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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schneeräumung und Streupflicht

Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer bestimmten Priorität. Von daher bitten wir um Verständnis, wenn Ihre Straße nicht sofort geräumt werden kann.

Die Gemeinde Brombachtal sowie die Straßenmeisterei Bad König, die für die Räumung des Schnees zuständig sind, sind, wie in jedem Jahr, sehr bemüht dies zur Zufriedenheit der Bürger durchzuführen. Dies kann aber nur geschehen, wenn Bürger und Räumungspersonal zusammenarbeiten.

Das bedeutet, dass der geräumte Schnee nicht flächig auf die Fahrbahn geschoben wird, denn das führt zu punktuellen Gefahrenpunkten und stellt einen „Eingriff in den Straßenverkehr“ dar.

Weiterhin bitten wir darum, Räumgassen herzustellen und Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Räumfahrzeuge ungehindert die Straßen passieren können. Dies gilt nicht nur in sehr engen Straßen, sondern im gesamten Straßengebebiet der Gemeinde Brombachtal

Alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer der durch öffentliche Straßen und Plätze erschlossenen Grundstücke werden hiermit auf Ihre Schneeräum – und Streupflicht hingewiesen.

Bei Schneefall sind die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die vom Schnee geräumten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken anpassen.

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe abzustumpfen. Bei Straßen mit einseitigem Bürgersteig ist folgendes zu beachten: In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, also ab Januar 2024 verpflichtet - in den Jahren mit ungerader Endziffer, also bis Dezember 2023 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Die „Straßenreinigungssatzung“ der Gemeinde kann im Internet unter www.Brombachtal.de im genauen Wortlaut eingesehen werden.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Gemeinde Brombachtal