Gemäß § 114 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal in ihrer Sitzung vom 12. November 2024 die vom Rechnungsprüfungsamt des Odenwaldkreises geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 eingehend beraten und abschließend
| 1. | die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig beschlossen |
| und | |
| 2. | dem Gemeindevorstand einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt hat. |
Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung der Gemeinde Brombachtal mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 10. bis einschließlich 21. Februar 2025 während der Dienstzeiten im Rathaus Brombachtal, Hauptstraße 59, Zimmer 2, öffentlich aus.