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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

In seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2025 hat sich der Gemeinderat Oberleichtersbach mit mehreren Themenbereichen befasst.

Zunächst stand das Ortsrecht im Mittelpunkt. Hintergrund ist die Änderung im Baurecht durch das Erste Modernisierungsgesetz, das ab dem 01.10.2025 in Kraft tritt. Danach besteht die Stellplatzpflicht nach Art. 47 BayBO nur noch dann, wenn die Gemeinde eine eigene Stellplatzsatzung erlässt. Bestehende Regelungen in Bebauungsplänen bleiben zwar solange gültig, bis diese geändert werden, müssen dann aber neu bewertet werden. Zudem gilt künftig eine Ausnahme bei einem Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, denn bei einem solchen dürfen keine zusätzlichen Stellplätze mehr gefordert werden. Der Gemeinderat beschloss, eine Stellplatzsatzung auf Grundlage des Musters des Bayerischen Gemeindetags zu erlassen. Diese tritt somit zum 01.10.2025 in Kraft, wird ausgefertigt und ortsüblich bekannt gemacht. Damit bleibt die Stellplatzpflicht in der Gemeinde auch weiterhin erhalten. Dies schafft zum einen Verpflichtung für Bauherrn, sichert diesen jedoch zugleich den Anspruch auf Stellplätze.

Im weiteren Sitzungsverlauf ging es um die Widmung zweier neuer Gemeindestraßen. Im Rahmen des Baugebietes „Bergfeld III“ wurde die Straße „Am Oberdorf“ mit einer Länge von 0,192 km und im Baugebiet „Eller V“ die „Dieter-Muth-Straße“ mit einer Länge von 0,418 km gebaut. Diese wurden nun gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz offiziell als Gemeindestraßen gewidmet.

Anschließend stand das Vorantreiben des Breitbandausbau im Gemeindegebiet auf der Tagesordnung. Bereits mit der Sitzungsladung erhielten die Mitglieder des Gemeinderates den Ergebnisbericht der Markterkundung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Bürgermeister Muth erläuterte die wesentlichen Inhalte dieses Berichts und stellte die weiteren Handlungsmöglichkeiten dar. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, den Gigabitausbau im Rahmen der Bundes- und Landesförderprogramme aktiv voranzutreiben. Hierzu soll ein Förderantrag im sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell gestellt werden. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt, ein Ingenieurbüro mit den notwendigen Beratungs- und Planungsleistungen zu beauftragen, um die verfügbaren Förderprogramme optimal zu nutzen. Da Oberleichtersbach jedoch zuletzt nicht genügend Punkte erreichte und deshalb aus der Auswahl gefallen ist, soll nun eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Schondra und Riedenberg erfolgen. Durch die gemeinschaftliche Bewertung erhofft man sich bessere Chancen, beim nächsten Verfahren berücksichtigt zu werden. Bürgermeister Muth betonte die Bedeutung des Projektes, da ein leistungsfähiger Glasfaserausbau für viele Bürgerinnen und Bürger, die im Homeoffice tätig sind, von zentraler Bedeutung ist.

Weiter berichtete Bürgermeister Muth über den aktuellen Stand der Straßenbaumaßnahme in Modlos. Dort haben die Arbeiten begonnen, die alte Scheune wurde bereits abgebrochen und die Straße ausgekoffert. Dabei traten allerdings Probleme dahingehend auf, dass Strom- und Telefonleitungen überraschenderweise zu hoch und noch dazu im Straßenkörper verlegt wurden. Diese Leitungen müssen nun durch Bayernwerk und Telekom verlegt werden. Die Maßnahme wird sich dadurch leider deutlich verzögern, was mehr als ärgerlich ist, jedoch nun außerhalb der Verantwortung der Gemeinde liegt.

(Karina Kirchner)