkehr mit der Kommunalaufsicht veröffentlicht werden.

Das Protokoll der Gemeindevertretung vom 05.12.2023 wurde in der folgenden Sitzung am 05.03.2024 behandelt und genehmigt.

Um dem Anliegen der SPD Fraktion nachzukommen wurde der als Einspruch titulierte Widerspruch zur rechtlichen Bewertung dem HSGB vorgelegt und um Stellungnahme gebeten. Diese liegt in schriftlicher Form vor. Auf die Möglichkeit zur Einsicht der Stellungnahme wurde in der darauffolgenden Gemeindevertretung am 04.06.2024 hingewiesen und auch dieses Protokoll der Gemeindevertretung vom 04.06.2024 wurde genehmigt.

Insofern beschäftigen wir uns seit dem 05.12.2023 mit einem Anliegen, dass mit der Abstimmung über das Protokoll am 05.03.2024 als abgeschlossen betrachtet werden kann. Insoweit verweise ich auf den Regelungsgehalt von § 61 HGO (insbeondere Abs. 3) sowie die dazu zugängliche Kommentierung.

Die Protokollierung der GV ist in § 61 geregelt und sieht vor, die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen und die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten wiedergegeben werden.

Hierzu können die Vertreter verlangen, dass sie namentlich bei Abstimmungen genannt werden. Und auch in der nächsten Sitzung den Antrag auf Ergänzung des Protokolls stellen.

Monja Germann weist darauf hin, dass das Protokoll vom 05.12.2023 und die Eingaben zum Protokoll im Punkt Verschiedenes vom HSGB rechtlich bewertet worden sind und keine Änderungen im Protokoll vom 05.12.2023 vorgenommen werden müssen.

Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Lieselotte Kawecki schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:42 Uhr und bedankt sich bei den Parlamentsmitgliedern für ihre Teilnahme.

Brombachtal, 09.12.2024

Vorsitzende der Gemeindevertretung

Schriftführerin

Lieselotte Kawecki

Nancy Götz