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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgerichtsschöffe für das Ortsgericht Brombachtal gesucht

Das Ortsgericht ist zuständig für Unterschriftsbeglaubigungen, für Grundstückschätzungen, Nachlasssicherung und Sterbefallanzeigen.

Gemäß § 7 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz werden Ortsgerichtsmitglieder auf die Dauer von 10 bzw. 5 Jahren ernannt.

Die Modalitäten bezüglich der Eignung der vorzuschlagenden Personen sind folgende:

(1)

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

(2)

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

1.

ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,

2.

die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

3.

als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

(3)

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

(4)

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

(5)

Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Interessierte Personen richten ihre schriftliche Bewerbung bitte bis 09.01.2026 an die

Gemeindeverwaltung Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal.