Anfang September war der Gemeinderat zu einem Ortstermin in der neu renovierten katholischen öffentlichen Bücherei in Oberleichtersbach eingeladen. Der Gemeinderat beschloss in einer vergangenen Sitzung die finanzielle Unterstützung dieses Renovierungsprojektes und durfte sich nun vom gelungenen Ergebnis überzeugen. Begrüßt wurden die Räte von Katja Leitsch und Thekla Heinz stellvertretend für das gesamte Büchereiteam. Leitsch erklärte, dass der Focus der Renovierung darauf lag, einen Kinderbereich zu schaffen, um vor allem die Lesekompetenz der Kinder zu stärken. Das Büchereiteam steht dabei immer im regen Austausch mit der örtlichen Grundschule und lädt diese klassenweise monatlich immer wieder in die Bücherei ein.
Der Kinderbereich entstand in dem Raum, den zuvor die Gemeindereferentin Claudia Annon nutzte. Nach deren Weggang in den Ruhestand wurde der Raum ausgeräumt und aufwendig renoviert. Die übrigen zwei Räume, die zuvor bereits zur Bücherei gehörten, wurden neu gestrichen und liebevoll hergerichtet. „Wenn möglich wurde aufgearbeitet, aber wir mussten auch noch viel anschaffen.“ erklärte Leitsch.
Aufgearbeitet wurden beispielsweise der alte Tresen und auch die vorhandenen Regale. Es brauchte jedoch noch zusätzliche Regale, Sitzgelegenheiten für die Kinder usw.
Ein großer Teil der Renovierung wurde über das Förderbudget des ILE-Zusammenschluss Brückenauer Rhönallianz e.V. finanziert; die Gemeinde zeigte sich bereit, für den verbleibenden Rest aufzukommen. Kalkuliert wurden die für die Renovierung notwendigen Materialien inkl. Anschaffungen mit EUR 6.520,00, was im Nachgang beinahe als „Punktlandung“ bezeichnet werden darf.
Etwa 300 Stunden hat das 15-köpfige ehrenamtliche Büchereiteam darüber hinaus an Arbeitszeit eingebracht.
Leitsch gab einen Einblick in die Arbeit des Teams und erläuterte, dass die Bücherei aktuell 122 aktive Leser verbucht, denen sie knapp 4.000 Medien anbieten kann. Unter diesen Medien finden sich nicht nur Bücher, sondern auch Zeitschriften, Spiele und Tonies. Der Gemeinderat war sich nach der Büchereibesichtigung einig, dass das Vorhaben sehr gelungen und die getätigte Investition für die Gemeinde absolut gerechtfertigt ist.
Auf der Tagesordnung stand des Weiteren ein Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück der Gemarkung Oberleichtersbach. Die Erschließung dieses Grundstücks ist aktuell jedoch nicht gesichert, was dadurch behoben werden soll, dass die Bauwilligen zwei Grundstücke miteinander verschmelzen. Das zweite, nebengelegene Grundstück ist bereits erschlossen. Unter der Voraussetzung der Grundstücksverschmelzung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu. Einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf einem Grundstück Gemarkung Breitenbach wurde unter Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt. Der geltende Bebauungsplan mit seinen Regelungen ist bereits über 20 Jahre alt und die beschlossenen Befreiungen zur Dachneigung, Farbe der Dacheindeckung, Dachform, Geschossflächenzahl sowie Baugrenze führen für die Anwohner zu keinerlei Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen. Ebenfalls zugestimmt wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung auf ein bestehendes Wohnhaus sowie Erstellung einer zweiten Wohneinheit auf einem Grundstück Gemarkung Unterleichtersbach. Dem Gemeinderat wurde der Ergebnisbericht zum „Markterkundungsverfahren Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes“ vorgestellt. Es wurde ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das für das Gemeindegebiet relevant sein könnte. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, einen Förderantrag im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Provider plant, baut und betreibt) zu stellen. Als vorläufiges Erschließungsgebiet wurden alle grundsätzlich förderfähigen Adressen im Gemeindegebiet festgelegt. Oberleichtersbach wird in diesem Förderprogramm nicht an erster Stelle mit einbezogen werden, da das Gemeindegebiet grundsätzlich nicht schlecht versorgt ist und sich demnach noch in Geduld üben muss. Entsprochen wurde auch einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld. Auch hier wurden dem Bauherrn in Bezug auf Abtragungen und Aufschüttungen, Dachform, Firstrichtung, Grundflächenzahl, Traufhöhe und Geschossanzahl Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan bewilligt.