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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat

Im September kam der Gemeinderat zu zwei Sitzungen zusammen. Der Bürgermeister informierte zum aktuellen Stand des Baugebiets Eller V und der Notwendigkeit der Festlegung von Straßenname und Nummernfolge der Hausnummerierungen, damit die Grundstücksvermessung zeitnah beantragt werden kann. Es gab aus dem Gremium zwei Vorschläge zur Benennung der neuen Straße: „Am Ersbach“ oder „Dieter-Muth-Straße“. Der Bürgermeister selbst enthielt sich insbesondere aufgrund des Vorschlages einer Namensgebung nach seiner Person der Diskussion vollständig und verließ für die Beratung und Abstimmung das Sitzungszimmer. Der Gemeinderat fasste nach langen Überlegungen einen Beschluss, welcher sich für eine Dieter-Muth-Straße aussprach. Zum Hintergrund wurde durch die befürwortenden Räte angeführt, dass im Oberleichtersbacher Siedlungsgebiet auch die beiden vorangegangenen Straßen nach ehemaligen Bürgermeistern benannt wurden und eine Dieter-Muth-Straße der Otto-Rienecker-Straße und Walter-Müller-Straße passend anschließen solle. Darüber hinaus wurde argumentativ angeführt, dass Dieter Muth Initiator des Baugebietes war und ihm eine Straße gewürdigt werden sollte, insbesondere da unklar ist, wann es in Oberleichtersbach wieder ein neues Baugebiet geben wird und der Einsatz des aktuellen Bürgermeisters für die Gemeinde nicht in Vergessenheit geraten dürfe. Es fand ein reger Austausch darüber statt, dass es zwar bisweilen nicht als allgemein üblich gelte, amtierenden Bürgermeistern einen Straßennamen zu widmen, jedoch vereinzelte andere Gemeinden dies bereits in entsprechender Weise gehandhabt hätten. In Oberleichtersbach ist dies ebenfalls nicht neu, zumal auch die Otto-Rienecker-Straße ihren Namen bereits erhielt, als Bürgermeister Otto Rienecker noch amtierte. Es wurde auch angeführt, dass der Gedanke, eine Straße erst nach Amtsbeendigung oder gar Ableben zu widmen, der Zeit des Nationalsozialismus geschuldet sei, vor welcher es durchaus gängige Praxis war, Gebäude, Plätze oder Straßen nach bekannten Persönlichkeiten bereits zu deren Lebzeiten zu benennen. Nachdem jedoch im Nachgang oftmals eine nationalsozialistische Vergangenheit betreffender Personen bekannt wurde, musste es zu Umbenennungen von Straßen, Plätzen und Gebäuden kommen. Sich durch diese geschichtlichen Hintergründe noch beeinflussen zu lassen, hielt ein Teil des Gemeinderates für überholt. Für die Nummerierung wurden seitens der Verwaltungsgemeinschaft zwei Vorschläge vorbereitet; über einen der Vorschläge wurde Beschluss gefasst.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 wurden dem Gremium vorgestellt, so beispielsweise Ausgaben zur Instandhaltung der Wasserversorgungsanlage, höhere Stromkosten, eine Betriebskostenzulage für den örtlichen Kindergarten, Umsatzsteuernachzahlungen, höhere Baukosten in den Neubaugebieten etc.. Die Ausgaben wurden nachträglich genehmigt. Durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus den Reihen des Gemeinderates wurde über die im Juli in der Verwaltungsgemeinschaft erfolgte Rechnungsprüfung berichtet sowie die ordnungsgemäße Kassen- und Belegführung bestätigt, woraufhin die Jahresrechnung einstimmig festgestellt und dem ersten Bürgermeister Entlastung erteilt wurde.

