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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hunde müssen an die Leine

Es ist Frühling und bald bekommen Wildtiere und Vögel wieder Junge. Deshalb erinnert die Gemeinde Brombachtal an die seit Juli 2015 geltende Satzung über das Verhalten in der Flur.

Hundehalter und Personen, die Hunde ausführen, müssen ihre Tiere in der Feld- und Flurmarkung von Brombachtal während der Setz- und Brutzeit (1. März bis 15. Juni) an der Leine führen.

Darüber hinaus sind Hundebesitzer verpflichtet, den von ihren Tieren hinterlassenen Kot unverzüglich zu entfernen.

Die Gemeinde bittet alle „Gassigeher“, dieser Verpflichtung nachzukommen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden.

Außerdem weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass in diesem Zeitraum das Betreten von Acker- und Wiesenflächen gemäß dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetz verboten ist.

Ihr Ordnungsamt