Es erfolgte Information über die Voranhörung der Kommune zur Fortschreibung des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel Bodenschätze. Hierin geregelt ist ein geordnetes Aufsuchen und die Gewinnung von Sand, Kies, Kalksandstein und Basalt durch öffentliche Hand mittels Abbau unter geeigneten und die Umwelt am meisten entlastende Gewinnungsformen. Die Gemeinde wird hier schriftlich Stellung nehmen und für einige der vorgesehenen Gebiete Bedenken anmelden, so insbesondere in Bezug auf höhere Emissionen bei Herankommen an Wohnbaugebiete, die Doline im Buchrasen sowie den dortigen Wasserbehälter, welcher einseitig bereits durch vorangegangene Gewinnung freigegraben ist.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Recycling von Bau- und Abbruchabfällen am Kalvarienberg“ mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberleichtersbach, welcher am 22.03.2022 bereits genehmigt wurde, wurde nun aufgehoben. Damaliges Planungsziel war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung des Gebietes zur dauerhaften Nutzung als Sondergebiet für Recyclingwirtschaft. Nunmehr wurde durch den Initiator vorgetragen, dass das Vorhaben zurückgenommen wird, da die ursprünglichen Planungsziele zunächst nicht weiterverfolgt werden. Damit besteht für die Gemeinde keine Veranlassung, das Verfahren aufrecht zu erhalten.

Auch Beschlussfassungen zur Thematik „Solarpark Unterleichtersbach“ standen auf der Tagesordnung. So wurde ein im Vorfeld durch das Gremium ausgearbeiteter Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Gemeindegebiet beschlossen. Dieser Kriterienkatalog, welcher auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht wird, soll als Orientierungshilfe für Vorhabenträger gelten, stellt jedoch noch keine grundsätzliche Entscheidungsbasis dar. Der Katalog selbst sowie auch einzelne Vorhaben können jederzeit durch einen Beschluss des Gemeinderats wieder geändert werden. Des Weiteren wurde sodann Aufstellungsbeschluss für die Einrichtung eines Solarparks in Unterleichtersbach gefasst, verbunden mit der notwendigen 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Der zugehörige Bebauungsplan wurde aufgestellt. Das Architektenbüro Bautechnik Kirchner, welches mit der Erstellung des Planentwurfs beauftragt ist, stellte das Vorhaben nebst ausgearbeitetem Entwurf ausführlich vor. Der Gemeinderat beschloss die Anerkennung des Planentwurfes anhand der im Kriterienkatalog aufgestellten Prüfungspunkte sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch der Nachbargemeinden. Zur notwendigen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde der Planentwurf ebenfalls anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung beschlossen. In einer der Folgesitzungen werden die Rückmeldungen der öffentlichen Träger sodann behandelt werden.

Einem Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser in den Röthbach für die neu errichtete Produktionshalle Werk 4 durch die Firma Hanse Haus GmbH wurde entsprochen. Dies war bereits in einer vergangenen Sitzung Thema, nun wurde eine überarbeitete Beschlussplanung vorgelegt. Es wurde ein ausreichend dimensioniertes Regenrückhaltebecken errichtet, in welchem sich eine Drossel befindet. Das Niederschlagswasser wird gesammelt und entsprechend gedrosselt in den Röthbach eingeleitet, um einen Übertritt dieses zu verhindern. Als zusätzliche Absicherung im Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung wurde eine Überlaufmulde errichtet.

Weiter wurde einem Zuschussantrag der SGO Oberleichtersbach mit 10% entsprochen. Der Verein hat eine fest installierte Beregnungsanlage der Sportplätze unter Nutzung einer Zisterne mit Gesamtkosten EUR 38.134,18 errichtet, um auch in den immer heißer und trockener werdenden Sommermonaten eine Instandhaltung der Plätze für sportliche Aktivitäten sicherzustellen.

Ebenfalls diskutiert wurde über die Entschärfung des Straßennadelöhrs von der Lindenstraße kommend in die Schulstraße. Der Gemeinde wurde der Erwerb eines Grundstücksteils angeboten, durch welches zumindest punktuell eine Straßenverbreiterung möglich sein könnte.

(Karina Kirchner)